Stadt Buchholz in der Nordheide

?

Seiten-Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

ALLRIS - Auszug

15.08.2018 - 7 Bebauungsplan "Bgm.-Kröger-Straße/Am Versberg",...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

TA Kaufhold erinnert einleitend an den bisherigen Verfahrensablauf zu diesem Bebauungsplangebiet und gibt die aktuelle Beschlusslage hierzu wieder. Die bereits einmal durchgeführten frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegen mittlerweile vier Jahre zurück; daher wird dieser Verfahrensschritt nun wiederholt und das Planverfahren neu gestartet.

 

Herr Klaucke vom Planungsbüro Evers & Küssner stellt im Anschluss die Ziele und Inhalte der Planung im Rahmen einer Beamerpräsentation vor und geht auf Details des Städtebaulichen Konzeptes sowie zur Einbindung in den Landschaftsraum ein.

 

Im Abschluss hieran findet die Anhörung des Ortsrates Sprötze gemäß § 94 NKomVG statt.

 

OBgm. Micheel zeigt sich über die Fortentwicklung der Planung zufrieden, sofern es nicht mehr Reihenhäuser gebe, wie im heute vorgestellten Konzept dargestellt. Darüber hinaus ist es aus der Sicht der Ortschaft bedeutend, in diesem Zusammenhang die Entwässerung des Plangebietes zu klären. Bereits heute würde bei Starkregenereignissen die dem Gebiet gegenüberliegende Wohnsiedlung durch ungeordneten Regenwasserabfluss belastet. Herr Klaucke und TA Lau erläutern hierauf, dass im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens ein Entwässerungsgutachten zu erstellen ist, welches mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg in Abstimmung zu bringen ist. Insofern könne davon ausgegangen werden, dass am Ende des Planverfahrens eine ordnungsgemäße Ableitung der Regenwässer sichergestellt ist. OBgm. Micheel wünscht sich weiterhin, dass der im Bereich des Plangebietes liegende Abschnitt des Fußwegs an der Bürgermeister-Kröger-Straße eine vernünftige Breite erhält. Heute sei die begehbare Fläche nicht breiter als zwei Gehwegplatten und man sollte die Gelegenheit nutzen, im Zuge der Realisierung ausreichend breite Gehwege entlang der Bürgermeister-Kröger-Straße umzusetzen.

 

Stv. OBgm. Ulrich stellt die Frage, wie viele Wohneinheiten in den vorgesehenen Reihenhausgebieten unterkommen würden? Da diese Gebäude zweigeschossig plus ausbaufähiges Dachgeschoss vorgesehen seien, könnten dort sicher sehr viele einzelne Wohnungen erwartet werden. Herr Klaucke antwortet hierauf, dass – wie in Reihenhäuser üblich – je Reihenhaus nur eine Familie bzw. ein Haushalt entstehen kann. Um die erforderlichen Grund- bzw. Wohnflächen zu erreichen, sind daher Reihenhäuser üblicherweise zweigeschossig mit ausbaufähigem Dach- bzw. Staffelgeschoss.

 

Stv. OBgm Ulrich stellt die Frage, ob durch die künftige Festsetzung einer Zweigeschossigkeit im Bebauungsplan auch in der Nachbarschaft außerhalb des Plangebietes eine weitere Verdichtung zu erwarten sei? TA Kaufhold antwortet hierzu, im konkreten Fall besteht diese Gefahr nicht, da die Reihenhäuser nicht am Rande, sondern innerhalb des Plangebietes liegen. Eine Prägung der baulichen Möglichkeiten in der Nachbarschaft sei daher nicht zu befürchten.

 

Stv. OBgm. Ulrich stellt die Frage, ob die an das Baugebiet angrenzenden Maßnahmenflächen dem Investor gehören würden? Herr Klaucke antwortet, dass der Ankauf beabsichtigt sei, derzeit müssten die entsprechenden Verträge allerdings noch formal geschlossen werden.

 

ORm. Pilkowski stellt die Frage, welche Grundstücksgrößen für Einzelhäuser und Doppelhäuser vorgesehen seien? Herr Klaucke antwortet, dass – wie in anderen Ortschaften auch – Grundstücksgrößen zwischen 500 und 550 m2 vorgesehen seien. ORm. Pilkowski ergänzt die Frage, welche Grundstückpreise hier zu erwarten seien? TA Kaufhold antwortet im Sinne einer geschätzten Daumengröße, dass die Preise im Bereich zwischen 120,00 und 150,00 € pro m2 liegen dürften.

 

ORm. Kröger weist auf den erheblichen Niveauunterschied zwischen dem Plangebiet und dem südöstlich angrenzenden Wald bzw. der Siedlungsfläche hin. Wie wolle man planerisch mit diesem Höhenunterschied umgehen? Herr Klaucke antwortet, dass insgesamt beabsichtigt ist, eine höhengleiche Planung zu verwirklichen, ohne dass es zu großen Geländesprüngen komme. Genaueres könne allerdings erst bei der weiteren Durchplanung gesagt werden. ORm. Kröger ergänzt, dass bei der Festlegung der Höhenlage im Gebiet der Wasserabfluss in nordwestlicher Richtung im Auge behalten werden solle, um die eingangs erwähnten Überschwemmungen in der Nachbarschaft zu vermeiden.

 

ORm. Kröger bittet darum, am südöstlichen Rand des Gebietes keine zweigeschossige Bebauung, sondern lediglich eine eingeschossige Bebauung zu ermöglichen, da es in der entsprechenden Nachbarschaft ausschließlich eingeschossige Gebäude gäbe. Herr Klaucke sagt eine entsprechende Überarbeitung des Plankonzeptes zu.

 

ORm. Kröger spricht das Thema Waldkindergarten an, der heute durch einen Fußweg in der Nähe des vorhandenen Sportplatzes erschlossen ist und stellt die Frage, wie nach Aufgabe der Sportnutzung der Waldkindergarten künftig erschlossen werde. Herr Klaucke antwortet hierauf, dass der Investor die Situation kennt und bereits Gespräche mit den Vertretern des Waldkindergartens führe. Es wird somit künftig weiterhin eine Erschließung des Waldkindergartens geben.

 

ORm. Kröger weist auf einen im Gebiet vorhandenen geschütteten Löschwasserbehälter hin, der als geschlossener Betonbehälter 300 m3 Löschwasser aufnehmen kann. Er regt an, diesen Löschwasserbehälter aus Kostengründen zu erhalten, um gleichzeitig einen Beitrag zur Löschwasserversorgung der Feuerwehren zu leisten.

Herr Klaucke sagt eine entsprechende Überprüfung zu.

 

ORm. Kröger erinnert aus der Zeit der Gebietsreform im Jahre 1972 daran, dass die Stadt Buchholz seinerzeit einen Ausbau der Bürgermeister-Kröger-Straße inklusive der Herrichtung entsprechender Gehwege zugesagt habe. Er betont noch einmal die eingangs erwähnten Wünsche von OBgm. Micheel und bittet die Verwaltung, einen entsprechenden Ausbau dieser Straße zu unterstützen und ggf. auch Vertragslösungen mit dem Investor zu prüfen.

 

ORm. Kröger weist darauf hin, dass die bereits angedachten Ausgleichsmaßnahmen in Form von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse bereits vor Baureifmachung des Grundstückes umgesetzt werden müssen, um den Tieren eine Möglichkeit des Umzugs zu geben. Dies wird von Herrn Klaucke bestätigt.

 

Weitere Fragen oder Diskussionen seitens des Ortsrates liegen nicht vor. Vors. Bg. Frau Meyer schließt die Anhörung des Ortsrates gemäß § 94 NKomVG und bedankt sich für die konstruktive Mitarbeit an diesem Planungsprozess und verabschiedet den Ortsrat.

 

Im Anschluss hieran werden Fragen der Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität diskutiert.

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt:

 

Der VA möge beschließen:

 

Dem vorgelegten Städtebaulichen Konzept zur Entwicklung von Wohnbauflächen in der Ortschaft Sprötze wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorgestellten Städtebaulichen Konzeptes vom 16.07.2018 die erforderliche Bauleitplanung (Bebauungsplan "Bgm.-Kröger-Straße/Am Versberg") auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrages mit Planungskostenübernahme durchzuführen.

Reduzieren

Abstimmung:

 

dafür:

7

dagegen:

0

Enthaltung/en:

2

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Wählen Sie Ihre Icons/Themen

Schließen
Sie können bis zu drei Anwendungen auswählen.
Weitere Anwendungen werden nicht angezeigt.
Familienbüro
Dienstleistungen
Personen
Formularübersicht
Amtliche Bekanntmachungen
Terminanfrage
Jugendzentrum
Stadtplan
Ausschreibungen
Auswahl speichern