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31.10.2005 - 9 Anfragen nach § 17 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- OR Holm-Seppensen
- Datum:
- Mo., 31.10.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
1.
ORm. Riebesehl spricht die Blumenkübel an, die zur
Verkehrsberuhigung im Weg zur Mühle aufgestellt worden seien. Diese seien sehr
ungepflegt und unansehnlich. Außerdem seien zum Teil auch keine Reflektoren
mehr angebracht, so dass man die Kübel im Dunkeln nicht erkennen könne. Diese
müssten dringend wieder verkehrssicher gemacht werden.
Nachträglich zu Protokoll:
Für die Blumenkübel sei die Bürgerinitiative zuständig. Diese wisse auch, dass
sie sich das entsprechende Material für die Reflektoren beim Baubetriebshof
abholen dürfe. Die Verwaltung werde die Bürgerinitiative auffordern, die
Blumenkübel entsprechend herzurichten.
2. ORm. Riebesehl spricht die
Rad-Markierung am Seppenser Mühlenweg an. Diese sei nur sehr schwer
nachvollziehbar. Sie möchte wissen, was das damit auf sich habe und wie das zu
verstehen sei.
VA Diekhöner verweist hierzu auf eine entsprechende Antwort in
der Ratssitzung vom 27.9.2005 sowie eine Pressemitteilung im Internet zu diesem
Thema hin (siehe Anlage 3). Diese wird nachfolgend zur Kenntnis gegeben:
Anlass für die Markierung der sog. Schutzstreifen ist, dass in Folge der
Novellierung der StVO das Radfahren auf zu schmalen Gehwegen nicht mehr
zugelassen werden kann. Da eine Verbreiterung des Fußweges im Seppenser
Mühlenweg aufgrund der Platzverhältnisse kaum möglich ist, war die
Klarstellung, dass Radfahrer hier die Fahrbahn zu benutzen haben insofern
unumgänglich. Mit den z.T. aufgebrachten Piktogrammen wie mit den
Schutzstreifen sollen Autofahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie
hier mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen müssen. Anders als bei den
"echten"
Fahrradstreifen, die mit dicker, durchgezogener Linie abmarkiert würden,
führen die hier verwendeten sog. Schutzstreifen mit unterbrochener Linie für
Autofahrer nicht zu einer veränderten rechtlichen Situation: Sofern sich keine
Radler auf der Fahrbahn befinden, dürfen die Streifen von den Autos auch
überfahren und mitbenutzt werden. Gleiches gilt auch für die parkenden Autos:
Dort wo es nicht durch Beschilderungen ausgeschlossen ist, darf wie vorher auch
am Fahrbahnrand geparkt werden. Und so wie auf einer normalen Straße müssen
Radfahrer dann links an parkenden Autos vorbeifahren. Leider ist es nicht
möglich, auf gesamter Straßenlänge das Parken zu verbieten. Insbesondere im
Bereich des Lerchenweges steht im angrenzenden Wohngebiet einfach nicht
genügend anderweitiger Parkraum zur Verfügung. Was die gefahrenen
Geschwindigkeiten angehe, haben die Streifen nach erstem Eindruck immerhin
etwas dazu beigetragen, das allgemein zu hohe Geschwindigkeitsniveau hier
wenigstens etwas zu senken. Alles in allem hofft die Verwaltung, dass sich die
gefundene Lösung bewährt und nach der Eingewöhnungszeit auch allgemein
verstanden und akzeptiert wird.
3. ORm. Lohmann spricht die Geschwindigkeitsmessgeräte an. Er möchte
wissen, ob in Holm mal wieder ein Gerät aufgestellt werden könne. Des weiteren
weist er darauf hin, dass in der Inzmühlener Straße Haus-Nr. 23 ein Mast für
die Messgeräte genau vor der Einfahrt stehe. Er bitte darum, diesen etwas in
Richtung Inzmühlen zu versetzen, damit die Einfahrt wieder frei werde.
Weiterhin möchte er wissen, wer die Polizei auffordern könne, entsprechende
Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen.
Diese Fragen und Anregungen werden an den zuständigen Fachbereich zur
Beantwortung bzw. weiteren Veranlassung weiter gegeben.
4. ORm. Brandes spricht den Weg/die Ecke Moordamm, Damm über den
Steinbach, Mündung in den Reindorfer Wiesenweg an. Dieser Weg bzw. die Ecke
müsste dringend freigeschnitten werden, da der Weg dort nicht mehr begehbar
sei.
Dies wird an den zuständigen Fachbereich zur weiteren Veranlassung
weitergegeben.
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