Begründung:
Das Mehrjahresprogramm zum Ausbau unbefestigter Straßen in Buchholz i.d.N. (DS 06-11/0018.006) sieht den Ausbau der Straße "Klecker Weg" von der "Bendestorfer Straße" bis zur Straße "Jägerstieg" für das Jahr 2011 vor (siehe Übersichtsplan Anlage 1).
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung fand zu der geplanten Ausbaumaßnahme am 02.11.2010 eine Eigentümerversammlung statt. Auf dieser Versammlung wurden den Anwesenden zwei Ausbauvarianten für die Straße vorgestellt. Es gilt die Tempo-30-Regelung.
Variante I (s. Anlage 2, Lageplanausschnitt):
Die Fahrbahn der Straße erhält eine Breite von 4,75 m. Die Fahrbahn wird mehrfach punktuell auf 3,00 m eingeengt und mehrfach verschwenkt. Für die Befestigung der Fahrbahn wird graues bzw. rotes Betonsteinpflaster verwendet. Das anfallende Oberflächenwasser wird über ein ebenfalls herzustellendes Entwässerungssystem bestehend aus Sickermulden, Regenwasserkanal und Regenrückhaltebecken abgeleitet.
Die geschätzten Planungs- und Baukosten einschließlich Beleuchtung und Bepflanzung betragen ca. € 940.000,00.
Variante II:
Die befestigte Verkehrsfläche hat hier eine Breite von 5,30 m. Hiervon wird ein 3,50 m breiter Fahrstreifen mit grauen Betonsteinpflaster befestigt. Auf der Westseite schließt sich niveaugleich ein 1,50 m breiter, mit rotem Betonsteinpflaster befestigter Mehrzweckstreifen an. Der Fahrstreifen wird mehrfach verschwenkt. Das anfallende Oberflächenwasser wird entsprechend Variante I abgeleitet.
Die geschätzten Planungs- und Baukosten ebenfalls mit Beleuchtung und Bepflanzung betragen ca. € 980.000,00.
Die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „"Klecker Weg" von der "Bendestorfer Straße" bis zur Straße "Jägerstieg" ist gem. §§ 127 ff. BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Buchholz i.d.N. grundsätzlich abrechenbar. Den Anwesenden wurden in der Versammlung die anhand der Kostenschätzungen ermittelten vorläufigen Beitragssätze für die Ausbaumaßnahme genannt. Die Beitragssätze betragen für die Variante I 10,36 € und für die Variante II 10,95 € pro Quadratmeter beitragsrechtlich anrechenbarer Grundstücksfläche. Maßgebend für die Abrechnung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht.
Ergebnis der Eigentümerversammlung vom 02.11.2010:
Die Abstimmung über die umzusetzende Ausbauvariante fand in schriftlicher Form anhand von entsprechenden Stimmzetteln statt, die der Einladung zur Eigentümerversammlung beigefügt waren. Die Wertung der abgegebenen Stimmen erfolgte analog zur Beitragsbemessung, d.h. im Verhältnis der beitragsrechtlich anrechenbaren Grundstücksgröße des jeweiligen beitragspflichtigen Grundstückes und deren Anteil zur gesamten beitragspflichtigen Grundstücksfläche des Abrechnungsgebietes. Die Wertung brachte folgendes Ergebnis:
Variante I 69,62 %; Variante II 10,39 %.
Von 39 stimmberechtigten Eigentümern haben 32 einen Stimmzettel abgegeben.
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