Stellungnahme:
Mit dem
beantragten Beschluss soll die Verwaltung beauftragt werden, dem Rat bis zur
nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Senioren einen Plan
vorzulegen, wie die im Haushalt für dieses Jahr für die Einrichtung von
Krippen- und Hortplätzen vorgesehenen Mittel in Höhe von 50.000 € verwendet
werden sollen.
Es liegen
bisher zwei Anträge von Trägern auf Bezuschussung der Kosten für den Ausbau des
Angebotes im Krippen- und Hortbereich vor:
- St.
Paulus beantragt Mittel für bauliche Veränderungen zur Einrichtung von
Hortplätzen in altersübergreifenden Gruppen (DS 01-06/0900.044).
- St.
Petrus beantragt die Bezuschussung von Personalkosten für die zusätzliche
Schaffung von Hort- und Krippenplätzen (DS 01-06/0900.049).
Unter der
gegenwärtigen Beschlusslage des Rates ist aus Sicht der Verwaltung der Antrag
von St. Petrus nicht entscheidungsreif. Der Rat hat Mittel im Vermögenshaushalt
zur Bezuschussung von Investitionskosten bereitgestellt. Der Rat hat bisher
nicht hinsichtlich der Einrichtung von Krippen- und Hortplätzen die
Bereitstellung zusätzlicher Personalkosten beschlossen.
Eine
Beurteilung des aktuellen Bedarfs zur Schaffung von Hort- und Krippenplätzen
ist derzeit nicht möglich. Im Rahmen der Haushaltsberatungen hatte der Rat
beschlossen, über die Verteilung der bereitgestellten Mittel nach Vorlage des
Kindergartenbedarfsplanes des Landkreises im März 2006 zu entscheiden. Der Plan
wird nach Auskunft des Landkreises wohl erst im Juni vorgelegt werden können.
Auch eine
Aussage über die Besetzung der Plätze in den Kindergärten zum Beginn des
Kindergartenjahres 2006/2007 kann zur Zeit noch nicht getroffen werden, da sich
die Kindergärten momentan im Aufnahmeverfahren befinden. Nach den
Bedarfsprognosen des letzten Kindergartenbedarfsplans der Stadt Buchholz i.d.N.
und auch aus den Erfahrungen des laufenden Kindergartenjahres ist zwar zu
Beginn des neuen Kindergartenjahres mit Leerständen auf den angebotenen Plätzen
für Drei- bis Sechsjährige zu rechnen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese
Plätze im Verlaufe des Kindergartenjahres weitgehend belegt werden. Für das
lfd. Kindergartenjahr ist festzustellen, dass entgegen den Prognosen im
Verlaufe des Jahres – mit Ausnahme Waldkindergarten Sprötze – die Plätze
vollständig belegt werden.
Die
Verwaltung empfiehlt, über die Verteilung der bereitgestellten Mittel erst zu
entscheiden, wenn die Aufnahmen zum neuen Kindergartenjahr abgeschlossen sind.
Bei der Entscheidung ist unter der gegenwärtigen Beschlusslage zu
berücksichtigen, dass eine Einrichtung von Hort- und Krippenplätzen ohne
Bereitstellung zusätzlicher Personalmittel nur bei gleichzeitigem Abbau von
freien Plätzen im Elementarbereich möglich ist.
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