Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Auszug

04.11.2009 - 7 Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben ...

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Wortprotokoll

 

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Der Ausschuss für Familie, Kinder und Rathaus empfiehlt:

 

Der Rat möge beschließen:

 

1.       Der Bürgermeister wird ermächtigt, die „Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg, der Hansestadt Lüneburg, der Stadt Buchholz in der Nordheide sowie der Gemeinde Seevetal durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg“ (im folgenden Zweckvereinbarung genannt), mit Wirkung zum 01.01.2010 in der geltenden Fassung zu schließen.

 

2.       In das Kooperationsgremium „Rechnungsprüfung“ werden gem. § 3 der Zweckvereinbarung Seitens des Rates der Stadt Buchholz i. d. Nordheide

          Ratsfrau/ Ratsherr ……………………………….;

          als Vertreter/-in Ratsfrau/ Ratsherr …………………………

          und Seitens der Verwaltung

der Bürgermeister, Herr Wilfried Geiger

          als Vertreter der Erste Stadtrat, Herr Jan-Hendrik Röhse

          berufen.

 

Abstimmung zu Pkt. 1:                        einstimmig dafür

 

Abstimmung zu Pkt. 2:                        ohne Empfehlung an den VA

 

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