Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Auszug

12.09.2018 - 10 Haushalt 2018Außerplanmäßige Verpflichtungsermä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Vors. Bg. Meyer verliest den Antrag und lässt darüber abstimmen.

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt:

 

Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

 

Der Rat stimmt gemäß §119 Abs. 5 NKomVG i.V.m. §58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der nachstehenden außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung sowie dem Deckungsvorschlag zu:

 

Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung:

Auf dem Produktkonto 511004-787300 - "Maßnahmen Bahnhofsumfeld" wird eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 230.000 € eingerichtet.

 

Deckungsvorschlag:

Zur Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung wird die Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktkonto 365010-787100 Hochbaumaßnahmen Kita Kinderwelt um 230.000 € auf nunmehr 2.120.000 € reduziert.

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Abstimmung: einstimmig dafür

 

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