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ALLRIS - Auszug

27.09.2005 - 14 Anfragen gem. § 17 der Geschäftsordnung

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1. Rm. Vietheer spricht die Rad-Markierung am Seppenser Mühlenweg an. Diese sei nur sehr schwer nachvollziehbar. Er möchte wissen, was das damit auf sich habe und wie das zu verstehen sei.
BD Wahlbrink macht hierzu ausführliche Ausführungen.
Anlass für die Markierung der sog. Schutzstreifen sei, dass in Folge der Novellierung der StVO das Radfahren auf zu schmalen Gehwegen nicht mehr zugelassen werden könne. Da eine Verbreiterung des Fussweges im Seppenser Mühlenweg aufgrund der Platzverhältnisse kaum möglich sei, war die Klarstellung, dass Radfahrer hier die Fahrbahn zu benutzen haben insofern unumgänglich. Mit den z.T. aufgebrachten Piktogrammen wie mit den Schutzstreifen sollen Autofahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie hier mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen müssen. Anders als bei den "echten"  Fahrradstreifen, die mit dicker, durchgezogener Linie abmarkiert würden, führen die hier verwendeten sog. Schutzstreifen mit unterbrochener Linie für Autofahrer nicht zu einer veränderten rechtlichen Situation: Sofern sich keine Radler auf der Fahrbahn befinden, dürften die Streifen von den Autos auch überfahren und mitbenutzt werden. Gleiches gelte auch für die parkenden Autos: Dort wo es nicht durch Beschilderungen ausgeschlossen sei, dürfe wie vorher auch am Fahrbahnrand geparkt werden. Und so wie auf einer normalen Straße müssten Radfahrer dann links an parkenden Autos vorbeifahren. Leider sei es nicht möglich, auf gesamter Straßenlänge das Parken zu verbieten. Insbesondere im Bereich des Lerchenweges stehe im angrenzenden Wohngebiet einfach nicht genügend anderweitiger Parkraum zur Verfügung. Was die gefahrenen Geschwindigkeiten angehe, hätten die Streifen nach erstem Eindruck immerhin etwas dazu beigetragen, das allgemein zu hohe Geschwindigkeitsniveau hier wenigstens etwas zu senken. Alles in allem hoffe er, dass sich die gefundene Lösung bewähre und nach der Eingewöhnungszeit auch allgemein verstanden und akzeptiert werde.


2. Bg Jägersberg möchte wissen, ob der Stellenplan in diesem Jahr rechtzeitiger als im vergangenen Jahr vorgelegt werde, damit er ausreichend vorberaten werden könne.
Bgm. Stein bejaht diese Frage.

3. Bg. Kempf weist nochmals auf den Wortlauf des § 45 NGO hin. Er weist darauf hin, dass er eine Beschlussfassung zu TOP 12 im nichtöffentlichen Teil für rechtwidrig halte und sich ggfls., falls ein Beschluss gefasst werde, weitere Schritte offen halte.


Weitere Anfragen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

4. Rm. Spieker möchte wissen, ob es möglich sei, in der Innenstadt ähnliche Hinweisschilder wie z.B. für die Altenbegegnungsstätte auch für das Kaleidoskop aufzustellen.
BD Wahlbrink sagt eine Prüfung zu.

5. Rm. Spieker möchte wissen, ob die Kanalbauarbeiten in der Bremer Straße eingestellt worden seien, oder ob dort weiter gearbeitet werde, da in den letzten 2 Tagen nicht gearbeitet worden sei.
StK Geiger teilt mit, dass die Arbeiten weiter gehen und planmäßig fertig würden.


6.
Rm. Spieker spricht noch einmal die Mauer am Kaleidoskop an. Dort bestehe z.Zt. akute Gefahr. Hier müsse bis zur Sanierung dringend etwas passieren, z.B. mit Absperrung etc.
StK Geiger erklärt, dass er im VA zugesagt habe, hier das Notwendige zu veranlassen. Der Auftrag sei unterschrieben und mit den Arbeiten werde kurzfristig begonnen.

7. Rm. Ercel spricht die Rüttgerstraße an. Durch den Bau der Fußgängerbrücke gebe es dort zu bestimmten Zeiten chaotische Zustände und insbesondere gefährliche Verkehrssituationen für Kinder. Er möchte wissen, ob es möglich sei, eine Lösung zu finden, die Situation dort zu entschärfen.
RV Mottig regt für die Bauphase eine Einbahnstraßenregelung an.
StK Geiger sagt eine Prüfung zu.

 

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