Seiten-Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Rat der Stadt Buchholz i.d.N. - 23.03.2004
Grunddaten
- Gremium:
- Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
- Datum:
- Di., 23.03.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Raum:
- Kantine
- Ort:
- Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d.N.
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
---|---|---|---|---|---|
Öffentlicher Teil (19:00 - 21:40 Uhr) | |||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
Neuaufnahme von Krediten im Haushaltsjahr 2004
Aufgrund der Nachfrage in der
VA-Sitzung vom 19.2.2004 macht StK Geiger einige Ausführungen.
Die Kreditvergabe erfolge freihändig nach Ausschreibung. Mit der
Pauschalermächtigung würden Zeitverzögerungen bei der Vergabe vermieden, weil
ansonsten Einzelbeschlüsse herbeigeführt werden müssten. Er erläutert das
Verfahren. Dieses werde bei der Stadt Buchholz i.d.N. seit 1992 so gehandhabt
und erhöhe die Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Jede erfolgte Kreditaufnahme
werde im Rat berichtet. Er bittet darum, die geübte Praxis beizubehalten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, sobald es die
Kassenlage erfordert, zu den aufgrund einer beschränkten Ausschreibung
ermittelten wirtschaftlichsten Bedingungen Darlehen bis zu einem Höchstbetrag
von Folgende
Bedingungen sind der Ausschreibung zugrunde zu legen: Auszahlung 100
% Bearbeitungsgebühr: keine Tilgung: 1-3
% jährlich zuzüglich ersparter Zinsen Zins- und Tilgungsleistung ½
bzw. ¼ jährlich nachträglich mit sofortiger Verrechnung Zinsanpassung: 3
Jahre bis gesamte Laufzeit Höchstzinssatz: 7,00
% Bei Kreditaufnahme wird der Rat jeweils schnellstmöglich unterrichtet. |
ungeändert beschlossen
|
||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
vertagt
|
|||||
zurückgezogen
|
|||||
zurückgezogen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
ungeändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
geändert beschlossen
|
|||||
vertagt
|
|||||
vertagt
|
|||||
Facebook
Sie verlassen das Angebot von buchholz.de und rufen Inhalte auf Servern von Facebook ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Indem Sie auf Ja klicken, geben Sie im Sinne des Art. 6 lit. a DSGVO Ihre Einwilligung in die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Der Zweck der Fanpage ist die Verbreitung von Informationen und Nachrichten aus und über die Stadt Buchholz, der sich auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 lit. f DSGVO stützt.
Die Stadt Buchholz speichert zu keiner Zeit personenbezogene Daten der Fans. Die von Ihnen auf unserer Fanpage eingegebenen Daten wie z.B. Kommentare, Videos oder Bilder, werden von der Stadt Buchholz zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben.
Die Stadt Buchholz hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Facebook. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Facebook Ihre Profildaten nutzt und/oder an Dritte weitergibt. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen. Lesen Sie dazu bitte Abschnitt "VII Social Media" in unserer Datenschutzerklärung.
Wechseln Sie nur zu Facebook, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten akzeptieren. Informieren Sie sich gegebenenfalls über die bereitgestellten Quellen. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, Ihre Daten gegebenenfalls an Facebook zu übermitteln.