Stadt Buchholz in der Nordheide

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Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 06-11/0010.043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Buchholz in der Nordheide möge beschließen:

 

Der Tierschutzverein Buchholz i.d.N. und Umgebung e.V. erhält für die Aufwendungen (in Höhe von 1.656,04 €) der dringend notwendigen Installation einer Außenlampe im hinteren Außenzwingerbereich des Tierheimes Buchholz auf dem Grundstück Am Holzweg 25 in Buchholz i.d.N. einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.104,03 €.

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Stellungnahme der Verwaltung

Begründung:

 

Da die Beleuchtung des Außenzwingerbereiches aus Sicht der Verwaltung aus Sicherheitsgründen als notwendig angesehen wird, wird vorgeschlagen analog zu

§ 2 e Betriebsführungsvertrag einen Zuschuss in Höhe von 2/3 der entstandenen Kosten zu gewähren. Beabsichtigt ist, von den teilnehmenden Gemeinden insgesamt die Hälfte des gewährten Zuschusses als Kostenerstattung einzuholen.

 

Siehe auch Antrag Tierschutzverein Buchholz i.d.N. und Umgebung e.V.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

HH- Stelle 12000 – 98810 bisher: 0,- €

                                           neu: 1.200,- €

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Anlagen

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