Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Auszug

27.03.2017 - 4 Bericht des Vorsitzenden

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Wortprotokoll

 

Stv. Vors. Bg. Dr. Krause berichtet, dass Rm. Eschment-Reichert beim Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe die Mitnahme von Rollstuhlfahrern im Buchholz Bus noch einmal thematisiert hat. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Zulassung der Busse, unabhängig von deren Kapazitäten, auf einen Rollstuhl bzw. einen Kinderwagen begrenzt ist. Sofern der Busfahrer darüber hinaus Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen mitnimmt, geht die Haftung auf den Busfahrer über.

 

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