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Ratsinformationssystem
OR Trelde - 10.06.2009
Grunddaten
- Gremium:
- OR Trelde
- Datum:
- Mi., 10.06.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Gasthaus "Wentzien", Trelde
- Ort:
- An der B 75, 21244 Buchholz i.d.N.
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (19:00 - 19:50 Uhr) | |||||
ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsfinanzierung hier: Einnahmesituation der Ortschaften(zur Beratung)
StI Heimhalt schildert
nochmals den Hintergrund für den vorliegenden Antrag und stellt die bisherige
Berechnungsgrundlage dar. Sie erläutert die neue Berechnung und begründet die
DS mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und stellt die Auswirkungen dar.
Sie erläutert nochmals den Hintergrund für die „Einmalzahlung“ an die beiden
Ortschaften Dibbersen und Trelde. Der Ortsrat Trelde nimmt gem. § 55 g Abs. 3 NGO wie folgt Stellung: Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen: 1. Das Verfahren zur Berechnung der Einnahmebeträge der Ortschaften wird ab dem Haushaltsjahr 2010 modifiziert. Die Ortschaften erhalten künftig einen Basisbetrag in Höhe von 23.500,00 € für die Einwohnerstärke 1 – 2000. Der Basisbetrag wird haushaltsjährlich um den Prozentwert verändert, der sich aus dem Saldo der Verfügungsmasse gegenüber dem jeweiligen Vorjahr ergibt. Der Restbetrag wird auf die noch nicht berücksichtigten Einwohnerzahlen proportional durch Ermittlung eines pro-Kopf-Betrages verteilt. Ausgehend von dem in 2009 ermittelten, für alle Ortschaften zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 251.641,00 € ergibt sich die in der Anlage dargestellte Berechnung. 2. Zum Ausgleich für die disproportionale Verteilung in der Vergangenheit erhalten die unter 2000 EW führenden Ortschaften Trelde und Dibbersen einen einmaligen Ausgleichsbetrag in Höhe von je 5.000,-- € aus den fiktiven Rücklagen der Ortschaften Holm-Seppensen und Steinbeck.
Diese Empfehlung ist dem Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
zuzuleiten. |
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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