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27.09.2005 - 14 Anfragen gem. § 17 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
- Datum:
- Di., 27.09.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
1.
Rm. Vietheer spricht die Rad-Markierung am Seppenser Mühlenweg an. Diese sei
nur sehr schwer nachvollziehbar. Er möchte wissen, was das damit auf sich habe
und wie das zu verstehen sei.
BD Wahlbrink macht hierzu ausführliche Ausführungen.
Anlass für die Markierung der sog. Schutzstreifen sei, dass in Folge der
Novellierung der StVO das Radfahren auf zu schmalen Gehwegen nicht mehr
zugelassen werden könne. Da eine Verbreiterung des Fussweges im Seppenser
Mühlenweg aufgrund der Platzverhältnisse kaum möglich sei, war die
Klarstellung, dass Radfahrer hier die Fahrbahn zu benutzen haben insofern
unumgänglich. Mit den z.T. aufgebrachten Piktogrammen wie mit den
Schutzstreifen sollen Autofahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie
hier mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen müssen. Anders als bei den
"echten" Fahrradstreifen, die
mit dicker, durchgezogener Linie abmarkiert würden, führen die hier verwendeten
sog. Schutzstreifen mit unterbrochener Linie für Autofahrer nicht zu einer
veränderten rechtlichen Situation: Sofern sich keine Radler auf der Fahrbahn
befinden, dürften die Streifen von den Autos auch überfahren und mitbenutzt
werden. Gleiches gelte auch für die parkenden Autos: Dort wo es nicht durch
Beschilderungen ausgeschlossen sei, dürfe wie vorher auch am Fahrbahnrand
geparkt werden. Und so wie auf einer normalen Straße müssten Radfahrer dann
links an parkenden Autos vorbeifahren. Leider sei es nicht möglich, auf
gesamter Straßenlänge das Parken zu verbieten. Insbesondere im Bereich des
Lerchenweges stehe im angrenzenden Wohngebiet einfach nicht genügend
anderweitiger Parkraum zur Verfügung. Was die gefahrenen Geschwindigkeiten
angehe, hätten die Streifen nach erstem Eindruck immerhin etwas dazu
beigetragen, das allgemein zu hohe Geschwindigkeitsniveau hier wenigstens etwas
zu senken. Alles in allem hoffe er, dass sich die gefundene Lösung bewähre und
nach der Eingewöhnungszeit auch allgemein verstanden und akzeptiert werde.
2. Bg Jägersberg möchte wissen, ob der Stellenplan in diesem Jahr
rechtzeitiger als im vergangenen Jahr vorgelegt werde, damit er ausreichend
vorberaten werden könne.
Bgm. Stein bejaht diese Frage.
3. Bg. Kempf weist nochmals auf den Wortlauf des § 45 NGO hin. Er
weist darauf hin, dass er eine Beschlussfassung zu TOP 12 im nichtöffentlichen
Teil für rechtwidrig halte und sich ggfls., falls ein Beschluss gefasst werde,
weitere Schritte offen halte.
Weitere Anfragen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
4. Rm. Spieker möchte wissen, ob es möglich sei, in der
Innenstadt ähnliche Hinweisschilder wie z.B. für die Altenbegegnungsstätte auch
für das Kaleidoskop aufzustellen.
BD Wahlbrink sagt eine Prüfung zu.
5. Rm. Spieker möchte wissen, ob die Kanalbauarbeiten in der
Bremer Straße eingestellt worden seien, oder ob dort weiter gearbeitet werde,
da in den letzten 2 Tagen nicht gearbeitet worden sei.
StK Geiger teilt mit, dass die Arbeiten weiter gehen und
planmäßig fertig würden.
6. Rm. Spieker spricht noch einmal die Mauer am
Kaleidoskop an. Dort bestehe z.Zt. akute Gefahr. Hier müsse bis zur Sanierung
dringend etwas passieren, z.B. mit Absperrung etc.
StK Geiger erklärt, dass er im VA zugesagt habe, hier das
Notwendige zu veranlassen. Der Auftrag sei unterschrieben und mit den Arbeiten
werde kurzfristig begonnen.
7. Rm. Ercel spricht die Rüttgerstraße an. Durch den Bau der
Fußgängerbrücke gebe es dort zu bestimmten Zeiten chaotische Zustände und
insbesondere gefährliche Verkehrssituationen für Kinder. Er möchte wissen, ob
es möglich sei, eine Lösung zu finden, die Situation dort zu entschärfen.
RV Mottig regt für die Bauphase eine Einbahnstraßenregelung an.
StK Geiger sagt eine Prüfung zu.
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