Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Auszug

18.05.2011 - 10 Einvernehmenserteilung gem. § 36 BauGB zu Nr.41...

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Wortprotokoll

 

Zu Nr. 418:

Rm. Wenker regt eine Ortsbesichtigung in Dangersen an. Die geplanten Mehrfamilienhäuser würden sich nicht in die Umgebungsnutzung einfügen. Als Vorbild für diese Planung solle z. B. der Hartmannhof in Dangersen dienen, der eine Folgenutzung Wohnen in vormals landwirtschaftlichen Gebäuden hervorragend umgesetzt hat.

Rm. Eschment-Reichert plädiert aufgrund der Größe und der Rahmenbedingungen dieser Bauvoranfrage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

BD Wahlbrink und TA Loginowski wägen die Vor- und Nachteile eines Bebauungsplanverfahrens ab und begründen, warum in diesem Falle die Aufstellung eines Bebauungsplanes kaum Vorteile bringt und das Vorhaben auch mit Hilfe eines Bebauungsplanes in der vorgelegten Form zulässig wäre.

Betreffend des Baumschutzes der großen Eichen und Buchen auf dem Grundstück erklärt TA Söller, dass eine Nutzung als Hofeichen und somit das Fällen der Großbaumbestände als Ausnahmefall der Städtischen Baumschutzsatzung nur zum Tragen käme, sofern ein Forstbetriebsgutachten vorliegen würde. Eine entsprechende Prüfung sagt die Verwaltung zu.

Nachträglicher Hinweis der Verwaltung: Die Prüfung ergab, dass ein Forstbetriebsgutachten vorliegt. Dieses gilt allerdings nur für den zusammenhängenden Eichen-Buchenhain im Sinne seiner Waldfunktion entlang der Kreisstraße 13, nicht aber für die außerhalb stehenden Einzelbäume. Diese unterliegen somit der Baumschutzsatzung.

Bg. Mottig erwägt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Planung einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu formulieren.

Rm. Gütlbauer kündigt an, diese Zielsetzung ebenfalls noch einmal mit der Fraktion zu besprechen.

Nach Abschluss der intensiven Diskussion wird festgelegt, den Einvernehmensfall in die nächste Sitzung es Ausschusses für Umwelt und Planung am 22.06.2011 erneut zu beraten.

 

Zu Nr. 419:

Ohne Anmerkungen an den VA

 

Zu Nr. 420:

Im Rahmen der Diskussion über das geplante Vorhaben wird die Frage gestellt, welcher Betrieb bzw. welche soziale Einrichtung hinter der Realisierung dieses geplanten Bauvorhabens stehe. Bekannt sei nur, dass es sich um eine Wohnanlage für ältere Menschen handeln solle. Darüber hinaus wurde aus den Antragsunterlagen nicht deutlich, wo genau die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage liegen würde. Vor dem Hintergrund des umfassenden Baumschutzes sei diese Information jedoch erforderlich.

Nach Ende der Diskussion wird vereinbart, auch diesen Einvernehmensfall auf die kommende Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Planung am 22.06.2011 erneut zu beraten.

 

Zu Nr. 421:

Ohne Anmerkungen an den VA

 

Vors. Rm. Meyer unterbricht die Sitzung zur Durchführung einer Einwohnerfragestunde. Es werden jedoch keine Fragen gestellt.

 

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