Bgm. Geiger stellt den bisherigen Beratungsverlauf dar und weist auf eine Ergänzung aus dem WiFiBau hin. Der letzte Satz „Ein Verzicht auf spätere Erschließungsbeiträge erfolgt nicht“ sei angefügt worden. Er beantwortet eine offene Frage aus dem VA.
RV Schleif verliest folgenden Antrag (DS 0718) und lässt darüber abstimmen:
Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. beschließt:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Stader Saatzucht e.G., Wiesenstraße 8, 21680 Stade, vertreten durch Herrn Axel Lohse und Herrn Hans-Jürgen Brunkhorst, einen Tauschvertrag über folgende Flächen
a. Flurstück 490/3 Flur 17 Gemarkung Buchholz in Größe von 373 m²,
b. ein noch zu vermessendes Trennstück in Größe von ca. 217 m² aus dem Flurstück 491/4 Flur 17 Gemarkung Buchholz,
c. ein noch zu vermessendes Trennstück in Größe von ca. 1.824 m² aus dem Flurstück 6/29 Flur 16 Gemarkung Buchholz und
d. ein noch zu vermessendes Trennstück in Größe von ca. 320 m² aus dem Flurstück 106/27 Flur 14 Gemarkung Buchholz
abzuschließen.
Die Flächen a) und b) erhält die Stadt, die Flächen c) und d) erhält die Stader Saatzucht e.G.
Für die Flächendifferenz (ca. 1.555 m²) zahlt die Stader Saatzucht e.G. einen Ausgleich in Höhe von 50,00 €/m² an die Stadt, abzüglich 7.000,00 € für eine bereits an die DB AG gezahlte Ablösesumme für ein dauerndes Nutzungsrecht, mithin 70.700,00 €.
Die Lage der Tauschflächen ist auf dem anliegenden Lageplan ersichtlich.
Ein Verzicht auf spätere Erschließungsbeiträge erfolgt nicht.
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