Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss möge
beschließen:
1.)
Das in der Anlage 1 schraffierte
Flurstück 103/196 (Aschenputtelweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, wird
als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
2.)
Die in der Anlage 2 schraffierte
Teilfläche des Flurstückes 103/195 (Aladinweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur
9, wird für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
3.)
Die in der Anlage 2 schwarz
markierte Teilfläche des Flurstückes 103/195 (Aladinweg), Gemarkung
Buchholz i.d.N., Flur 9, wird zur Gemeindestraße als Gehweg, der für den
Anliegerverkehr freigegeben wird, für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
4.)
Das in der Anlage 3 schraffierte
Flurstück 103/194 (Rübezahlweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, wird für
den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
5.)
Die in der Anlage 4 schraffierte
Teilfläche des Flurstückes 103/193 (Froschkönigweg), Gemarkung Buchholz i.d.N.,
Flur 9, wird als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
6.)
Die in der Anlage 4 schwarz
markierte Teilfläche des Flurstückes 103/193 (Froschkönigweg), Gemarkung
Buchholz i.d.N., Flur 9, wird dem öffentlichen Verkehr zur Gemeindestraße als
Gehweg, der für den Anliegerverkehr freigegeben ist, gewidmet.
7.)
Das in der Anlage 5 markierte
Flurstück 103/192 (Goldeselweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, wird für
den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
8.)
Die in der Anlage 6 schraffierte
Teilfläche des Flurstückes 103/191 (Däumlingweg), Gemarkung Buchholz i.d.N.,
Flur 9, wird für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
9.)
Die in der Anlage 6 schwarz
markierte Teilfläche des Flurstückes 103/191 (Däumlingweg), Gemarkung Buchholz
i.d.N., Flur 9, wird zur Gemeindestraße als Gehweg für den öffentlichen Verkehr
gewidmet.
10.) Das in der Anlage 7 markierte Flurstück 103/190
(Riesenweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, wird als Gemeindestraße für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
11.) Das in der Anlage 8 markierte Flurstück 103/189
(Zwergenweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, wird für den öffentlichen
Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
12.) Das in der Anlage 9 markierte Flurstück 103/264
(Märchenstraße), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, wird für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
13.) Die in der Anlage 10 schraffierten Teilflächen des
Flurstückes 103/197 (Rotkäppchenweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, werden
als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
14.) Die in der Anlage 10 schwarz markierte Teilfläche
des Flurstückes 103/197 (Rotkäppchenweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9,
wird dem öffentlichen Verkehr zur Gemeindestraße als Gehweg, der für den
Anliegerverkehr freigegeben ist, mit einer Überfahrtsmöglichkeit für Müll- und
Rettungsfahrzeuge gewidmet.
15.) Die in der Anlage
11 schraffierte Teilfläche des Flurstückes 103/198 (Schneewittchenweg),
Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, wird für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gewidmet.
16.) Die in der Anlage 11 schwarz markierte Teilfläche
des Flurstückes 103/198 (Schneewittchenweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9,
wird für den öffentlichen Verkehr zur Gemeindestraße als Gehweg, der für den
Anliegerverkehr freigegeben ist, mit einer Überfahrtsmöglichkeit für Müll- und
Rettungsfahrzeuge gewidmet.
17.) Die in der Anlage 12 schraffierten Teilflächen des
Flurstückes 103/199 (Sterntalerweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, werden
für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
18.) Die in der Anlage 12 schwarz markierte Teilfläche
des Flurstückes 103/199 (Sterntalerweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9,
wird für den öffentlichen Verkehr zur Gemeindestraße als Gehweg, der für den
Anliegerverkehr freigegeben ist, mit einer Überfahrtsmöglichkeit für Müll- und
Rettungsfahrzeuge gewidmet.
19.) Die in der Anlage 13 schraffierte Teilfläche des
Flurstückes 103/200 (Geißleinweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, wird für
den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
20.) Die in der Anlage 13 schwarz markierte Teilfläche
des Flurstückes 103/200 (Geißleinweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, wird
für den öffentlichen Verkehr zur Gemeindestraße als Gehweg, der für den
Anliegerverkehr freigegeben ist, mit einer Überfahrtsmöglichkeit für Müll- und
Rettungsfahrzeuge gewidmet.
21.) Die in der Anlage 14 schraffierten Teilflächen des
Flurstückes 103/201 (Prinzenweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, werden für
den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
22.) Die in der Anlage 14 schwarz markierte Teilfläche
des Flurstückes 103/201 (Prinzenweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, wird
zur Gemeindestraße als Gehweg, der für den Anliegerverkehr freigegeben ist, mit
einer Überfahrtsmöglichkeit für Müll- und Rettungsfahrzeuge für den öffentlichen
Verkehr gewidmet.
23.) Die in der Anlage 15 schraffierte Teilfläche des
Flurstückes 103/202 (Gänselieselweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9, wird
für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
24.) Die in der Anlage 15 schwarz markierte Teilfläche
des Flurstückes 103/202 (Gänselieselweg), Gemarkung Buchholz i.d.N., Flur 9,
wird für den öffentlichen Verkehr zur Gemeindestraße als Gehweg, der für den
Anliegerverkehr freigegeben ist, mit einer Überfahrtsmöglichkeit für Müll- und Rettungsfahrzeuge
gewidmet.
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