Stellungnahme:
In der gesamten Steinstraße wurden an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Uhrzeiten Zählungen zur Ermittlung der Parkplatzauslastung durchgeführt.
Bereits im vorderen Bereich der Steinstraße (bis Höhe Schulweg) ist in der Regel nur ein vglw. mäßiger Parkdruck zu verzeichnen. Im Mittel sind hier die vorhandenen ca. 12 Parkmöglichkeiten zu 43,3 % ausgelastet. Nur an Markttagen scheint zeitweise ein höherer Parkdruck zu bestehen. Doch selbst dann sind in der Steinstraße noch freie Parkplätze zu finden. (Vgl. Anlage 3).
Im hinteren (innenstadtfernen) Bereich der Steinstraße ist der Parkdruck noch geringer. Von den ca. 20 Parkmöglichkeiten (teils ausgebaut, teils in den Seitenstreifen) werden die wenigsten genutzt. Die Auslastung beträgt hier im Mittel lediglich 10,8 %.
Selbst an Markttagen bleiben hier die meisten Parkplätze leer. (Vgl. Anlage 3)
Dieser Trend, dass insbesondere in den nördlichen Randbereichen der Innenstadt nur eine geringe Parkplatznachfrage festzustellen ist, wird auch durch die Parkraumbewirtschaftung bestätigt.
Von daher ergibt eine Ausweitung des Parkraumangebotes unter den derzeitigen Rahmenbedingungen wenig Sinn. Vielmehr sollte versucht werden, vor einer Erweiterung der Parklatzflächen zunächst eine besser Ausnutzung der vorhandenen Parkplätze zu erreichen.
In diesem Sinne wären folgende Maßnahmen schrittweise umsetzbar:
a) Verbesserung der Zufahrtmöglichkeiten,
b) Bessere Herrichtung der Steinstraße als Parkraum,
c) Herrichtung der Jordanfläche als Parkraum.
Zur Verbesserung der Zufahrtmöglichkeiten:
Mit geringem Aufwand wäre es denkbar, die Schließung der Steinstraße zur Schützenstraße teilweise aufzuheben: Durch Verschieben einiger Poller könnte ein Einfahren in die Steinstraße von der Schützenstraße aus zugelassen werden.
Das Ausfahren aus der Steinstraße in die Schützenstraße kann aus Sicht der Verkehrsbehörde und der Polizei jedoch nicht zugelassen werden, da sich die Einmündung in einem Kurvenbereich befindet. Insbesondere das Ausfahren in eine nicht einsehbare und stark befahrene Hauptstraße wäre aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertretbar.
Folglich wäre für den nördlichen Abschnitt der Steinstraße eine Einbahnregelung einzurichten.
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Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, in folgenden Schritten vorzugehen:
Erster Schritt: Die Steinstraße sollte zur Schützenstraße teilweise geöffnet werden, um eine bessere Erreichbarkeit dieser wenig ausgelasteten Parkzone zu schaffen.
Nach erfolgter Öffnung sollte durch erneute Zählungen überprüft werden, ob ggf. alleine hierdurch eine höhere Auslastung dieser Parkbereiche erreicht wird.
Zweiter Schritt: Für den Fall, dass die o.g. Maßnahme Nr. 1 zu einer hohen Auslastung führen sollte, wäre es denkbar, den Straßenraum der Steinstraße so umzugestalten, dass durch Schrägparken statt Längsparken etliche zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Auf diese Weise könnte der Parkraum vermehrt werden, ohne dass die vglw. hochwertigen Flächen des Jordangrundstückes in Anspruch genommen werden müssten.
Dritter Schritt: Allein aus finanziellen Erwägungen sollte erst wenn feststeht, dass der Parkraum der Steinstraße (ggf. trotz Umgestaltung) nicht ausreichen sollte, das Jordangrundstück für provisorische Parkplatznutzungen in Anspruch genommen werden.
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