Bis vor ein paar Jahren konnte der o.g. Fuß-/Radweg noch gut
zu Fuß oder mit dem Fahrrad oder Kinderwagen genutzt werden.
Auch im Stadtplan von Buchholz ist der Weg als Flur-, Feld-
und Waldweg eingetragen.
Da der Zaun des Gemüsebauern sehr nah auf bzw. an dem Weg
ist, ist der Weg zugewachsen und wird wohl kaum noch genutzt, obwohl er eine
gute fußläufige Verbindung im Naherholungsbereich darstellt.
Fragen: Kann
die Verwaltung den ursprünglichen Zustand wieder herstellen?
·
Wenn nein, warum nicht?
·
Gibt es die Möglichkeit eine Pflegevereinbarung mit dem
Gemüsebauern zu schließen, da er ja durch den Zaun die Bewegungsfreiheit auf
dem Weg stark eingeschränkt hat?
Antwort:
Die Verwaltung hat mit den
Eigentümern bzw. Nutzern der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen
verhandelt. Leider haben sich aus folgenden Gründen keine Möglichkeiten
eröffnet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen:
-
sämtliche Flächenanteile befinden sich in Privatbesitz
-
der Eigentümer des an die Gemüsefelder angrenzenden Ackers und
der Pächter dieser Fläche sind nicht bereit, Flächenanteile aus der
landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. Es ist beabsichtigt, die gesamte
Ackerfläche zu bewirtschaften.
Dieser
o.g. Weg ist nicht – wie im Übrigen die anderen Wanderwegebeziehungen auch
nicht – als öffentlicher Freizeitweg gewidmet oder gem. § 25 Feld- und
Forstordnungsgesetz (abgelöst durch § 37 Nds. Gesetz über den Wald und die
Landschaftsordnung) von der Gemeinde zu Wander- oder Freizeitwegen bestimmt
worden.
Er ist
auch nicht Bestandteil des Wanderwegesystems.
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