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Entscheidung - DS 01-06/0167.022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Buchholz i.d.N.1.Änderung des FNP 2020 hier:a)Auswertung der öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB und Beschluss über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen.b) Beschluss zur Feststellung der 1.Änderung des FNP 2020mit 9 Teiländerungen gem. § 2 und § 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidung
- Federführend:
- FB 40 - Fachdienst Bauordnung
- Bearbeiter:
- Schatz, Heike
- Aktenzeichen:
- 50 21 46/1 Dö/sch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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OR Dibbersen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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OR Holm-Seppensen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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OR Sprötze
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Vorberatung
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●
Erledigt
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OR Steinbeck
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Vorberatung
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●
Erledigt
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OR Trelde
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Vorberatung
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22.06.2005
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
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Entscheidung
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12.07.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Buchholz i.d.N. beschließt:
a) Der in der Anlage dargestellten Abwägung der während der öffentlichen Auslegung vom 24.1.2005 bis zum 23.2.2005 eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wird zugestimmt.
b) Feststellungsbeschluss über die
1.Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 mit 9 Teiländerungen nebst
Erläuterungsbericht und landschaftsplanerischem Beitrag gem. §§ 2 und 5 BauGB
sowie §40 (1) Nr.5 NGO
1. Teiländerung
1.1 Vaensen wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO
festgestellt.
2. Teiländerung
1.3 Meilsen wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO festgestellt.
3. Teiländerung
1.4 Kattenberg-Nord wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO
festgestellt. (siehe Begründung)
4. Teiländerung
1.6 Seppensen südlich Friedhof wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1)
Nr.5 NGO festgestellt.
5. Teiländerung
1.7 Seppensen Zum Mühlenteich wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1)
Nr.5 NGO festgestellt.
6. Teiländerung
1.8 Holm-Seppensen Am Badeteich wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40
(1) Nr.5 NGO festgestellt.
7. Teiländerung
1.9 Am Pulverbach wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO
festgestellt.
8. Teiländerung
1.10 Klecker Wald wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO
festgestellt.
9. Teiländerung
1.11 Am Jugendheim, Eckeler Berg, Trelde wird gem. §§ 2 und 5 BauGB
sowie §40 (1) Nr.5 NGO festgestellt.
Stellungnahme der Verwaltung
Anmerkung:
Während des
Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 wurden die
Teiländerung 1.2 Schaftrift sowie die Teiländerung 1.5 Bremer Straße
Nordseite nicht weitergeführt. Diese stehen somit im Rahmen der Feststellung
nicht zur Abstimmung.
Begründung
zur Neuabgrenzung der Teiländerung 1.4 Kattenberg Nord:
Teiländerung
1.4 Kattenberg-Nord
Die
Verwaltung empfiehlt den südlichen Teil der Fläche zwischen Fasanenstieg und
Hoheluftweg weiterhin als Wohnbaufläche darzustellen (sh. Anlage).
Die nunmehr
zur Beschlussfassung vorgelegte Abgrenzung basiert auf der Empfehlung der
Verwaltung, die bereits seitens des Ortsrates Steinbeck am 4.11.2002
im Rahmen der Anhörung zur Frühzeitgen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen
Auslegung mit 8:0:3 Stimmen empfohlen wurde und der die Beibehaltung der
Wohnbauflächendarstellung für den Bereich zwischen Hoheluftweg und Fasanenstieg
vorsah. Der VA ist mit seinen Beschlüssen vom 10.7.03 und 7.10.04 mit jeweils
6:5:0 Stimmen von dieser Empfehlung abgewichen.
Im Rahmen
der öffentlichen Auslegung hat der Grundeigentümer sich erneut für die Beibehaltung
der Wohnbauflächendarstellung verwendet und sich auf das o. g. Votum des Ortsrates
Steinbeck bezogen (siehe Anlage Ergebnisse der Auslegung Seite 7f).
Vor diesem
Hintergrund macht die Verwaltung einen Kompromissvorschlag zur Abgrenzung von
Wohnbauflächen im Bereich Kattenberg, der eine sinnvolle Abrundung der Siedlungsentwicklung
am westlichen Ortsrand von Steinbeck vorbereiten hilft und damit einen Beitrag
zur städtebaulichen Ordnung in diesem Bereich leistet.
Die Neuabgrenzung der Teiländerung 1.4 Kattenberg Nord wird zur Beschlussfassung im Rahmen des Feststellungsbeschlusses zur 1. Änderung des FNP 2020 vorgelegt. Für den in Rede stehenden Bereich zwischen Fasanenstieg und Hoheluftweg wird das Änderungsverfahren nicht weitergeführt.
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