Sie verlassen das Angebot von buchholz.de und rufen Inhalte auf Servern von Facebook ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Die Stadt Buchholz speichert zu keiner Zeit personenbezogene Daten der Fans. Die von Ihnen auf unserer Fanpage eingegebenen Daten wie z.B. Kommentare, Videos oder Bilder, werden von der Stadt Buchholz zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben.
Die Stadt Buchholz hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Facebook. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Facebook Ihre Profildaten nutzt und/oder an Dritte weitergibt. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen.
Wechseln Sie nur zu Facebook, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind und die genannten Risiken in Kauf nehmen möchten. Informieren Sie sich gegebenenfalls über die bereitgestellten Quellen. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, Ihre Daten gegebenenfalls an Facebook zu übermitteln.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz i.d.N.
beschließt:
1.)Die in der Anlage 1 markierte Teilfläche der Straße
Rehkamp, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstücke 7/1, 16/111, 16/110, 16/72,
7/30, 7/37, 7/36, TF von 268/7, 16/218 wird zur Gemeindestraße für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
2.)Die in der Anlage 2 markierte Teilfläche der Straße
Heidkoppel, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstücke 16/233, 16/176, 16/10,
16/12, 16/520, 16/85, 16/87, 16/489, TF von 16/486 wird zur Gemeindestraße für
den öffentlichen Verkehr gewidmet.
3.)Die in der Anlage 3 markierte Teilfläche der Straße
Grenzweg, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstück 16/181 wird zur Gemeindestraße
für den öffentlichen Verkehr gewidmet
4.)Die in der Anlage 4 markierte Teilfläche der Straße
Henry-Stöver-Straße, Gemarkung Steinbeck, Flur 2, Flurstücke 16/131, 16/139,
16/96, 16/137, 16/123, 16/84, 16/143, 16/151, 16/129, 16/128, 16/140 wird zur
Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
05.10.2005 - OR Steinbeck
Ö 8 - ungeändert beschlossen
StK Geiger erläutert die vorliegende DS und macht auf Nachfrage zu
bereits gewidmeten Teilen der hier angesprochenen Straßen
StK Geiger erläutert
die vorliegende DS und macht auf Nachfrage zu bereits gewidmeten Teilen der
hier angesprochenen Straßen. Er stellt sie anhand von Plänen dar. Er
beantwortet Fragen der Ortsratsmitglieder.
OBgm. Hölzer verliest folgenden Antrag (DS 0936) und lässt
darüber abstimmen:
Der Ortsrat Steinbeck empfiehlt gem. § 55 g Abs. 3 NGO:
Der VA möge
beschließen:
1.)Die in der Anlage 1 markierte Teilfläche der Straße
Rehkamp, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstücke 7/1, 16/111, 16/110, 16/72,
7/30, 7/37, 7/36, TF von 268/7, 16/218 wird zur Gemeindestraße für den öffentlichen
Verkehr gewidmet.
2.)Die in der Anlage 2 markierte Teilfläche der Straße
Heidkoppel, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstücke 16/233, 16/176, 16/10,
16/12, 16/520, 16/85, 16/87, 16/489, TF von 16/486 wird zur Gemeindestraße für
den öffentlichen Verkehr gewidmet.
3.)Die in der Anlage 3 markierte Teilfläche der Straße
Grenzweg, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstück 16/181 wird zur Gemeindestraße
für den öffentlichen Verkehr gewidmet
4.)Die in der Anlage 4 markierte Teilfläche der Straße
Henry-Stöver-Straße, Gemarkung Steinbeck, Flur 2, Flurstücke 16/131, 16/139,
16/96, 16/137, 16/123, 16/84, 16/143, 16/151, 16/129, 16/128, 16/140 wird zur
Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Diese Empfehlung ist dem VA zuzuleiten.
Abstimmung:
Abstimmung:
- einstimmig dafür -
06.10.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ö 8 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der StEWAV empfiehlt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz i.d.N.
beschließt:
1.)Die in der Anlage 1 markierte Teilfläche der Straße
Rehkamp, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstücke 7/1, 16/111, 16/110, 16/72,
7/30, 7/37, 7/36, TF von 268/7, 16/218 wird zur Gemeindestraße für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
2.)Die in der Anlage 2 markierte Teilfläche der Straße
Heidkoppel, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstücke 16/233, 16/176, 16/10,
16/12, 16/520, 16/85, 16/87, 16/489, TF von 16/486 wird zur Gemeindestraße für
den öffentlichen Verkehr gewidmet.
3.)Die in der Anlage 3 markierte Teilfläche der Straße
Grenzweg, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstück 16/181 wird zur Gemeindestraße
für den öffentlichen Verkehr gewidmet
4.)Die in der Anlage 4 markierte Teilfläche der Straße
Henry-Stöver-Straße, Gemarkung Steinbeck, Flur 2, Flurstücke 16/131, 16/139,
16/96, 16/137, 16/123, 16/84, 16/143, 16/151, 16/129, 16/128, 16/140 wird zur
Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Abstimmung:
Abstimmung:
einstimmig dafür
13.10.2005 - Verwaltungsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Bgm
Bgm. Steinverliest folgenden Antrag (DS 936) und
lässt darüber abstimmen: Der VA beschließt:
1.)Die in der Anlage 1 markierte Teilfläche der Straße
Rehkamp, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstücke 7/1, 16/111, 16/110, 16/72,
7/30, 7/37, 7/36, TF von 268/7, 16/218 wird zur Gemeindestraße für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
2.)Die in der Anlage 2 markierte Teilfläche der Straße
Heidkoppel, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstücke 16/233, 16/176, 16/10,
16/12, 16/520, 16/85, 16/87, 16/489, TF von 16/486 wird zur Gemeindestraße für
den öffentlichen Verkehr gewidmet.
3.)Die in der Anlage 3 markierte Teilfläche der Straße
Grenzweg, Gemarkung Steinbeck, Flur 4, Flurstück 16/181 wird zur Gemeindestraße
für den öffentlichen Verkehr gewidmet
4.)Die in der Anlage 4 markierte Teilfläche der Straße
Henry-Stöver-Straße, Gemarkung Steinbeck, Flur 2, Flurstücke 16/131, 16/139,
16/96, 16/137, 16/123, 16/84, 16/143, 16/151, 16/129, 16/128, 16/140 wird zur
Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Facebook
Sie verlassen das Angebot von buchholz.de und rufen Inhalte auf Servern von Facebook ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Die Stadt Buchholz speichert zu keiner Zeit personenbezogene Daten der Fans. Die von Ihnen auf unserer Fanpage eingegebenen Daten wie z.B. Kommentare, Videos oder Bilder, werden von der Stadt Buchholz zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben.
Die Stadt Buchholz hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Facebook. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Facebook Ihre Profildaten nutzt und/oder an Dritte weitergibt. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen.
Wechseln Sie nur zu Facebook, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind und die genannten Risiken in Kauf nehmen möchten. Informieren Sie sich gegebenenfalls über die bereitgestellten Quellen. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, Ihre Daten gegebenenfalls an Facebook zu übermitteln.