Stadt Buchholz in der Nordheide

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Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Information - DS 01-06/0645.002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme:

 

Zu 1. + 2.:

Die Verwaltung wird – wie bereits im Antrag des Ortsrates unter 2. ausgeführt – im Rahmen der Verfahren zu den Bebauungsplänen Lohbergen Süd die Grünfestsetzungen überprüfen.

Bis auf eine Ausnahme wurden bisher noch keine formellen Pflanzgebote erlassen. Die jeweiligen Grundeigentümer wurden lediglich auf die Festsetzungen des B-Planes Lohbergenweg - Tostedter Weg hingewiesen und dahingehend beraten, ihre Grundstücksgestaltung im Rahmen der Festsetzungen des B-Planes umzusetzen.

Es ist beabsichtigt, Pflanzgebote nach § 175 ff. BauGB im Zusammenhang mit den jeweiligen Bauanzeigen- bzw. genehmigungsverfahren erst nach Abschluss dieser Überprüfung formell zu erlassen. Die Grundstückseigentümer werden hierauf im Rahmen der Beratung angemessen hingewiesen.

 

Zu 3.:

Bisher wurde nur ein formelles Pflanzgebot angeordnet.

Im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde von der Verwaltung gegen die Grundeigentümer vorgegangen, deren Verstöße gegen das Erhaltungsgebot gem. B-Plan Lohbergenweg - Tostedter Weg der Verwaltung gemeldet wurden und wenn Zeugen bereit waren, ggf. auch vor Gericht auszusagen.

 

Zu 4.:

Zur Gleichbehandlung wurde ein Bußgeldrahmen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 213 BauGB entwickelt, der folgende Faktoren berücksichtigt:

1.      Flächenfaktor

Der Flächenfaktor berücksichtigt zunächst nur rein quantitativ die beeinträchtigte Grundstücksfläche.

2.      Wertminderungsfaktor
Der Wertminderungsfaktor berücksichtigt den Grad der Zerstörung und den qualitativen Wert der zerstörten der Gehölze.

3.      Vorsatz/Fahrlässigkeit

 

Für die endgültige Festlegung des Bußgeldes innerhalb dieses dargestellten Rahmens können im Einzelfall im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens noch Zu- oder Abschläge eingerechnet werden (z.B. Wiederholungstat, Einsicht des Verursachers, besondere Funktionen oder Art und Zustand der Pflanzenbestände)

 

Zu 5.:

Ja.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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