Begründung:
Das Mehrjahresprogramm zum Ausbau unbefestigter Straßen in
Buchholz i.d.N. sieht den Ausbau der Straße Hopfenberg für das Jahr 2006 vor.
Aus beitragsrechtlichen Gründen gliedert sich die Ausbaumaßnahme in zwei
abrechnungsfähige Anlagen. Es handelt sich hierbei um die Straße Hopfenberg
zwischen dem Steinbecker Mühlenweg und der Steinbecker Straße und um einen für
Anlieger befahrbaren Fußweg zwischen den Straßen Hopfenberg und Wacholderweg
(s. Übersichtsplan Anlage 1)
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung fand zu den geplanten
Ausbaumaßnahmen am 15.11.2005 eine Eigentümerversammlung statt.
Auf dieser Versammlung wurden den Anwesenden zwei
Ausbauvarianten für die Straße Hopfenberg und ein Ausbauvorschlag für den
befahrbaren Fußweg vorgestellt.
Die Vorplanung der Ausbauvariante II der Straße Hopfenberg
wurde in Eigenregie von einigen Anliegern des Hopfenberges entworfen und
beinhaltet die individuellen Wünsche einer Vielzahl von Anliegern der Straße
bzgl. der Straßenraumgestaltung.
Die vorgestellten Ausbauvorschläge entsprechen den
Festsetzungen des hier gültigen rechtskräftigen Bebauungsplanes “Hopfenberg”.
Es gilt die Tempo 30-Regelung.
Variante I:
Die Fahrbahn der Straße erhält eine Breite von 4,75 m
(Begegnung PKW/LKW bei kleiner = 40 km/h möglich). Die Fahrbahn wird mehrfach
punktuell auf 3,50 m eingeengt. Auf der Nordseite ist parallel zur Fahrbahn ein
1,50 m breiter Gehweg vorgesehen. Dieser Gehweg ist durch Rundbordsteine von
der Fahrbahn abgesetzt. Für die Befestigung der Fahrbahn und des Gehweges wird
graues und rotes Betonsteinpflaster verwendet. Das anfallende Oberflächenwasser
wird über einen ebenfalls herzustellenden Regenwasserkanal abgeleitet
(Lageplanausschnitt s. Anlage 2).
Die geschätzten Baukosten einschließlich der Kosten für die
Straßenbeleuchtung betragen ca. 510.000,- €.
Variante II:
Die Fahrbahn hat unterschiedliche Breiten von 3,00 m
(Einengungsbereich) bis 4,75 m. Durch Anordnung von PKW - Stellplätzen und
Pflanzflächen wird die Fahrbahn mehrfach verschwenkt. Ein Gehweg ist nicht
vorgesehen. Im Einmündungsbereich Steinbecker Mühlenweg und im
Einmündungsbereich Hermann-Stöhr-Straße wird die Fahrbahn mit
Teilaufpflasterungen versehen. Für die Befestigung der Verkehrsfläche wird
graues-, rotes- und anthrazitfarbenes Pflaster verwendet. Die Ableitung des
anfallenden Oberflächenwassers erfolgt hier ebenfalls über einen
Regenwasserkanal (Lageplanausschnitt s. Anlage 3). Die geschätzten Baukosten
einschließlich der Kosten für die Straßenbeleuchtung betragen ca. 480.000,- €.
Befahrbarer Fußweg:
Dieser Weg zwischen den Straßen Hopfenberg und Wacholderweg
soll in 3,00 m Breite durchgängig mit grauen Betonsteinpflaster befestigt
werden (Lageplanausschnitt s. Anlage 4). Die geschätzten Baukosten
einschließlich der Kosten für die Straßenbeleuchtung betragen ca. 35.000,- €.
Weiter wurde den Anwesenden in der Versammlung die anhand
der Kostenschätzungen ermittelten Beitragsätze für die Ausbaumaßnahme genannt.
Danach betragen die vorläufigen
Beitragssätze für die Straße Hopfenberg Variante I € 4,27
und für die Variante II € 3,89 pro m²
beitragsrechtlich anrechenbarer Grundstücksfläche, für den befahrbaren Fußweg €
6,69 pro m² beitragsrechtlich
anrechenbarer Grundstücksfläche.
Ergebnis der Eigentümerversammlung:
Die Abstimmung über die geplante Baumaßnahme fand in
schriftlicher Form an Hand von entsprechenden Stimmzetteln statt, die der
Einladung zur Eigentümerversammlung beigefügt waren.
Die Wertung der abgegeben Stimmen erfolgte analog zur
Beitragsbemessung, d.h. im Verhältnis der beitragsrechtlich anrechenbaren
Grundstücksgröße des jeweiligen beitragspflichtigen Grundstückes und deren
Anteil zur gesamten beitragspflichtigen Grundstücksfläche des jeweiligen
Abrechnungsgebietes.
Mit dem Ergebnis: “dafür: 68,20 %, dagegen: 23,53 %,
Enthaltung: 8,27 %” wurde der geplante erstmalige Ausbau der Straße
Hopfenberg von der Mehrheit der vom Ausbau der Straße betroffenen
Grundeigentümer befürwortet. Gleichzeitig entschieden sich die Grundeigentümer
mit 61,92 % für die Ausbauvariante II.
Das Abstimmungsergebnis für den Ausbau des befahrbaren
Fußweges lautet: “dafür: 7,97 %,
dagegen: 83,96 %, Enthaltung: 8, 07 %”. Der Ausbau dieses Weges wurde somit
von den betroffenen Grundeigentümern abgelehnt.
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