Die Beantwortung der umseitig
abgedruckten Anfrage der FDP-Fraktion vom 31.07.2008 gebe ich allen
Ratsmitgliedern der Stadt Buchholz i.d.N. sowie den Ortsräten Sprötze und
Trelde zur Kenntnis.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Allgemeines:
Die gesamten mit einer bis zu 3 cm starken Tränkdecke
befestigten Straße in Suerhop befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone.
Somit regelt hier die StVO die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
Der Einbau der Tränkdecken im o. g. Bereich erfolgte auf
Grundlage der immer häufigeren Beschwerden über die Staubentwicklung und des
dauerhaften schlechten Zustandes der Oberflächen. Bei dem Einbau einer
Tränkdecke handelt es sich um ein Provisorium, welches in erster Linie der
Staubbindung dient. Entwässerungsprobleme werden in diesem Zusammenhang nicht
gelöst.
Im geplanten endgültigen Ausbau werden die Straßen mit
verkehrsberuhigenden Elementen versehen. Bauliche Maßnahmen auf einem
Provisorium sind nicht dauerhaft mit dem Untergrund zu verbinden und werden
daher nicht hergestellt.
Die Bewertung der „Teststrecke Klecker Weg“ hat zu einem
positiven Ergebnis geführt. In die Bewertung einbezogen wurden auch die
Auswirkungen der Tränkdecke auf verstärkten Durchgangsverkehr und erhöhte
Fahrgeschwindigkeiten. Beide Kriterien haben das Testergebnis im Klecker Weg nicht negativ beeinflusst.
Zu 1., 2. und 3.
Die Tränkdecken wurden in einer Breite von ca. 4,50 m.
eingebaut. Der Standard lässt keinen verstärkten Durchgangsverkehr erwarten.
Sollte es zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten kommen, ist das Aufstellen
flexibler Geschwindigkeitsmessgeräte vorgesehen.
Zu 4.
Bauliche Maßnahmen sind nicht vorsehen (s. o.). Bei Bedarf
besteht die Möglichkeit des mehrfachen Aufbringens von „30“- Markierungen auf
die Fahrbahn.
Zu 5.
s. zu 1.,2. und 3.
Zu 6.
Die Richtlinien zum Bau von T-30-Zonen finden bei der
Planung zum endgültigen Ausbau auch hier Anwendung. In den bereits fertig
gestellten Straßen wurden diese Planungen bereits erfolgreich umgesetzt.
Flexible „Tempo-Bremsen“ sind daher hier nicht vorgesehen.
Zu 7.
Vor dem Einbau des Provisoriums wurden keine
Anliegergespräche geführt. Die Beteiligung der betroffenen Eigentümer an der
Ausbauplanung erfolgt im Zusammenhang mit der Planung für die endgültige
Herstellung der Straßen nach Mehrjahresprogramm.
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