Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung beschäftigt sich mit dem Thema Handy-Parken
bzw. Alternativen bereits seit mehreren Jahren, zuletzt mit DS 01-06/521.062
und DS 6-11/0021.004. Ziel dabei war immer, den Parkvorgang aus Sicht des
Verkehrsteilnehmers deutlich einfacher zu gestalten (kein Verlassen des
Fahrzeugs erforderlich). Anfangs haben sowohl die technischen wie auch die finanziellen
Bedingungen eine Anwendung in Buchholz nicht erlaubt. Inzwischen gibt es
technische Weiterentwicklungen und bundesweit haben mehrere größere Städte das
System eingeführt.
Verfahren:
TelematicsPRO e.V. bietet eine Internetplattform an, auf der
sich wiederum die verschiedenen Handypark-Betreiber für die Verkehrsteilnehmer
anbieten. Daneben bieten sich regionalbezogen auch vereinzelt
Handypark-Betreiber direkt an. Der Verkehrsteilnehmer muss sich bei einem der Handypark-Betreiber
registrieren, um am Handy-Parken teilnehmen zu können. Der Verkehrsteilnehmer
erhält sodann eine Vignette vom Handypark-Betreiber, damit er von der
Überwachungskraft als Handyparker
erkannt wird.
Zu Parkbeginn sendet der Verkehrsteilnehmer eine SMS an die
TelematicsPro e.V. Er erhält daraufhin per SMS die Bestätigung seines
Parkbeginns. Zum Parkende sendet er wiederum eine SMS an TelematicsPro e.V., um
sein Parkende mitzuteilen. Er erhält dann wiederum eine Bestätigung des
Parkendes.
Für jeden Parkvorgang zahlt der Verkehrsteilnehmer neben der
minutengenauen Parkgebühr eine Gebühr an seinen Handypark-Betreiber, die sich
derzeit auf 0,05 € bis 0,46 € beläuft.
Die tatsächliche Parkgebühr wird vom Handypark-Betreiber an
die Stadt weitergeleitet.
Sobald bei der Überwachung ein Fahrzeug mit Vignette
angetroffen wird, fragt die Überwachungskraft (derzeit noch) per Handy bei der
TelematicsPro e.V. die angemeldeten Parkvorgänge ab. Neuere Überwachungsgeräte
beinhalten bereits die Abfrage von Handyparkern, so dass das Abfragen per Handy
damit entbehrlich ist.
Der ADAC hat die Einführung des Handy-Parken in den größeren
Städten passiv begleitet. Die Nutzung des Handy-Parkens ist nach einer
Autofahrer-Befragung durch den ADAC jedoch auch jetzt noch sehr gering. Dies
liegt einerseits daran, dass das Handparken generell zu wenig beworben wird,
aber überwiegend daran, dass von den Handypark-Betreibern derzeit noch immer
viel zu hohe Gebühren je Parkvorgang vom Verkehrsteilnehmer verlangt werden.
Die Ursache der hohen Gebühren liegt lt. ADAC daran, dass die
Handypark-Betreiber größtenteils aus dem skandinavischen Bereich kommen und
dort deutlich höhere Verwarn- und Bußgelder für das Parken ohne Parkschein
festgesetzt sind. Allerdings gibt es noch keine abschließend ausgewerteten
Ergebnisse über die Beteiligung/ Nutzung des Handy-Parkens, geschätzte Zahlen
sind z. B. aus Berlin und Bremen 2-3 %. In Kiel wurde das Handy-Parken mangels
Nutzer wieder eingestellt. Die Nachfrage in Hamburg (Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt) hat ergeben, dass dort etwa ab März/April 2008 flächendeckend das Handy-Parken
eingeführt wird, zunächst für 2 Jahre; begleitet wird dieser Versuch durch ein
Büro der TU Darmstadt.
In Hamburg wird dem Verkehrsteilnehmer eine Plattform
(TelematicsPRO e.V.) angeboten, auf der sich die verschiedenen
Handypark-Betreiber anbieten. Kosten für dieses System fallen für Hamburg nicht
an. Die Gebühren tragen die Nutzer des Handy-Parkens, eine prozentuale
Abführung der Einnahmen an Parkgebühren durch das Handy-Parken an den Betreiber
ist nicht vereinbart.
Die Umrüstung der Datenerfassungsgeräte kostet in Hamburg
pro Stück ca. 900-1.000 €. Die hier in Buchholz eingesetzten ca. 6 - 8 Jahre
alten 6 Datenerfassungsgeräte können nicht für die Abfrage von Handyparkern
nachgerüstet werden. Die Nachrüstung ist ausschließlich für das Nachfolgemodell
geplant. Die Neuanschaffung der Datenerfassungsgeräte mit Abfragefunktion für
Handyparker beläuft sich voraussichtlich auf 2.500 bis 3.000 € je Gerät.
Vorteile
Verkehrsteilnehmer:
Der Verkehrsteilnehmer spart den Gang zum
Parkscheinautomaten. Die Parkgebühr wird minutengenau abgerechnet.
Stadt:
Bei intensiver Annahme des Handy-Parkens durch den
Verkehrsteilnehmer könnten sich die Gebühren für das Zählen der Bargeldbeträge
aus den Parkscheinautomaten verringern.
Nachteile
Verkehrsteilnehmer:
Der Verkehrsteilnehmer muss bei jedem Parkvorgang die
Bestätigungs-SMS des Handypark-Betreibers abwarten. Im Zweifel ist er in der
Beweispflicht, dass er zum Handy-Parken angemeldet war.
Er zahlt eine zusätzliche Gebühr je Parkvorgang.
Stadt:
Die Überwachungskraft muss für jeden erkennbaren Handyparker
(durch Vignette) derzeit noch per Handy die angemeldeten Parkvorgänge abfragen.
Dadurch entstehen zusätzliche Gebühren sowie ein erheblicher zusätzlicher
Zeitaufwand bei der Überwachung.
Die Verwaltung wird den Markt weiter beobachten,
insbesondere im Hinblick auf die derzeitigen Gebühren für das Handy-Parken, um
den Rat/VA zu den Haushaltsberatungen 2009 über neue Erkenntnisse zu
informieren.
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