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Ratsinformationssystem
04.11.2009 - 7 Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 04.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidung
- Federführend:
- FB 20 - Familienbüro
- Bearbeiter:
- Schwips, Sybille
Der Ausschuss für Familie, Kinder und Rathaus empfiehlt:
Der Rat möge beschließen:
1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die „Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg, der Hansestadt Lüneburg, der Stadt Buchholz in der Nordheide sowie der Gemeinde Seevetal durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg“ (im folgenden Zweckvereinbarung genannt), mit Wirkung zum 01.01.2010 in der geltenden Fassung zu schließen.
2. In das Kooperationsgremium „Rechnungsprüfung“ werden gem. § 3 der Zweckvereinbarung Seitens des Rates der Stadt Buchholz i. d. Nordheide
Ratsfrau/ Ratsherr ……………………………….;
als Vertreter/-in Ratsfrau/ Ratsherr …………………………
und Seitens der Verwaltung
der Bürgermeister, Herr Wilfried Geiger
als Vertreter der Erste Stadtrat, Herr Jan-Hendrik Röhse
berufen.
Abstimmung zu Pkt. 1: einstimmig dafür
Abstimmung zu Pkt. 2: ohne Empfehlung an den VA
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