„Bitte Räumen und Streuen!“

08.02.2010

Spiegelglatte Gehwege: Stadtverwaltung erinnert noch einmal an die Regelungen der Buchholzer Straßenreinigungssatzung

Logo Nachrichten aus dem RathausBuchholz (hh). Schnee und Eis haben Stadt und Land fest im Griff. Vor allem manche Gehwege sind derzeit mehr Eis- denn Verkehrsfläche, eignen sich eher zum Eisstockschießen denn zum drüber laufen. Die Stadtverwaltung erinnert deshalb noch einmal an die Regelungen der Buchholzer Straßenreinigungssatzung. Danach müssen die Anwohner dafür sorgen, dass die Gehwege an ihren Grundstücken geräumt und gestreut sind. Und zwar in einer Breite von 1,20 Metern - es sei denn, der Gehweg ist schmaler. Dann muss er in Gänze von Schnee und Eis befreit werden. An Straßen ohne Bürgersteig reicht es, einen Streifen von einem Meter Breite zu reinigen. Wer das Eis auf seinem Gehweg nicht weghacken will, kann auch auf Sand oder Granulat zurückgreifen und nur streuen. Hauptsache die Sturzgefahr ist beseitigt. „Manche Wege sind wirklich spiegelglatt“, sagt der Leiter des Fachbereichs Betriebe, Jürgen Steinhage, „wir appellieren deshalb noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte kommen Sie Ihrer Räum- und Streupflicht nach!“


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