Seiten-Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
15.12.2005 - 7 Bauleitplanung der Stadt Buchholz i.d.N. Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 15.12.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidung
- Federführend:
- FB 40 - Stadtentwicklung
- Bearbeiter:
- Preiksch, Monika
Beschlussvorschlag:
Der StEWAV empfiehlt:
Der VA der Stadt Buchholz i.d.N. beschließt:
a) Für
den Bereich des nachstehend beschriebenen Plangebietes ist gem. § 2 (1) BauGB
der Flächennutzungsplan 2020 zu ändern sowie ein Bebauungsplan aufzustellen.
Dieser erhält die Bezeichnung Sprötzer Weg/An den Tennisplätzen
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden
durch die nördliche Grenze der Flurstücke 17/13, 17/213, 17/123, alle Flur 4, Gemarkung Steinbeck.
Im Osten
durch die östliche Grenze der Flurstücke17/79 und 17/124, alle Flur 4, Gemarkung Steinbeck.
Im Süden
durch die südliche Grenze des Flurstückes 33/7, alle Flur 2, Gemarkung Buchholz ( Sprötzer Weg).
Im Westen
durch die westliche Grenze des Flurstücks 17/80, Flur 4, Gemarkung Steinbeck.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 9,8 ha. Auf dem Deckblatt der Begründung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage) kann die genaue Lage und Begrenzung des Plangebietes entnommen werden.
Die o.g. Flächen liegen heute im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Fichtenweg von 1981. Nach Rechtskraft des Bebauungsplan Sprötzer Weg/An den Tennisplätzen wird der Bebauungsplan Fichtenweg daher teilweise ersetzt.
b) Dem Bebauungsplanentwurf Sprötzer Weg/An den Tennisplätzen mit örtlicher Bauvorschrift, integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht sowie der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 mit Umweltbericht nebst den zugehörigen Begründungen wird zugestimmt.
c) Der Bebauungsplanentwurf Sprötzer Weg/An den Tennisplätzen mit örtlicher Bauvorschrift, integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 mit Umweltbericht nebst zugehörigen Begründungen ist gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Über die Beschlussziffern a) c) wird en bloc abgestimmt.
Facebook
Sie verlassen das Angebot von buchholz.de und rufen Inhalte auf Servern von Facebook ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Indem Sie auf Ja klicken, geben Sie im Sinne des Art. 6 lit. a DSGVO Ihre Einwilligung in die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Der Zweck der Fanpage ist die Verbreitung von Informationen und Nachrichten aus und über die Stadt Buchholz, der sich auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 lit. f DSGVO stützt.
Die Stadt Buchholz speichert zu keiner Zeit personenbezogene Daten der Fans. Die von Ihnen auf unserer Fanpage eingegebenen Daten wie z.B. Kommentare, Videos oder Bilder, werden von der Stadt Buchholz zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben.
Die Stadt Buchholz hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Facebook. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Facebook Ihre Profildaten nutzt und/oder an Dritte weitergibt. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen. Lesen Sie dazu bitte Abschnitt "VII Social Media" in unserer Datenschutzerklärung.
Wechseln Sie nur zu Facebook, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten akzeptieren. Informieren Sie sich gegebenenfalls über die bereitgestellten Quellen. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, Ihre Daten gegebenenfalls an Facebook zu übermitteln.