Seiten-Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Information - DS 06-11/0297.001
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflege von Wanderwegen hier: Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- FB 40 - Fachdienst StadtGrün
- Bearbeiter:
- Schnell, Heike
- Aktenzeichen:
- 40.3/Sö/hs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
OR Dibbersen
|
Vorberatung
|
|
●
Wartend
|
|
OR Holm-Seppensen
|
Vorberatung
|
|
●
Wartend
|
|
OR Sprötze
|
Vorberatung
|
|
●
Wartend
|
|
OR Steinbeck
|
Vorberatung
|
|
●
Wartend
|
|
OR Trelde
|
Vorberatung
|
|
●
Wartend
|
|
Ausschuss für Umwelt und Planung
|
Vorberatung
|
|
●
Wartend
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Wartend
|
|
Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
|
Vorberatung
|
|
Stellungnahme der Verwaltung
Sachstandsbericht:
Mit VA-Beschluss zur DS 06-11/0297 vom 24.04.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, den Zustand der Wanderwege zu überprüfen und daraus Handlungsvorschläge zu entwickeln. Bei Wanderwegen in Privatbesitz sollten Gespräche mit den Eigentümern geführt werden, um eine dauerhafte allgemeine Nutzung sicherzustellen. Zur Festlegung einer Prioritätenliste sollte die Unterstützung der einschlägigen Vereine eingeholt werden.
Dieser Antrag in dieser Angelegenheit hat sich aus folgenden Gründen erledigt:
1. Mit dem Vorsitzenden der Wanderfreunde Nordheide werden regelmäßig Gespräche über den Zustand der Wanderwege (Europäischer Fernwanderweg, Freudenthalweg, Buchholzer Rundwanderwege) geführt. Sollten Mängel auftreten, werden diese kurzfristig größtenteils von den Wanderfreunden selbst - abgestellt. Ein Handeln der Verwaltung war bisher nicht erforderlich.
2. Im Zuge der Einrichtung des Naturparks Lüneburger Heide im Jahr 2007 und des Regionalparks Rosengarten 2008 wurden Premiumwanderwege ausgewählt und ausgeschildert. Über Gestattungsverträge der betroffenen Gebietskörperschaften werden die Verantwortlichkeiten zur Nutzung und Unterhaltung dieser Wege geregelt und abgesichert.
3. Im neuen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009, in Kraft seit 01. März 2010, sind die Verkehrssicherungspflichten für die Grundeigentümer wesentlich konkretisiert:
Der § 60 BNatSchG lautet:
Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.
Durch diese unmittelbar geltende Reglung wird es den Grundeigentümern erheblich erleichtert, das freie Betretungsrecht zu dulden.
Fazit:
Der Zustand der Wanderwege ist der Funktion entsprechend gut, es besteht kein akuter Handlungsbedarf.
Facebook
Sie verlassen das Angebot von buchholz.de und rufen Inhalte auf Servern von Facebook ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Indem Sie auf Ja klicken, geben Sie im Sinne des Art. 6 lit. a DSGVO Ihre Einwilligung in die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Der Zweck der Fanpage ist die Verbreitung von Informationen und Nachrichten aus und über die Stadt Buchholz, der sich auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 lit. f DSGVO stützt.
Die Stadt Buchholz speichert zu keiner Zeit personenbezogene Daten der Fans. Die von Ihnen auf unserer Fanpage eingegebenen Daten wie z.B. Kommentare, Videos oder Bilder, werden von der Stadt Buchholz zu keiner Zeit für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben.
Die Stadt Buchholz hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Facebook. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Facebook Ihre Profildaten nutzt und/oder an Dritte weitergibt. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen. Lesen Sie dazu bitte Abschnitt "VII Social Media" in unserer Datenschutzerklärung.
Wechseln Sie nur zu Facebook, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten akzeptieren. Informieren Sie sich gegebenenfalls über die bereitgestellten Quellen. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, Ihre Daten gegebenenfalls an Facebook zu übermitteln.