Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Auszug

10.03.2004 - 11 Bebauungsplan "Harburger Straße", Ortschaft Dib...

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Wortprotokoll

 

Einleitend gibt TA Lau noch einmal einen Überblick über die wesentlichen Planungsziele dieses B-Planes und geht anschließend auf die wesentlichen vorgebrachten Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein. Er beantwortet verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder. Zu einzelnen Festsetzungen bzw. zur Abwägung einzelner vorgebrachter Stellungnahmen aus der Bürgerschaft im südlichen Teil des Plangebietes findet eine intensive Diskussion statt. Anschließend einigt sich der Ausschuss darauf, über die eingegangenen Stellungnahmen im Block abzustimmen.

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Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

 

a)         Über die während der öffentlichen Auslegung vom 21.10.03 – 24.11.03 eingegangenen Anregungen wird - wie aus Anlage 2 ersichtlich – entschieden.

 

b)         Der Bebauungsplan “Harburger Straße” mit örtlicher Bauvorschrift in der Fassung vom 3. Februar 2004 wird gem. § 10 (1) BauGB zur Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 3. Februar 2004 wird zugestimmt.

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Abstimmung zu a, b:

 

Jeweils einstimmig dafür.

 

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