Begründung:
Nach § 5 Abs. 1 NKAG erheben die Gemeinden als Gegenleistung
für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Die
Stadt Buchholz i.d.N. betreibt die Straßenreinigung und die Winterwartung in
ihrem Gemeindegebiet als öffentliche Einrichtung
(§ 1 Straßenreinigungssatzung und § 1 Winterdienstsatzung).
Das Gebührenaufkommen soll die Kosten dieser öffentlichen Einrichtungen decken.
Die Straßenreinigung und die Winterwartung stellen somit eine kostenrechnende
Einrichtung dar, deren Gebühren regelmäßig nach- bzw. neukalkuliert werden
müssen.
a) Straßenreinigung
Die Neukalkulation im Bereich der Straßenreinigung
beinhaltet folgende Erhöhungen:
Straßenreinigungsgebühren für Anliegerstraßen von 0,81 € auf
1,25 € je Einheit des Berechnungsfaktors
Straßenreinigungsgebühren für Durchfahrtsstraßen von 0,45 €
auf 0,70 € je Einheit des Berechnungsfaktors
Die Erhöhung der Gebührensätze ist insbesondere auf die
Ausgabensteigerung bei den Kosten für Fremdfirmen zurückzuführen. Hier ist eine
Kostensteigerung von mehr als 50 % zu verzeichnen.
Bis zum 30.09.2005 war die Firma Gintarra Immobilien GmbH
als Straßenreinigungsunternehmen beauftragt. Der VA hat am 01.09.2005 (DS
01-06/0947) der Neuvergabe an die Firma Kampmann Städtereinigung GmbH
zugestimmt. Die Firma Gintarra Immobilien GmbH hat bei dieser Ausschreibung
kein Angebot abgegeben.
Bei der Ermittlung der Kosten der Straßenreinigung wurden
folgende Positionen
berücksichtigt:
- Personalkosten
- Sachkosten
Büroarbeitsplatz (Sachkosten und informationstechnische Unterstützung)
- Gemeinkosten
(Planung, Steuerung und Kontrolle durch obere Gemeindeorgane und
Leistungen der Kämmerei, des Fachbereiches 1, des Stabsbereiches und des
RPA)
- Fremde
Kosten (Auftragsvergabe an Fremdfirmen für die Reinigungsleistungen und
die Kehrgutentsorgung, ant. Leerung der Papierkörbe im Stadtgebiet)
Hinweis:
Die Reinigungskosten für den Bereich der Fußgängerzonen sind
ebenfalls aufgrund des o.g. Ausschreibungsergebnisses um ca. 25 % gestiegen.
Jedoch wurden in den Jahren 2004 und 2005 erhebliche Überschüsse
erwirtschaftet, so dass hier eine Anpassung der Gebühr zunächst nicht
erforderlich ist.
b) Winterwartung
Die Neukalkulation im Bereich der Winterwartung beinhaltet
folgende Erhöhungen:
Gebühren für Winterwartung bei Anliegerstraßen ÖPNV von 0,19 € auf 0,30 € je Einheit des
Berechnungsfaktors
Gebühren für Winterwartung bei Durchfahrtsstraßen von 0,10 €
auf 0,15 € je Einheit des Berechnungsfaktors
Gebühren für Winterwartung in Fußgängerzonen von 1,58 € auf
2,40 € je Einheit des Berechnungsfaktors.
Anliegerstraßen ÖPNV und Durchfahrtsstraßen:
Die Winterwartung in den Anliegerstraßen und den
Durchfahrtsstraßen erfolgt durch den Baubetriebshof.
Bei der Kalkulation der Gebühren im Jahre 2004 war der im
Vergleich zu den Vorjahren erheblich reduzierte Leistungsumfang zu beachten.
Teilweise standen keine exakten Basisdaten zur Verfügung. Daher basierte die
Kalkulation im Hinblick auf die Leistungserbringung durch den Baubetriebshof teilweise auf Schätzungen und Annahmen.
Bereits in der Antragsbegründung zum Ratsbeschluss über die
Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Buchholz i.d.N.
(DS 01-06/0573) wurde darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige
Nachkalkulation angeraten sei.
Erfahrungswerte in langer Reihe liegen für eine Kalkulation
noch nicht vor. Aussagefähige Basiszahlen liegen nur für die Jahre 2004
(01.01.-31.12.04) und 2005 (01.01.bis 30.04.05) vor. Auf dieser Grundlage
erfolgte nunmehr die Neukalkulation.
Für das Jahr 2005 konnte sowohl im Bereich der
Anliegerstraßen als auch im Bereich der Durchfahrtsstraßen eine erhebliche
Unterdeckung (Verhältnis umlagefähige Kosten/Verlust) verzeichnet werden. Diese
Unterdeckung wird mit der jetzigen Erhöhung nicht in Gänze aufgefangen, da eine
gesamte Einrechnung in die Gebühren mittelfristig zu einer Überschussbildung
führen würde.
Fußgängerzonen:
Die Winterwartung im Bereich der Fußgängerzonen erfolgt
durch eine Fremdfirma.
Bis zum 30.09.2005 war die Firma Gintarra Immobilien GmbH
als Straßenreinigungsunternehmen beauftragt. Der VA hat am 01.09.2005 (DS
01-06/0947) der Neuvergabe an die Firma Kampmann Städtereinigung GmbH
zugestimmt. Die Firma Gintarra Immobilien GmbH hat bei dieser Ausschreibung
kein Angebot abgegeben.
Die Erhöhung der Gebührensätze ist insbesondere auf die
Ausgabensteigerung bei den Kosten für Fremdfirmen zurückzuführen. Hier ist eine
Kostensteigerung von mehr als 100 % zu verzeichnen. Eine Erhöhung erfolgt
jedoch aufgrund der Überschüsse aus den Jahren 2004 und 2005 nicht in diesem
Umfang.
Facebook
Sie verlassen das Angebot von buchholz.de und rufen Inhalte auf Servern von Facebook ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Die Stadt Buchholz speichert zu keiner Zeit personenbezogene Daten der Fans. Die von Ihnen auf unserer Fanpage eingegebenen Daten wie z.B. Kommentare, Videos oder Bilder, werden von der Stadt Buchholz zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben.
Die Stadt Buchholz hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Facebook. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Facebook Ihre Profildaten nutzt und/oder an Dritte weitergibt. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen.
Wechseln Sie nur zu Facebook, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind und die genannten Risiken in Kauf nehmen möchten. Informieren Sie sich gegebenenfalls über die bereitgestellten Quellen. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, Ihre Daten gegebenenfalls an Facebook zu übermitteln.