Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Auszug

15.12.2005 - 7 Bauleitplanung der Stadt Buchholz i.d.N. Bebau...

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Wortprotokoll

Der beauftragte Stadtplaner Herr Reggentin vom Planungsbüro Gosh, Schreyer und Partner stellt das Planungskonzept an Hand eines Beamer-Vortrages vor. Im Anschluss daran werden verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder diskutiert bzw. durch die Verwaltung beantwortet.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der StEWAV empfiehlt:

 

Der VA der Stadt Buchholz i.d.N. beschließt:

 

 

a)         Für den Bereich des nachstehend beschriebenen Plangebietes ist gem. § 2 (1) BauGB der Flächennutzungsplan 2020 zu ändern sowie ein Bebauungsplan aufzustellen. Dieser erhält die Bezeichnung “Sprötzer Weg/An den Tennisplätzen”

 

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden

durch die nördliche Grenze der Flurstücke 17/13, 17/213, 17/123, alle Flur 4, Gemarkung Steinbeck.           

Im Osten           

durch die östliche Grenze der Flurstücke17/79 und 17/124, alle Flur 4, Gemarkung Steinbeck.

Im Süden           

durch die südliche Grenze des Flurstückes 33/7, alle Flur 2, Gemarkung Buchholz (            “Sprötzer Weg”).

Im Westen           

durch die westliche Grenze des Flurstücks 17/80, Flur 4, Gemarkung Steinbeck.

 

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 9,8 ha. Auf dem Deckblatt der Begründung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage) kann die genaue Lage und Begrenzung des Plangebietes entnommen werden.

 

Die o.g. Flächen liegen heute im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes “Fichtenweg” von 1981. Nach Rechtskraft des Bebauungsplan “Sprötzer Weg/An den Tennisplätzen” wird der Bebauungsplan “Fichtenweg” daher teilweise ersetzt.

 

b)         Dem Bebauungsplanentwurf “Sprötzer Weg/An den Tennisplätzen” mit örtlicher Bauvorschrift, integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht sowie der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 mit Umweltbericht nebst den zugehörigen Begründungen wird zugestimmt.

 

c)         Der Bebauungsplanentwurf “Sprötzer Weg/An den Tennisplätzen” mit örtlicher Bauvorschrift, integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 mit Umweltbericht nebst zugehörigen Begründungen ist gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

Über die Beschlussziffern a) – c) wird en bloc abgestimmt.

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Abstimmung:

 

dafür:              5                      dagegen:       3                      Enthaltung:   0

 

 

 

Vors. Bg. Saulich unterbricht die Sitzung zur Durchführung einer Bürgerfragestunde von 20:50 Uhr bis 21.00 Uhr.

 

 

 

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