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ALLRIS - Auszug

31.10.2005 - 9 Anfragen nach § 17 der Geschäftsordnung

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1. ORm. Riebesehl spricht die Blumenkübel an, die zur Verkehrsberuhigung im Weg zur Mühle aufgestellt worden seien. Diese seien sehr ungepflegt und unansehnlich. Außerdem seien zum Teil auch keine Reflektoren mehr angebracht, so dass man die Kübel im Dunkeln nicht erkennen könne. Diese müssten dringend wieder verkehrssicher gemacht werden.
Nachträglich zu Protokoll:
Für die Blumenkübel sei die Bürgerinitiative zuständig. Diese wisse auch, dass sie sich das entsprechende Material für die Reflektoren beim Baubetriebshof abholen dürfe. Die Verwaltung werde die Bürgerinitiative auffordern, die Blumenkübel entsprechend herzurichten.

2. ORm. Riebesehl spricht die Rad-Markierung am Seppenser Mühlenweg an. Diese sei nur sehr schwer nachvollziehbar. Sie möchte wissen, was das damit auf sich habe und wie das zu verstehen sei.
VA Diekhöner verweist hierzu auf eine entsprechende Antwort in der Ratssitzung vom 27.9.2005 sowie eine Pressemitteilung im Internet zu diesem Thema hin (siehe Anlage 3). Diese wird nachfolgend zur Kenntnis gegeben:
Anlass für die Markierung der sog. Schutzstreifen ist, dass in Folge der Novellierung der StVO das Radfahren auf zu schmalen Gehwegen nicht mehr zugelassen werden kann. Da eine Verbreiterung des Fußweges im Seppenser Mühlenweg aufgrund der Platzverhältnisse kaum möglich ist, war die Klarstellung, dass Radfahrer hier die Fahrbahn zu benutzen haben insofern unumgänglich. Mit den z.T. aufgebrachten Piktogrammen wie mit den Schutzstreifen sollen Autofahrer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie hier mit Radfahrern auf der Fahrbahn rechnen müssen. Anders als bei den "echten"  Fahrradstreifen, die mit dicker, durchgezogener Linie abmarkiert würden, führen die hier verwendeten sog. Schutzstreifen mit unterbrochener Linie für Autofahrer nicht zu einer veränderten rechtlichen Situation: Sofern sich keine Radler auf der Fahrbahn befinden, dürfen die Streifen von den Autos auch überfahren und mitbenutzt werden. Gleiches gilt auch für die parkenden Autos: Dort wo es nicht durch Beschilderungen ausgeschlossen ist, darf wie vorher auch am Fahrbahnrand geparkt werden. Und so wie auf einer normalen Straße müssen Radfahrer dann links an parkenden Autos vorbeifahren. Leider ist es nicht möglich, auf gesamter Straßenlänge das Parken zu verbieten. Insbesondere im Bereich des Lerchenweges steht im angrenzenden Wohngebiet einfach nicht genügend anderweitiger Parkraum zur Verfügung. Was die gefahrenen Geschwindigkeiten angehe, haben die Streifen nach erstem Eindruck immerhin etwas dazu beigetragen, das allgemein zu hohe Geschwindigkeitsniveau hier wenigstens etwas zu senken. Alles in allem hofft die Verwaltung, dass sich die gefundene Lösung bewährt und nach der Eingewöhnungszeit auch allgemein verstanden und akzeptiert wird.


3. ORm. Lohmann spricht die Geschwindigkeitsmessgeräte an. Er möchte wissen, ob in Holm mal wieder ein Gerät aufgestellt werden könne. Des weiteren weist er darauf hin, dass in der Inzmühlener Straße Haus-Nr. 23 ein Mast für die Messgeräte genau vor der Einfahrt stehe. Er bitte darum, diesen etwas in Richtung Inzmühlen zu versetzen, damit die Einfahrt wieder frei werde. Weiterhin möchte er wissen, wer die Polizei auffordern könne, entsprechende Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen.
Diese Fragen und Anregungen werden an den zuständigen Fachbereich zur Beantwortung bzw. weiteren Veranlassung weiter gegeben.

4. ORm. Brandes spricht den Weg/die Ecke Moordamm, Damm über den Steinbach, Mündung in den Reindorfer Wiesenweg an. Dieser Weg bzw. die Ecke müsste dringend freigeschnitten werden, da der Weg dort nicht mehr begehbar sei.
Dies wird an den zuständigen Fachbereich zur weiteren Veranlassung weitergegeben.

 

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