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Ratsinformationssystem
Anfrage - DS 01-06/0790
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtischer Spielplatz Hermann-Burgdorf-Straßehier: Anfrage Rm. Giesbert Saulich (SPD-Fraktion) vom 13.08.2004 sowie der FDP-Fraktion vom 22.08.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB 50 - Betriebe
- Bearbeiter:
- Schatz, Heike
- Aktenzeichen:
- 60./Sth./sch
Stellungnahme der Verwaltung
Vorbemerkung:
Da die beiden o.g. Anfragen inhaltlich weitestgehend identisch sind, werden die gestellten Fragen gemeinsam beantwortet.
Frage
1: Welche
Vorstellungen hat die Verwaltung bezüglich einer Erschließung dieses
Spielplatzes, die nicht über Privatwege (wie derzeit ausschließlich) erfolgt?
bzw.
Gibt es zwischenzeitlich eine Lösung für eine geeignete Erschließung (z.B. links v. d. Garage Grund)?
Antwort:
Eine vertragliche Grundlage zur Erreichung
des Flurstückes 51/37 (Sielplatz) über die private Wegeparzelle 51/35 liegt
hier nicht vor. Die Erschließung über das Flurstück 51/35 durch ein
Notwegerecht gem. § 917 BGB wird angestrebt.
Frage
2: Ist der
Verkauf dieses Spielplatzes an den Petrus-Kiga geplant, oder soll er zur
Nutzung dem Kiga überlassen werden?
Wenn ja? Wo
beabsichtigt die Verwaltung einen Ersatz-Spielplatz für die Kinder des
Wohngebietes anzulegen? Geschätzte Kosten?
bzw.
Wann werden die
Spielgeräte von der Spielplatzfläche auf den Bolzplatz Fischbüttenweg
umgesetzt, falls eine Nutzung auf der jetzigen Spielplatzfläche nicht mehr
möglich oder vorgesehen ist?
Antwort:
Nach mehreren Gesprächen
mit Vertretern des St. Petrus-Kindergartens wurde deutlich, dass seitens des
Kindergartens weder ein Interesse zum Erwerb des vorhandenen Spielplatzes noch
für dessen Nutzung besteht. Eine Verlegung des vorhandenen Spielplatzes ist
daher nicht vorgesehen. Die Erschließung soll über das o.g. Notwegerecht
gesichert werden um den Kindern dieses dicht bebauten Gebietes den Spielplatz
zu erhalten.
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