Antrag der FDP-Fraktion vom 23.01.2006
Mit der DS-Nr. 0613.016 vom 25.01.2006 wurde der o.a. Antrag
umgedruckt.
1. Weitere P + R – Plätze werden unterhalb
der vorhandenen P + R – Anlage Heinrichstraße, also auf dem Bahngelände
realisiert.
2. Weitere provisorische Parkplätze werden auf der Fläche
Schulweg 1
geschaffen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.) Die Schaffung weiterer P+R-Plätze unterhalb
der Heinrichstraße auf dem ehemaligen Bahngelände ist städtebaulich sinnvoll
und wird verwaltungsseitig grundsätzlich begrüßt. Diese Zielsetzung entspricht
den Intentionen der Gesamtplanung rund um den Bahnhof Buchholz. Die
entsprechenden Flächen sind im Bebauungsplan ”Bahnhof” als Fläche mit der
Zweckbestimmung ”Parkierungsanlagen” festgesetzt und zudem Bestandteil der
Zielsetzung des aktuellen Verkehrsentwicklungsplanes des Büros Prof. Topp
(Parkraumkonzept – DS-Nr. 0613.003, 0613,004 und 0613.010).
Haushaltsmittel sind im
aktuellen Haushalt hierzu nicht enthalten. Diese müssten für den Haushalt 2007
ff bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist zunächst eine technische
Vorentwurfsplanung erforderlich, um die aufgrund des Fehlens der
Bahnhofstangente noch unklare Erschließung dieser Stellplatzanlage festzulegen
und die grundsätzlichen tiefbautechnischen Details (Höhensituation, Entwässerung
etc.) abklären zu können.
Zu 2.) Der Bau von – auch nur provisorischen –
Stellplätzen auf dem Grundstück Schulweg 1 kann städtebaulich hingegen nicht
unterstützt werden. Beobachtungen der Steinstraße zufolge herrscht in diesem
Bereich kein auffallender Parkdruck; tagsüber sind einige der angebotenen
Stellplätze in der Steinstraße nicht belegt. Zusammen mit dem für eine
Stellplatzanlage unpassenden Umfeld einer Wohnsiedlung erscheint der Bau von
Stellplätzen in diesem Bereich nicht sinnvoll und vertretbar.
Ferner sei darauf hingewiesen,
dass die Herrichtung selbst provisorischer Stellplätze auf dem rund 2.250 m²
großen Grundstück nach einer überschlägigen Kostenschätzung je nach
Ausbaustandard bis zu 100.000,- € (siehe unten) kosten würde, die im laufenden
Haushalt 2006 nicht zur Verfügung stehen.
Eine Entscheidung zu einer
Folgenutzung des Grundstückes sollte die grundsätzlichen Potentiale auch zu
einer angemessenen Nutzbarmachung für die Ratspark-Optimierung nicht außer Acht
lassen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Angebot
innerstädtischer Grün- und Freiflächen nicht in gebotenem Maße dem Wachstum des
Mittelzentrums der letzten rund 15 Jahre mit den damit verbundenen gestiegenen
Anforderungen angepasst wurde.
Die Verwaltung empfiehlt, die
generell knappen Haushaltsmittel zur Verbesserung der Park-Infrastruktur in
Buchholz in längerfristig oder endgültig herzurichtende Projekte (wie z.B. das
Parkhaus auf dem städtischen Grundstück City-Center II) zu investieren und
insofern die aktuellen Erkenntnisse des Parkraumkonzeptes als Bestandteil des
Verkehrsentwicklungsplanes schrittweise umzusetzen.
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