Begründung:
Das Mehrjahresprogramm zum Ausbau unbefestigter Straßen in
Buchholz i.d.N. sieht den Ausbau der Straße Amselweg für das Jahr 2007 vor (s.
Übersichtsplan Anlage 1).
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung fand zu der geplanten
Ausbaumaßnahme am 10.05.2006 eine Eigentümerversammlung statt.
Auf dieser Versammlung wurden den Anwesenden zwei
Ausbauvarianten für die Straße Amselweg vorgestellt.
Die vorgestellten Ausbauvarianten entsprechen den
Festsetzungen des hier gültigen rechtskräftigen Bebauungspläne Amselweg und
Amselweg/Drosselweg. Es gilt die Tempo 30-Regelung.
Variante I:
Die Fahrbahn der Straße erhält eine Breite von 4,75 m
(Begegnung Pkw/Lkw bei kleiner = 40 Km/h möglich). Die Fahrbahn wird mehrfach
punktuell auf 3,50 m eingeengt. Auf der Nordwestseite ist parallel zur Fahrbahn
ein 1,50 m breiter Gehweg vorgesehen. Dieser Gehweg ist durch Rundbordsteine
von der Fahrbahn abgesetzt. Für die Befestigung der Verkehrsfläche ist graues-,
bzw. rotes Betonsteinpflaster vorgesehen. Das anfallende Oberflächenwasser wird
über einen ebenfalls herzustellenden Regenwasserkanal abgeleitet
(Lageplanausschnitt s. Anlage 2). Straßenbeleuchtung ist vorhanden. Die
geschätzten Baukosten betragen ca. 270.000,- €.
Variante II:
Die Fahrbahn der Straße erhält eine Breite von 4,75 m
(Begegnung Pkw/Lkw bei kleiner = 40 Km/h möglich). Die Fahrbahn wird zweimal
punktuell auf 3,50 m eingeengt und dreimal verschwenkt. Weiter ist die
Anordnung von 17 Längsparkbuchten vorgesehen. Ein Gehweg ist hier nicht
vorgesehen. Für die Befestigung der Verkehrsfläche ist graues-, rotes- und
anthrazitfarbenes Betonsteinpflaster vorgesehen. Das anfallende
Oberflächenwasser wird ebenfalls über einen herzustellenden Regenwasserkanal
abgeleitet (Lageplanausschnitt s. Anlage 3). Die geschätzten Baukosten betragen
ca. 260.000,- €.
Weiter wurde den Anwesenden in der Versammlung die an Hand
der Kostenschätzungen ermittelten vorläufigen Beitragssätze für die
Ausbaumaßnahme genannt. Die Beitragsätze betragen für die Variante I € 5,98 –
und für die Variante II € 5.71 pro m² beitragsrechtlich anrechenbarer
Grundstücksfläche.
Maßgebend für die Abrechnung sind die Verhältnisse zum
Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht.
Ergebnis der Eigentümerversammlung:
Die Abstimmung über die geplante Baumaßnahme fand in schriftlicher
Form an Hand von entsprechenden Stimmzetteln statt, die der Einladung zur
Eigentümerversammlung beigefügt waren.
Die Wertung der abgegeben Stimmen erfolgte analog zur
Beitragsbemessung, d.h. im Verhältnis der beitragsrechtlich anrechenbaren Grundstücksgröße
des jeweiligen beitragspflichtigen Grundstückes und deren Anteil zur gesamten
beitragspflichtigen Grundstücksfläche des Abrechnungsgebietes.
Mit dem Ergebnis: “dafür: 31,98 %, dagegen 67,31 %,
Enthaltung 0,71 %” wurde der geplante erstmalige Ausbau der Straße Amselweg
von der Mehrheit der vom Ausbau der Straße betroffenen Grundeigentümer
abgelehnt.
Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. hat auf seiner Sitzung am
26.11.2002 beschlossen:
“Ein Ausbau gegen den eindeutigen Mehrheitswillen der
Anlieger soll nicht erfolgen. Ausnahmen sind nur bei einem nachgewiesenen
Gemeininteresse möglich.”
Ein Gemeininteresse kann hier aus Sicht der Verwaltung nicht
erkannt werden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass damit der Ausbau der
Straße Amselweg nicht weiter verfolgt wird.
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