Begründung:
Bereits am 21.11.2003 hat die ständige
Innenministerkonferenz die Reform des Gemeindehaushaltsrechtes beschlossen.
Dabei sollte die Kameralistik (Geldverbrauchskonzept) durch ein Haushalts- und
Rechnungsmodell auf doppischer Grundlage in Anlehnung an die kaufmännische
Buchführung (Ressourcenverbrauchskonzept) ersetzt werden. Das
Gesetzgebungsverfahren in Niedersachsen wurde jetzt am 09.11.2005 mit dem
Beschluss des Landtages zum “Gesetz zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechtes” abgeschlossen. Danach müssen die niedersächsischen
Gemeinden spätestens ab dem Haushaltsjahr 2012 ihren Haushalt doppisch führen.
Zur
internen Koordination des Umstellungsprojektes NKR (Neues kommunales
Rechnungswesen) wird eine Projektgruppe eingesetzt.
Zur Lenkungsgruppe NKR ist der Verwaltungsvorstand
bestimmt. Die Projektgruppe berichtet dem Verwaltungsvorstand.
Bereits im Januar 2004 verständigten sich die
Landkreisgemeinden und der Landkreis Harburg auf ein gemeinsames Vorgehen um
Synergieeffekte insbesondere in den Bereichen Bewertung des Anlagevermögens und
Schulung von Mitarbeitern erzielen zu können.
Bei der Umsetzung sind insbesondere die nachfolgenden 5
Problembereiche aufzuarbeiten:
o
EDV
o
Vermögensverwaltung/ -bewertung
o
Spezialprobleme (Bilanz)
o
Schulung Mitarbeiter / Rat
o
Pilot-/Projektbereich (BBH)
- EDV
Für die doppische Buchführung ist keine neue oder
zusätzliche Hardware erforderlich. Die in Buchholz vorhandene
Finanzverwaltungssoftware wurde von der Herstellerfirma weiterentwickelt und
ist in der Lage, die zukünftigen Finanzvorfälle doppisch zu verarbeiten. Für
die Übergangsphase ist ein Parallelbetrieb möglich, wobei gewählt werden kann
in welchem System die Hauptbuchhaltung vorgenommen wird. Das jeweils andere
System läuft im Hintergrund mit. Das Doppik-Modul ist bei der Stadt vorhanden
und wird bereits für den Eigenbetrieb BBH störungsfrei eingesetzt. Zusätzliche
Kosten entstehen nicht.
Auch die zusätzlichen Module Vermögensverwaltung und Kosten-
und Leistungsrechnung sind bereits störungsfrei im Einsatz.
- Vermögensverwaltung/ -bewertung
Das NKR zeichnet sich u. a. durch eine intergenerative
Gerechtigkeit aus. Das heißt, jede Generation soll das bezahlen, was sie
verbraucht. Daher ist es notwendig das Vermögen vollständig zu erfassen, zu
bewerten und über die Lebensdauer abzuschreiben bzw. zu finanzieren. Da dies in
der Kameralistik nicht der Fall war, lagen aus der Vergangenheit
Vermögensverzeichnisse nur in fragmentierter Form vor. Allerdings arbeitet die
Verwaltung seit einigen Jahren an der Aufarbeitung der Probleme, soweit es die
personellen Ressourcen zulassen. So steht beispielsweise die Erfassung des
Anlagevermögens der Abwasserbeseitigung – Schmutz- und Regenwasser – kurz vor
dem Abschluss. Das Vermögen des BBH ist vollständig erfasst. In weiteren
Bereichen wird kontinuierlich erfasst. Größerer Erfassungs- und
Bewertungsaufwand wird noch beim Infrastrukturvermögen erforderlich. Dies sind
insbesondere die öffentlich genutzten Gebäude wie Schulen, Kindergärten,
Friedhofskapellen etc. sowie die Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen. Hierauf
wird ein besonderer Schwerpunkt zu legen sein. Das Jahr 2006 wird zeigen, ob
ggf. fremde Hilfe und damit Haushaltsmittel notwendig werden.
- Spezialprobleme (Bilanz)
Die Problematik der durch einen Wirtschaftprüfer testierten
Eröffnungsbilanz steht am Ende des Prozesses. Die wesentlichen Inhalte ergeben
sich aus der Vermögenserfassung und Bewertung. Allerdings sind hier einige für
die öffentliche Verwaltung neue oder aber spezielle Fragen zu lösen.
Insbesondere ist hier die Frage der
Rückstellungen für die Pensionen der Beamten, für unterlassene
Instandhaltung und für Erschließungs-
und Ausbaubeiträge für die Infrastrukturmaßnahmen zu prüfen. Spätestens Ende
III/2007 sollte die Eröffnungsbilanz vorliegen. Im Haushaltsjahr 2007 müssen
für den Wirtschaftsprüfer und ggf. auch für Drittberatung sicher
Haushaltsmittel bereitgestellt werden, deren Höhe heute noch nicht beziffert
werden kann.
- Schulung Mitarbeiter/Rat
Schon seit Mitte 2004 werden im Rahmen der o. a. Kooperation
der Landkreisgemeinden diverse Mitarbeiter der Stadt Buchholz mit intensiven
Inhouse-Schulungen des Nds. Studieninstitutes beim LK Harburg auf den Umstieg
in das NKR geschult. Dies wird auch in 2006 fortgesetzt. Diese Schulungen
werden aus den allgemeinen Aus- und Fortbildungskosten bezahlt.
Es ist geplant auch den neuen Rat der Legislaturperiode
06-10 im Jahre 2007 mit Inhouse-Schulungen auf das NKR vorzubereiten. Dies wird
dann sicher nicht mehr mit den allgemeinen Mitteln möglich sein.
- Pilot-/Projektbereich (BBH)
Es wird allgemein empfohlen das NKR zunächst in einem
Pilotbereich zu erproben, um Praxisprobleme in einem kleinen Bereich zu
erkennen und zu beheben, bevor die Gesamtverwaltung insgesamt umgestellt wird.
Bei ernsthaften Problemen wird so ein Stillstand der gesamten Verwaltung
vermieden. Für Buchholz wurde gleich zum Start des Projektes Anfang 2004 der
Baubetriebshof als Pilot bestimmt. Wie allgemein bekannt, wurde der BBH zum
1.1.2005 als Eigenbetrieb ausgegliedert. Sein Vermögen ist vollständig erfasst
und bewertet. Die Eröffnungsbilanz ist erstellt und testiert. Die
Finanzvorfälle werden seit dem 01.01.2005 mit der vorhandenen Finanzsoftware
doppisch störungsfrei verarbeitet. Es kann festgestellt werden, das sich hier
bisher noch keine unlösbaren Probleme ergeben haben.
Zeitplan für den Umstieg
Der Gesetzgeber lässt den Niedersächsischen Kommunen für den
Umstieg Zeit bis 2012. Die Verwaltungsführung ist der Auffassung, das dieser
Zeitrahmen nicht ausgeschöpft werden sollte und spricht sich
einvernehmlich für eine zeitnahe
Umsetzung aus. Angestrebt wird der vollständige Umstieg ab dem Haushaltsjahr
2008. Auch der Landkreis Harburg und die meisten LK-Gemeinden streben den
Umstieg zu diesem Zeitpunkt an. Dadurch können Synergieeffekte erschlossen
werden und auch gemeinsame Mitarbeiterschulungen durchgeführt werden. Für die
Ratsmitglieder der Legislaturperiode 2006 -20 11 besteht somit auch die Möglichkeit, gemeinsam mit der Verwaltung
den Umstieg am Anfang der Ratszeit zu vollziehen und dann über einige Jahre im
neuen System Erfahrungen zu sammeln.
2006:
Einrichtung
der erforderlichen neuen Kontenpläne und Einrichtung der Kosten- und Leistungsrechnung
- Weitere
Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens (Schwerpunkt)
2007:
- Ab
01.01.2007 Verbuchung der Finanzvorfälle doppisch mit Parallelverarbeitung kameralistisch
- Prüfung
der Eröffnungsbilanz durch Wirtschaftsprüfer bis 31.12.2007
2008:
Altes Haushaltsrecht
Da die Kommunen den Zeitpunkt des Umstieges in das NKR bis
2012 selbst bestimmen können, gibt es für diesen Zeitraum das “neue” und das
“alte” Haushalts- und Kassenrecht parallel nebeneinander. Der Gesetzgeber
fordert zwingend den Ratsbeschluss, wenn das alte Recht weitergelten soll. Da
in Buchholz der endgültige Umstieg nicht vor 2008 möglich ist, muss daher der
formelle Beschluss gefasst werden.
Sonstiges
Der Verwaltungsvorstand sieht die Arbeit der Projektgruppe
als außerordentlich wichtig an und wird sie unterstützen.
Dieses historische Projekt, vom “Geldverbrauchskonzept -
Kameralistik” in eine moderne kommunale Finanz- und Vermögensverwaltung
(Doppik) zu kommen, die auch internationalen Finanzstandards gerecht wird, ist
nur als Gemeinschaftsleistung der Stadtverwaltung zu einem erfolgreichen
Abschluss zu bringen. Ich bitte daher auch den Rat, das Vorhaben tatkräftig zu
unterstützen.
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