Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 01-06/0167.022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. beschließt:

 

a) Der in der Anlage dargestellten Abwägung der während der öffentlichen Auslegung vom 24.1.2005 bis zum 23.2.2005 eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wird zugestimmt.

 

b) Feststellungsbeschluss über die 1.Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 mit 9 Teiländerungen nebst Erläuterungsbericht und landschaftsplanerischem Beitrag gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO

 

1.            Teiländerung 1.1 “Vaensen” wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO

festgestellt.

 

2.            Teiländerung 1.3 “Meilsen” wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO festgestellt.

 

3.            Teiländerung 1.4 “Kattenberg-Nord” wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO festgestellt. (siehe Begründung)

 

4.            Teiländerung 1.6 “Seppensen – südlich Friedhof” wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO festgestellt.

 

5.            Teiländerung 1.7 “Seppensen – Zum Mühlenteich” wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO festgestellt.

 

6.            Teiländerung 1.8 “Holm-Seppensen – Am Badeteich” wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO festgestellt.

 

7.            Teiländerung 1.9 “Am Pulverbach” wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO festgestellt.

 

8.            Teiländerung 1.10 “Klecker Wald” wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO festgestellt.

 

9.            Teiländerung 1.11 “ Am Jugendheim, Eckeler Berg, Trelde” wird gem. §§ 2 und 5 BauGB sowie §40 (1) Nr.5 NGO festgestellt.

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Stellungnahme der Verwaltung

Anmerkung:

Während des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 wurden die Teiländerung 1.2 “Schaftrift” sowie die Teiländerung 1.5 “Bremer Straße – Nordseite” nicht weitergeführt. Diese stehen somit im Rahmen der Feststellung nicht zur Abstimmung.

 

Begründung zur Neuabgrenzung der Teiländerung 1.4 “Kattenberg – Nord”:

Teiländerung 1.4 “Kattenberg-Nord”

Die Verwaltung empfiehlt den südlichen Teil der Fläche zwischen Fasanenstieg und Hoheluftweg weiterhin als Wohnbaufläche darzustellen (sh. Anlage).

Die nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegte Abgrenzung basiert auf der Empfehlung der Verwaltung, die bereits seitens des Ortsrates Steinbeck am 4.11.2002 im Rahmen der Anhörung zur Frühzeitgen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung mit 8:0:3 Stimmen empfohlen wurde und der die Beibehaltung der Wohnbauflächendarstellung für den Bereich zwischen Hoheluftweg und Fasanenstieg vorsah. Der VA ist mit seinen Beschlüssen vom 10.7.03 und 7.10.04 mit jeweils 6:5:0 Stimmen von dieser Empfehlung abgewichen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat der Grundeigentümer sich erneut für die Beibehaltung der Wohnbauflächendarstellung verwendet und sich auf das o. g. Votum des Ortsrates Steinbeck bezogen (siehe Anlage “Ergebnisse der Auslegung” Seite 7f).

Vor diesem Hintergrund macht die Verwaltung einen Kompromissvorschlag zur Abgrenzung von Wohnbauflächen im Bereich Kattenberg, der eine sinnvolle Abrundung der Siedlungsentwicklung am westlichen Ortsrand von Steinbeck vorbereiten hilft und damit einen Beitrag zur städtebaulichen Ordnung in diesem Bereich leistet.

 

Die Neuabgrenzung der Teiländerung 1.4 “Kattenberg – Nord” wird zur Beschlussfassung im Rahmen des Feststellungsbeschlusses zur 1. Änderung des FNP 2020 vorgelegt. Für den in Rede stehenden Bereich zwischen Fasanenstieg und Hoheluftweg wird das Änderungsverfahren nicht weitergeführt.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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