Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Vorlage

Information - DS 06-11/0297.001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Stellungnahme der Verwaltung

Sachstandsbericht:

 

Mit VA-Beschluss zur DS 06-11/0297 vom 24.04.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, den Zustand der Wanderwege zu überprüfen und daraus Handlungsvorschläge zu entwickeln. Bei Wanderwegen in Privatbesitz sollten Gespräche mit den Eigentümern geführt werden, um eine dauerhafte allgemeine Nutzung sicherzustellen. Zur Festlegung einer Prioritätenliste sollte die Unterstützung der einschlägigen Vereine eingeholt werden.

 

Dieser Antrag in dieser Angelegenheit hat sich aus folgenden Gründen erledigt:

 

1.   Mit dem Vorsitzenden der Wanderfreunde Nordheide werden regelmäßig Gespräche über den Zustand der Wanderwege (Europäischer Fernwanderweg, Freudenthalweg, Buchholzer Rundwanderwege) geführt. Sollten Mängel auftreten, werden diese kurzfristig – größtenteils von den Wanderfreunden selbst - abgestellt. Ein Handeln der Verwaltung war bisher nicht erforderlich.

 

2.   Im Zuge der Einrichtung des Naturparks Lüneburger Heide im Jahr 2007 und des Regionalparks Rosengarten 2008 wurden Premiumwanderwege ausgewählt und ausgeschildert. Über Gestattungsverträge der betroffenen Gebietskörperschaften werden die Verantwortlichkeiten zur Nutzung und Unterhaltung dieser Wege geregelt und abgesichert.

 

3.   Im neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, in Kraft seit 01. März 2010, sind die Verkehrssicherungspflichten für die Grundeigentümer wesentlich konkretisiert:

Der § 60 BNatSchG lautet:

 

              “Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.“

Durch diese unmittelbar geltende Reglung wird es den Grundeigentümern erheblich erleichtert, das freie Betretungsrecht zu dulden.

 

Fazit:

 

Der Zustand der Wanderwege ist der Funktion entsprechend gut, es besteht kein akuter Handlungsbedarf.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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