Rm. Meyer begründet den vorliegenden Antrag.
Dieser sei erforderlich für die Lösung der Verkehrsprobleme in der Innenstadt.
Die hier wohnenden Menschen müssten dringend entlastet werden. Es seien 5 Jahre
vertan worden, um die Probleme zu lösen. Die Situation habe sich seit dem auch
noch verschlechtert. Der überörtliche Verkehr müsse an der Stadt vorbeigeführt
werden. Straßenplanungen- und Ausbauten seien immer mit Landschaftsverbrauch
verbunden, wie z.B. auch bei der B 75 neu. Dies müsse so umweltverträglich wie
möglich geschehen und entsprechende Ausgleichflächen geschaffen werden.
Bg. Reglitzky schließt sich im wesentlichen den Ausführungen an.
Er weist auf die diversen Gutachten hin. Alle würden zum gleichen Ergebnis
kommen, dass der Verkehr in der Innenstadt entlastet werden müsse. Dabei sei
neben dem Ostring auch der Mühlentunnel erforderlich. Es könne nicht alles
gleichzeitig umgesetzt werden, sondern nacheinander. Zuerst solle aber der
Ostring gebaut werden. Dies Planungen seien bereits fertig.
Bg. Alles spricht sich gegen den vorliegenden Antrag aus. Die
SPD-Fraktion lehne den Bau des aus ökologischen und finanzpolitischen Gründen
nach wie vor ab. Mit dem Ostring könnten die Probleme nicht gelöst werden. Sie
halte den Ostring nach wie vor nicht für erforderlich. Für sie sei der Bau des
Tunnels im Seppensener Mühlenweg die bessere Lösung. Hier würden die
Belastungen innerhalb Buchholz gleichmäßig verteilt. Niemand kenne z.Zt. die
Kosten für den Ostring. Ohne diese Kosten zu kennen, könne ein solcher Antrag
nicht beschlossen werden. Sie legt einen entsprechenden Antrag, den Beschluss
bis zur Vorlage einer Kostenschätzung auszusetzen, vor. Auch halte sie es für
wichtig, den AK EBU einzubeziehen.
Rm. Zinnecker (siehe Anlage 4), Rm. Walter, Rm. Eschment-Reichert,Rm.
Neb, Rm. Niesler und Bg. Albers schließen sich im wesentlichen dieser
Position an. Der Bau des Ostrings geschehe gegen den mehrheitlichen Willen der
Bürger. Die Kosten seien ein unkalkulierbares Risiko. Der Ostring leiste
Vorschub für eine Erschließung von weiteren Wohngebieten. Grenzen des Wachstums
sollten auch in Buchholz erkannt werden. Die Mittel für den Ostring sollten in
eine Verbesserung des ÖPNV investiert werden.
Rm. Neb macht deutlich, dass hier insbesondere auch die
Naherholungsgebiete zerstört würden. Sie befürchtet, dass der Bau der gesamten
Maßnahme zu Lasten der Familien gehe und dort gespart werde. Denn irgendwo
müsse das Geld für die Maßnahme herkomme. Niemand habe bisher mitgeteilt, woher
das Geld kommen solle.
Rm. Niesler erklärt, dass hier die Kaufkraft an Buchholz
vorbeigeführt werde. Er beantragt geheime Abstimmung.
Rm. Zinnecker kritisiert die Eigenmächtigkeit des Bgm.. Er
verweist hierzu auf ein Schreiben des Bgm. an den Landkreis, in dem er diesen
bitte das Planfeststellungsverfahren für den Ostring abzuschließen. Dies ohne
gültigen Ratsbeschluss. Dies sei eine Missachtung des Rates und könne auch
nicht im Sinne von CDU und FDP sein.
Bgm. Geiger macht deutlich, dass bei der Planung und Umsetzung
die ökologischen und ökonomischen Aspekte berücksichtigt würden und abzuwägen
seien. Dies werde sachgerecht passieren. Er macht deutlich, dass nicht nur die
Belange außerhalb der Innenstadt zu beachten seien. Auch für die Menschen in der
Innenstadt müsse gesorgt werden. Eine Kostenschätzung des Landkreises liege
vor. Diese liege bei z.Zt. 15 Mio. €. 60 % der Baumaßnahme werde durch
GVFG-Mittel und den Ziel 1-Fond finanziert. Die verbleibenden Kosten würden
zwischen Landkreis und Stadt aufgeteilt. Er weist darauf hin, dass es auch für
die Alternativlösungen bisher keine Kostenschätzung gebe. Er erklärt, dass er grundsätzlich für eine
Beteiligung des AK EBU zu bestimmten Themen sei. Bei der hier anstehenden
Maßnahme halte er dieses aber nicht für sinnvoll, da die Planungen für den
Ostring bereits weitestgehend abgeschlossen seien. Es gebe in der Zukunft aber
sicherlich andere Maßnahmen, wo eine Beteiligung sinnvoll sei. Die Rüge von Bg.
Zinnecker weist er unter Hinweis auf die politische Antragslage im Brief
entschieden zurück.
Rm. Walter und Rm. Eschment-Reichert erklären, dass
sie diese Kostenschätzung nicht für ausreichend halten. Dies auch im Vergleich
zu den Kosten der B 75 neu.
Stv. Bgm. Kempf macht deutlich, dass es hier auch um die
Umsetzung des Wahlprogramms gehe. Man habe hier einen klaren Auftrag des
Wählers erhalten. Er weist darauf hin, dass die Straße weitestgehend geplant
sei. Dies sei eine Maßnahme des Landkreises und der sei von der Notwendigkeit
des Baus überzeugt. Hier geschehe ein Eingriff in die Natur zum Wohle der
Menschen insbesondere in der Innenstadt. Der Flächenverbrauch solle so gering
wie möglich gehalten werden. Er gehe von einem Baubeginn spätestens 2010 aus.
Bg. Alles weist darauf hin, dass mit dem Bau des Mühlentunnels
bereits 2008 begonnen werden könne, wenn die Planungen zügig vorangetrieben
würden.
Bg. Brandt weist nochmals darauf hin, dass der Ostring keine
Erschließungsstraße sei. Die notwendigen Zugänge seien nicht vorhanden. Dies
sei eine Planung zum Wohle der Menschen in der Innenstadt.
Für die beantragte geheime Abstimmung bilden Rm. Neb und Rm. Ehrenpfordt
die Zählkommission.
RV Schleif verliest folgenden Antrag der SPD Fraktion zur DS
0038 und lässt darüber abstimmen:
Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. beschließt:
Die Beschlussfassung zum
Neubau einer Kreisstraße (Ostring) zwischen K 13 und K 28, DS 06-11/032 vom
23.11.2006, ist auszusetzen, bis im Rat auf Grundlage einer aktuellen,
verlässlichen Kostenschätzung entschieden werden kann.
Abstimmung:
dafür: 15, dagegen: 23, Enthaltungen: 0
- somit abgelehnt -
RV Schleif verliest
folgenden Antrag (DS 0038) und lässt alphabetischer Reihenfolge die
Ratsmitglieder geheim darüber abstimmen:
Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. beschließt:
1. Der
anteilige Ratsbeschluss der DS 0022 vom 11. Dezember 2001 (Punkt 19 a,
Teil-Abstimmung Ostring) wird aufgehoben.
2. Die
Verwaltung wird aufgefordert, umgehend alle notwendigen Schritte zu
unternehmen, um die neue Kreisstraße zur Verkehrs-Entlastung der Stadt Buchholz
östlich um den Stadtkern herum gemeinsam mit dem Landkreis zu realisieren.
3. Auf
die bereits vorhandenen Planungen ist zurück zu greifen, wobei die
Planungsunterlagen zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend zu
aktualisieren und anzupassen sind.
4. Der
Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Landkreis Harburg die gestoppten
Verhandlungen zum Bau dieser Kreisstraße wieder aufzunehmen.
Die Stadt ist bereit, den
Vertrag aus 2001 - auch hinsichtlich der Kostenbeteiligung - zu erfüllen.
5. Anteilige
städtische Haushaltsmittel für die Fortsetzung der Planung und ggf. für die
Realisierung durch den Landkreis sind bereits für 2007 aufzunehmen und auch für
die Mittelfristige Finanzplanung vorzusehen.
Geheime Abstimmung:
dafür: 22, dagegen: 16, Enthaltungen: 0
RV Schleif verliest folgenden Antrag (DS 0032.002) und
lässt darüber abstimmen:
Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. beschließt:
Die Stadt Buchholz i.d.N. wird daher den AK EBU (Arbeitskreis
Entwicklungskonzept Buchholz) bitten, gemeinsam eine Entscheidungsfindung
vorzubereiten.
Abstimmung:
dafür: 15, dagegen: 23, Enthaltungen: 0
- somit abgelehnt -
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