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Ratsinformationssystem
Information - DS 01-06/0645.002
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Buchholz i.d.N.Bebauungspläne "Lohbergenweg/Tostedter Weg" und Lohbergen Südhier: Überprüfung der GrünfestsetzungenAntrag des Ortsrates Holm-Seppensen vom 26.02.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- FB 40 - Fachdienst Bauordnung
- Bearbeiter:
- Schatz, Heike
- Aktenzeichen:
- 50350 22 36/05/Sö/sc
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
OR Holm-Seppensen
|
Vorberatung
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|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Vorberatung
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|
|
05.05.2004
| |||
●
Erledigt
|
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Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme:
Zu 1. + 2.:
Die Verwaltung wird wie bereits im Antrag des Ortsrates
unter 2. ausgeführt im Rahmen der Verfahren zu den Bebauungsplänen Lohbergen
Süd die Grünfestsetzungen überprüfen.
Bis auf eine Ausnahme wurden bisher noch keine formellen
Pflanzgebote erlassen. Die jeweiligen Grundeigentümer wurden lediglich auf die
Festsetzungen des B-Planes Lohbergenweg - Tostedter Weg hingewiesen und
dahingehend beraten, ihre Grundstücksgestaltung im Rahmen der Festsetzungen des
B-Planes umzusetzen.
Es ist beabsichtigt, Pflanzgebote nach § 175 ff. BauGB im
Zusammenhang mit den jeweiligen Bauanzeigen- bzw. genehmigungsverfahren erst
nach Abschluss dieser Überprüfung formell zu erlassen. Die
Grundstückseigentümer werden hierauf im Rahmen der Beratung angemessen
hingewiesen.
Zu 3.:
Bisher wurde nur ein formelles Pflanzgebot angeordnet.
Im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde von der
Verwaltung gegen die Grundeigentümer vorgegangen, deren Verstöße gegen das
Erhaltungsgebot gem. B-Plan Lohbergenweg - Tostedter Weg der Verwaltung
gemeldet wurden und wenn Zeugen bereit waren, ggf. auch vor Gericht auszusagen.
Zu 4.:
Zur Gleichbehandlung wurde ein Bußgeldrahmen zur Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 213 BauGB entwickelt, der folgende Faktoren
berücksichtigt:
1.
Flächenfaktor
Der
Flächenfaktor berücksichtigt zunächst nur rein quantitativ die beeinträchtigte
Grundstücksfläche.
2.
Wertminderungsfaktor
Der
Wertminderungsfaktor berücksichtigt den Grad der Zerstörung und den
qualitativen Wert der zerstörten der Gehölze.
3.
Vorsatz/Fahrlässigkeit
Für die
endgültige Festlegung des Bußgeldes innerhalb dieses dargestellten Rahmens
können im Einzelfall im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens noch Zu- oder
Abschläge eingerechnet werden (z.B. Wiederholungstat, Einsicht des
Verursachers, besondere Funktionen oder Art und Zustand der Pflanzenbestände)
Zu 5.:
Ja.
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