Anlage:
Lageplan
Bei der
Planung zum erstmaligen Ausbau der Sandstraßen in dem Quartier Bremer
Straße/Steinbecker Mühlenweg/Am Kattenberge wurde entsprechend der Ausführungen
in der DS 01-06/0023.17 vom 15.12.2003 verfahren.
Das gesamte
Gebiet mit den Strassen Haidbarg, Grenzweg, Föhrenschlucht, Fuchsloch,
Tannenweg, Rehkamp, Heidkoppel sowie Meisenweg und Schluchtweg wurde wegen der
technischen und verkehrlichen Abhängigkeiten in einem Stück überplant.
Das
Ergebnis der sechs AK-Sitzungen, die in der Zeit vom 27.05.04 bis zum 13.01.05
stattfanden, sind zwei Ausbauvarianten der Verkehrsanlagen , die sich jedoch
nur in den Fahrbahnbreiten unterscheiden.
Diese
Varianten sollen gleichermaßen für alle Straßen im Gebiet gelten. Eine Ausnahme
bildet der Grenzweg. Hier gibt es zu den beiden Varianten der Verkehrsanlagen
jeweils zwei mögliche Oberflächenentwässerungssysteme.
Der
geplante Ausbaustandard der Straßen entspricht den Festsetzungen der im
Qaurtier gültigen rechtskräftigen einfachen B-Pläne und sieht folgendes vor:
Variante
I:
Die Fahrbahn hat eine Breite von 4,75 m. Die
Fahrbahn wird je nach Länge der
jeweiligen Straße mehrfach einseitig bzw. beidseitig punktuell auf eine
Breite von 3,00 m eingeengt. Der Bau von Gehwegen ist nicht vorgesehen. Für die
Befestigung der Fahrbahn wird graues Betonsteinpflaster verwendet. Die
Fahrbahnbereiche in den Einengungen werden mit rotem Pflaster befestigt. Für
die Seitenräume ist der Einbau von Schotterrasen vorgesehen. Dieses Material
erlaubt ein gelegentliches Überfahren bzw. beparken.
Die
Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt über einen
Regenwasserkanal.
Variante
II:
Diese
Variante unterscheidet sich von der Variante I nur in der Fahrbahnbreite. Sie
beträgt hier 4,00 m und in den Einengungen 2,75 m. Die Ableitung des
anfallenden Oberflächenwassers erfolgt ebenfalls über einen Regenwasserkanal.
Bei den
beiden möglichen Oberflächenentwässerungssystemen in der Straße Grenzweg
handelt es sich erstens um einen ca. 1000 m langen Regenwasserkanal über den
der Grenzweg auf ganzer Länge entwässert wird. Zweitens besteht die Möglichkeit
im Grenzweg den Regenwasserkanal auf eine Länge von 850 m zu reduzieren und die
verbleibenden 150 m über ein Mulden-Rigolen-System zu entwässern.
Mit diesen
Ergebnissen des Arbeitskreises fanden in der Zeit vom 22.02.05 bis zum 10.05.05
insgesamt acht Eigentümerversammlungen statt. Aus beitragsrechtlichen Gründen
mussten die neun Straßen im Quartier zu acht abrechnungsfähigen Anlagen
zusammengefasst werden.
In diesen
acht Versammlungen wurden den Anwesenden der jeweiligen Anlage die Ergebnisse
des Arbeitskreises bzgl. der Ausbauvarianten vorgestellt.
Die in der
Regel auf allen Veranstaltungen aufgekommenen und überwiegend gleichlautenden
Fragen und Anregungen zu den Themen “Verkehrsführung im Gebiet, Verkehrsberuhigung,
Fahrbahnquerschnitte, Stellplatzsituation, Grundstückszufahrten,
Oberflächenentwässerung sowie Beleuchtung, Straßenreinigung und Winterdienst”
wurden in den jeweiligen Versammlungen beantwortet bzw. aufgenommen und in die
Plannung übernommen.
Weiter
wurden in den Veranstaltungen die Beitragsätze für die Ausbauvarianten der jeweils entsprechenden
Anlage genannt und erläutert. Auch die hier aufgekommenen Fragen wurden in den
Sitzungen beantwortet. Der Beitragssatz pro qm beitragsrechtlich anrechenbarer
Grundstücksfläche beläuft sich in dem Quartier je nach Anlage und Ausbauvariante zwischen 5,07 € und 6,99 €.
Alle
beitragspflichtigen Grundeigentümer der acht Anlagen in dem Quartier erhielten
im Anschluss der jeweiligen Versammlung einen
Stimmzettel mit der Bitte um Votumsabgabe bis zum 24.05.05.
1
Die
Auswertung der abgegebenen Stimmzettel brachte folgendes Ergebnis:
Ausbau Sandwege im Quartier
"Steinbecker Mühlenweg/Bremer Straße/
Am Kattenberge"
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Ergebnisübersicht der Abstimmung
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Ergebnis in % im Verhältnis der jeweils
beitragspflichtigen Grundstücksfläche zur Gesamtbeitragsfläche der
entsprechenden Anlage
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Grenzweg
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dafür:
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35,58%
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dagegen:
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60,06%
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enthalten:
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4,36%
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Haidbarg-Schluchtweg
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dafür:
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40,80%
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dagegen:
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46,35%
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enthalten:
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12,85%
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Fuchsloch Grenzweg
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dafür:
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50,88%
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dagegen:
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27,61%
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enthalten:
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21,51%
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Föhrenschlucht-Tannenweg
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dafür:
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21,47%
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dagegen:
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73,89%
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enthalten:
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4,64%
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Rehkamp
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dafür:
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37,15%
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dagegen:
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47,37%
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enthalten:
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15,48%
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Heidkoppel
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dafür:
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9,47%
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dagegen:
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88,75%
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enthalten:
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1,78%
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Tannenweg
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dafür:
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48,52%
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dagegen:
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37,30%
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enthalten:
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14,18%
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Meisenweg
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dafür:
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30,60%
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dagegen:
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62,14%
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enthalten:
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7,26%
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Die Stadt Buchholz ist mit dem Ansatz in das
Verfahren eingestiegen, das gesamte Gebiet wegen der vorhandenen Abhängigkeiten
als eine Einheit zu betrachten. Nach der o.g. Auswertung ergibt sich, dass 51,5
% der beitragspflichtigen Flächen gegen und 37,18% für einen erstmaligen Ausbau votiert haben. 11,32% aller
beitragspflichteigen Flächen haben sich der Stimme enthalten. Somit ist eine
absolute Mehrheit des in der Gesamtheit betrachteten Gebietes gegen einen
Ausbau.
Bei einer
anlagenweisen Betrachtung ergibt sich jedoch, dass sich 2 der gebildeten
Anlagen für einen Ausbau entschieden haben (s. Tabelle). Dieses sind die
Anlagen Tannenweg und Fuchsloch/Grenzweg. Bei diesen Strassen ist es möglich,
diese unabhängig von anderen Anlagen mit folgender Begründung auszubauen:
Im
Tannenweg wurde im Abschnitt zwischen Rehkamp und Haidbarg im Jahr 1998 ein
Regenwasserkanal verlegt. Dieser hat Anschluss an die Vorflut im Haidbarg.
Daher kann der nördl. Teil des Tannenweges in diesen Kanal entwässern. Der
südl. Teil des Tannenweges hat Gefälle zur Bremer Str., in der ebenfalls
bereits ein R-Kanal vorhanden ist.
Die Anlage
Fuchsloch/Grenzweg hat ein durchgängiges Gefälle zum Steinbecker Mühlenweg.
Somit kann der westl. Teil über den Tannenweg und der östl. Teil dieser Anlage zum Steinbecker Mühlenweg
entwässert werden. Aus techn. Sicht wäre daher ein Ausbau nur dieser beiden
Anlagen jederzeit möglich. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass
sich zusätzlicher Verkehr auf den dann ausgebauten Strassen einstellen wird.
Auf den durchgeführten Anliegerversammlungen wurde deutlich, dass betroffene Grundstückseigentümer ihr Votum
auch in der Annahme abgeben werden, dass entweder alle oder keine Strassen
ausgebaut werden.
Das
Ausbaukonzept des gesamten Gebietes sieht ein “Verbot der Einfahrt” in den
Tannenweg aus der Bremer Str. vor. Schleichverkehr ist daher aus dieser
Richtung nicht möglich.
Der am
26.11.2002 mit Mehrheit des Rates gefasste Beschluss zum erstmaligen
Straßenausbau lautet: ein Ausbau gegen den eindeutigen Mehrheitswillen der
Anlieger soll nicht erfolgen; Ausnahmen sind nur bei einem nachgewiesenen
Gemeininteresse möglich.
Nachgewiesenermaßen
ist die übermäßige Staubentwicklung beim Befahren dieser unausgebauten Strassen
bei vielen Bewohnern, insbesondere bei denen, die die mit ihrem Grundstück
direkt an der Strasse liegen, ein gewichtiges Argument für einen erstmaligen
Ausbau. Für diese Bewohner wird die Benutzung ihres Gartens bei Trockenheit
teilweise erheblich eingeschränkt, wenn nicht unmöglich. Ob dieser Staub zu
einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Gesundheit führt, wurde bisher noch
nicht untersucht.
Durch die
veränderte Struktur des Gebietes ist es in den vergangenen 30-35 Jahren zu
einer erheblichen Steigerung des Ziel- und Quellverkehrs und damit auch zu
einer erheblich Mehrbelastung durch Staubentwicklung innerhalb des Quartiers
gekommen. Dies wird durch folgende Zahlen belegt:
Im Jahr
1975 bestand das Gebiet aus insgesamt 150 Grundstücken. Diese teilten sich in
folgende Größen auf:
bis 800
m²: - Grundstück
bis 1500
m²: 15 Grundstücke
bis 3000
m²: 93 Grundstücke und
über
3000 m²: 42 Grundstücke
Zu diesem
Zeitpunkt bewohnten ca. 280 Menschen ( Angaben des Einwohnermeldeamtes (EMA)
der Stadt Buchholz) das beplante Gebiet. Legt man nach Eckdaten des ADAC für
das Jahr 1970 ca. 0,4 Pkw/ Einwohner zugrunde, so ergibt das ca. 112 Pkw für
das Gebiet. Bei damals statistisch angenommenen 2,5 Fahrten / Pkw und Tag
entstanden im Gebiet also ca. 280 Fahrten/Tag.
Im Jahr
2005, also 30 Jahre später, stellt sich die Grundstückssituation wie folgt dar:
bis 800 m²: 99 Grundstücke
bis 1500 m²:
252 Grundstücke
bis 3000 m²:
92 Grundstücke und
über 3000
m²:
18 Grundstücke.
Auf der
selben Fläche gibt es heute also 461 Grundstücke, auf denen nach Angaben des
EMA ca. 1350 Menschen leben. Bei einem heutigen Stand von ca. 0,7 Pkw/Einwohner
(ADAC) und statistischen 3 Fahrten/Pkw und Tag ergeben sich innerhalb des
Gebietes ca. 2835 Fahrten.
Im
Vergleich hat sich die Anzahl der bebaubaren Grundstücke im Quartier in den
letzten 30 Jahren also verdreifacht (150/461), die Einwohnerzahl verfünffacht
(280/1350) und die daraus resultierenden Pkw-Bewegungen innerhalb des Gebietes
verzehnfacht! (280/2835).
Ein nicht
zu verhindernder Durchgangverkehr ist bei diesen Zahlen nicht berücksichtigt,
da keine Verkehrserhebungen vorliegen. Es bleibt zu vermuten, dass die
Verkehrsdichte im Gebiet auch zukünftig zunehmen wird.
Fazit:
Die
Beteiligung der vom erstmaligen Ausbau betroffenen Bürger wurde mit großem
Aufwand betrieben. Ziel dieser vorgehensweise war, die Bürger vor dem
Hintergrund des bestehenden Ratsbeschlusses von der Notwendigkeit des Ausbaus
zu überzeugen, indem sie bereits intensiv in den Planungsprozess integriert
wurden. Im Ergebnis sprechen sich jedoch 51,5% der beitragspflichtigen Flächen
des Gesamtgebietes gegen und 37,18% für einen Ausbau bei 11,32% Enthaltungen
aus.
Bei einer
anlagenweisen Betrachtung ist es aus technischer Sicht möglich, die Anlage
Tannenweg und Fuchsloch-Grenzweg auszubauen.
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