Begründung:
Für die Umsetzung der Empfehlungen des VEP sind folgende Arbeitsfelder von grundsätzlicher Bedeutung:
I. Fließender Kraftfahrzeugverkehr
a) Neubau des Tunnels Seppenser Mühlenweg
Die (auf Grundlage des VA-Beschlusses vom 18.11.2004/DS 0786.005) bereits eingeleiteten Planungen zum Neubau des Tunnels Seppenser Mühlenweg werden im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens weiterhin zügig vorangetrieben.
b) Neubau einer Straßenbrücke in Verlängerung der Königsberger Straße
Auf den VA-Beschluss vom 18.11.2004/DS 0786.005 wird verwiesen. Unter der Voraussetzung, dass mit der LEG ein städtebaulicher Vertrag über die Entwicklung des Rütgersgeländes abgeschlossen werden kann, sollte wie folgt verfahren werden:
Die Trasse einer neuen Straßenbrücke (in Verlängerung der Königsberger Straße) wäre in den Flächennutzungsplan samt der notwendigen Anbindungen zwischen der Bremer Straße und dem Heidekamp als innerörtliche Hauptverkehrsstraße aufzunehmen.
Im Gegenzug müsste die Darstellung der Suerhoper Straße als Hauptverkehrsstraße aufgegeben werden.
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) wären die Planungen für diese neue innerörtliche Verbindung in Abstimmung mit den ebenfalls zu konkretisierenden Planungen für das Rütgersgelände (wie bereits beschlossen / vgl. DS 0785.001) mit hoher Dringlichkeit weiterzuführen.
c) Bau der Südtangente
Die Südtangente ist untrennbarer Bestandteil des Hauptverkehrsnetzes und ist daher gemäß den Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne “Innenstadt, Teil VII”, “Innenstadt, Teil VI”, sowie “Bahnhof” zu verwirklichen. Durch die Südtangente würde nicht nur die Neue Straße als wichtige Einkaufsstraße von Durchgangsverkehr entlastet werden, sondern die Südtangente würde erstmals eine wesentlich verbesserte Verknüpfung von Stadtbus und Bahnhof möglich machen. Für eine oder mehrere Linien könnte direkt am nördlichen Treppenabgang ein Haltepunkt eingerichtet werden.
Mit Hilfe der neuen Straßenbrücke könnte dabei auch die Linienführung der verspätungsanfälligen Linie 4101 (Richtung Friedhof) optimiert werden.
d) Östliche Verbindungsstraße
Eine wie in der Fortschreibung des VEP skizzierte östliche Verbindungsstraße (gem. VEP S. 106, Abb. 23), die verschiedene Kreisstraßen verknüpft, könnte abschnittsweise geplant und realisiert werden: In einem ersten Bauabschnitt (bis zur Bendestorfer Str.) würde sie vor allem der Anbindung des neuen Sportzentrums dienen, in einem weiteren Bauabschnitt u.a. auch der Anbindung neuer Wohngebiete im Osten der Stadt.
Der Landkreis Harburg wäre aufzufordern, das begonnene und derzeit ruhende Planfeststellungsverfahren zum Ostring aufgrund der eindeutigen Erkenntnisse der Fortschreibung des VEP endgültig einzustellen.
Mit dem Landkreis Harburg wäre zugleich abzuklären, ob eine verkürzte Trasse einer östlichen Verbindungsstraße aus den Darstellungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) abgeleitet werden kann, oder ob ggf. eine Anpassung der Darstellungen des RROP erforderlich ist.
Die bisherige Darstellung des “Ostringes” (als Verbindung zwischen Vaensen und dem Buchholzer Berg) könnte danach im Parallelverfahren aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden.
e) Ertüchtigungen von Knotenpunkten
Sollten der Tunnel Seppenser Mühlenweg, die neue Straßenbrücke und die Südtangente gebaut werden, wären gemäß der Fortschreibung des VEP, S. 92 f., u.a. an folgenden Knotenpunkten Ertüchtigungen (z.B. durch Umgestaltung zu einem Kreisverkehrsplatz) notwendig:
- Soltauer Str. / Heidekamp,
- Bremer Str. / Sprötzer Weg,
- Hamburger Str. / Nordring, sowie
- Steinbecker Str. / Steinbecker Mühlenweg.
An allen genannten Knotenpunkten ist die Einrichtung von Kreisverkehren möglich und sollte daher mit Vorrang angestrebt werden.
Am Knotenpunkt Bremer Str./Steinbecker Str./Seppenser Mühlenweg ist im Zuge der Planungen zum Neubau des Tunnels Seppenser Mühlenweg ebenfalls ein Kreisverkehr vorgesehen.
Ob die knapp ausreichende Leistungsfähigkeit des Knotens Hamburger Str. / Bendestorfer Str. ebenfalls durch Umgestaltung zu einem Kreisverkehrsplatz optimierbar ist, wird derzeit durch eine vertiefende Untersuchung (Simulation) geklärt.
f) Einführung von Tempo 30 im südlichen Teil des Seppenser Mühlenweges
Konkrete Probleme sind derzeit lediglich im Bereich einer Schulbushaltestelle erkennbar. Welche Lösungsmöglichkeiten hier bestehen, wird derzeit noch geprüft.
Mittelfristig, d.h. mit Fertigstellung des neuen Tunnels Seppenser Mühlenweg, könnte die Einführung von Tempo 30 helfen, nicht beabsichtigten Verkehrsverlagerungen entgegen zu wirken.
II. Ruhender Verkehr
Die Umsetzung der Empfehlungen des “Parkraumkonzeptes Buchholz i.d.N.” wird ausführlich in der DS 0613.013 abgehandelt; auf die entsprechenden Inhalte wird Bezug genommen.
III. ÖPNV
Im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung der neuen Straßenbrücke und der Südtangente sollten die Möglichkeiten zur optimalen Anbindung des Bahnhofes und damit auch zur Weiterentwicklung des Liniennetzes des Stadtbusses mittel- und langfristig ausgeschöpft werden.
Der genauen Lage von Haltestellen in Bezug auf den Bahnhof ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dieses betrifft die neu einzurichtende Haltestelle am Nordende der
neuen Fußgängerbrücke (die bei der Überplanung der Südtangente zu berücksichtigen ist) sowie eine weitere Haltestelle, die ggf. auf der geplanten Straßenbrücke (in Verlängerung der Königsberger Str.) eingerichtet werden könnte.
Zur besseren zeitlichen Vertaktung von Bus und Bahn sollte bei zukünftigen Fahrplangesprächen weiterhin auf eine Optimierung der Übergänge hingewirkt werden.
Bei den Übergängen zwischen Bus und Bahn würden bereits Taktverschiebungen um wenige Minuten entscheidende Verbesserungen bewirken. Systembedingt dürften Optimierungen jedoch nur dadurch erreichbar sein, dass der Stadtbus so dicht wie möglich an den Bahnhof herangeführt wird, und dass die Regionalbahnen in ihrer Taktlage geringfügig verlegt werden. (Vgl. VEP, S. 26 f.)
IV. Radverkehr
Die Handlungsbedarfe zum Radverkehr wurden in der gesonderten Untersuchung “Radverkehrskonzeption” umfassend zusammengestellt und werden gem. Ratsbeschluss vom 13.05.2004 sowie VA-Beschluss vom 18.11.2004 nach und nach mit Hilfe einer jährlich fortzuschreibenden Prioritätenliste abgearbeitet (siehe DS 686.002 vom 2.11.2004).
Ein Zwischenbericht zu den in diesem Jahr umgesetzten Maßnahmen sowie zu den für 2006 vorgesehenen Einzelmaßnahmen ist in einer gesonderten Drucksache vorgesehen.
V. Fußgängerverkehr
An diversen Knotenpunkten (insbesondere des Innenstadtringes) sind heute z.T. sehr lange Rotzeiten zu verzeichnen, wodurch die Erreichbarkeit der Innenstadt z.T. spürbar erschwert wird. Im Rahmen des Möglichen sollten diesbezüglich Optimierungsmöglichkeiten angestrebt werden, was insbesondere auch mit der Einrichtung von Kreisverkehren erreicht werden kann.
Darüber hinaus können diverse kleinere Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, die keiner gesonderten Beschlüsse bedürfen (vgl. VEP, S. 8 f.).
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