Unser Standesamt: Hier können Sie sich trauen
"Heirat und Ehe sind ein zentrales Thema der Menschheitsgeschichte und haben ihren festen Platz in Religion, Recht und Brauchtum.Wurde die Braut einstmals gegen einen Brautschatz der Obhut ihres künftigen Mannes übergeben, so verlangte im Hochmittelalter die Kirche die ausdrückliche Willenserklärung von Braut und Bräutigam. Nach kirchlicher Lehre begründete sogar schon allein die formlose Einigung der Brautleute den Lebensbund. In der Neuzeit gewann die weltliche Obrigkeit zunehmend Einfluss auf das Eherecht, und zuletzt wurde die kirchliche Trauung durch die staatliche Ziviltrauung ersetzt."
Zitiert nach:
Trauung und Jawort
Von der Brautübergabe zur Ziviltrauung
Von Prof. Dr. Clausdieter Schott
Standesamtlich heiraten - so lange gibt's das also noch gar nicht: Erst 1874 trat in Deutschland das so genannte Personenstandsgesetz in Kraft. Mit dessen Einführung wurde es den Bürgern möglich, unabhängig von Glauben und Konfession sich auch vor dem Staat das Ja-Wort zu geben. Zuvor wurde in den Kirchenbüchern über das Leben der Menschen - Geburt, Tod und Heirat - Buch geführt. Damit bildet das - nach napoleonischen Vorbild modellierte - Gesetz einen entscheiden Wendepunkt auf dem Weg in den säkularisierten Staat.
Im Raum Buchholz war das Dorf Trelde sozusagen der Vorreiter der Säkularisierung: Hier wurde bereits 1874 das erste standesamtliche Buch geführt. Ab 1881 wurden Geburten, Todesfälle und Eheschließungen auch in Seppensen erfasst. In Buchholz selbst wurden erst 1887 zum ersten Mal standesamtliche Eintragungen gemacht.
Die Ehe (althochdeutsch: Lebensgemeinschaft nach Sitte und Gesetz) wurde durch das Personenstandsgesetz unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Seit 1874 ist die Norm mehrfach reformiert worden. Und seit 2001 gibt es das Lebenspartnerschaftsgesetz. Danach können auch gleichgeschlechtliche Paare Lebenspartnerschaften eingehen.
Eheschließungen - oder etwa die Beweisführung, dass ein Paar auch tatsächlich verheiratet ist - können sehr komplexe Ausmaße annehmen. Etwa dann, wenn Bundesbürger bereits mehrere Ehen hinter sich haben oder wenn sie ausländische Mitbürger heiraten wollen. Im Zweifel sollten heiratswillige deshalb rechtzeitig das Standesamt kontaktieren. Hin müssen sie eh, um ihre Eheschließung anzumelden. Dabei reicht es übrigens nicht, nur den Personalausweis dabei zu haben. Abstammungsurkunde, Familienbuch oder auch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil können schon sehr hilfreich sein. Im Zweifel gilt der Grundsatz: Wer alle personenbezogenen Dokumente mitbringt, erspart sich Lauferei.
In der Regel werden Ehen in Buchholz im Trauzimmer geschlossen. Etwas anderes lässt der Gesetzgeber gar nicht zu. Buchholz hat gleich drei davon. Eins im Standesamt, eins in Seppensen und eins in der Dibberser Mühle: Denn wer es besonders romantisch mag, kann sich im Seppensener Sniers Hus oder in der Dibberser Mühle trauen lassen. Im Sniers Hus jeweils am 2. Sonnabend im Monat in den Monaten Mai bis September. Von Oktober bis April können sich Heiratswillige ebenfalls jeweils am zweiten Sonnabend im Monat im Trauzimmer des Standesamtes das Ja-Wort geben.
Ansprechpartner/in
- Herr Roman Cebulok

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Fax: 04181 214-8246
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Rentenangelegenheiten




