Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 06-11/0793

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der VA möge beschließen:

 

a)              Dem Konzept zur „Wegweisenden Beschilderung Kfz-Verkehr“ wird zugestimmt.

 

b)              Dem Konzept zur „Teildynamischen Parkraumwegweisung“ wird zugestimmt.

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Stellungnahme der Verwaltung

Begründung:

 

Im Zusammenhang mit dem „Gestaltungsrahmen der Buchholzer Innenstadt“ (DS 06-11/0283.008) wurde die gesamte wegweisende Beschilderung in Buchholz als wichtiges Handlungsfeld definiert und daraufhin einer kritischen Überprüfung unterzogen. Als Ergebnis sind die Konzepte „Fußläufige Beschilderung“, „Parkleitsystem“ und „Wegweisende Beschilderung Kfz-Verkehr“ entwickelt worden. Hierbei ist besonders zu beachten, dass das Konzept „Wegweisende Beschilderung Kfz-Verkehr“ als konzeptioneller Entwurf zu verstehen ist, der den Vorstellungen der Verwaltung entspricht. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und Aufstellung der Wegweiser sowie der Kostenübernahme besteht jedoch weiterer Abstimmungsbedarf mit den Straßenbaulastträgern der Bundes- und Kreisstraßen sowie der Polizei.

 

Die Konzepte „Parkleitsystem“ und „Wegweisende Beschilderung Kfz-Verkehr“ werden anliegend zur Kenntnis gegeben und es wird um zustimmenden Beschluss gebeten.

 

Zu a) „Wegweisende Beschilderung Kfz-Verkehr“

 

Die städtischen Leitsysteme sind als harmonisches Ganzes zu betrachten und sollten keinesfalls isoliert voneinander gesehen werden. Die Besucher und Gäste sollen, beginnend mit den Vorwegweisern an den Ortseingängen, bis zum Ziel geleitet werden. Das Parkleitsystem und das System „Wegweisung Kfz-Verkehr“ greifen hierbei ineinander.

 

Die Projektziele sind eine lückenlose Verwirklichung der Orientierungsanforderungen, ein sparsamer Umgang mit Schildern, richtlinienkonforme Ausgestaltung der Verkehrszeichen (Lesbarkeit, Verständlichkeit, Zweckmäßigkeit (keine Werbung…), die Lenkung des Verkehrs und einfache, handhabbare Arbeitsgrundlage für zukünftige Anpassungen.

 

Die Bestandsanalyse hat aufgezeigt, dass das bestehende Wegweisungssystem uneinheitlich, unübersichtlich und nach den aktuellen Richtlinien für die wegweisende Beschilderung (RWB) nicht zeitgemäß ist. Die verwendeten Schilder sind teilweise aufgrund ihres Alters stark verwittert und abgängig. Zudem fehlen Informationen, sind schwach lesbar oder irritierend durch die Überlagerung verschiedener Systeme oder Überfrachtung der Schilder. Daher wird hier dringender Handlungsbedarf gesehen.

 

Da das Konzept nicht nur die Wegweisung an Stadtstraßen betrifft, sondern darüber hinaus auch die Straßen, die in der Baulast des Landkreises (Kreisstraßen) bzw. des Bundes (Bundesstraßen) liegen, ist eine intensive Abstimmung mit den beiden Behörden erforderlich. Inwieweit eine zeitgleiche Umsetzung der neuen Beschilderung auch an Bundes- und Kreisstraßen möglich ist und wie die finanzielle Aufteilung der Gesamtbeschilderung erfolgen kann, wird zeitnah geprüft und rechtzeitig vor der Umsetzung im Rahmen einer Ergänzungsdrucksache bekannt gegeben. 

 

Zu b) „Teildynamische Parkraumwegweisung“

 

In allen bisherigen Verkehrsentwicklungsplänen der Stadt – so auch im aktuellen VEP vom Planungsbüro R+T aus dem Jahr 2005 – wurde die Einführung einer dynamischen Parkraumwegweisung empfohlen (Seite 43 ff. Kurzfristige Maßnahmen). Sie dient in erster Linie dem besseren Auffinden von freien Parkplätzen im Innenstadtbereich und hilft, eine bessere Verteilung der Stellplatzauslastungen zwischen stark nachgefragten Stellplätzen und weniger bekannten Parkständen zu erreichen. Insbesondere auch auswärtigen Gästen der Stadt wird eine Orientierung gegeben, rasch und übersichtlich freie Plätze aufzufinden.

 

Vor dem Hintergrund der lange Zeit offenen Planung zur Buchholz-Galerie wurde mit der Erstellung des Konzeptes abgewartet. Mit der Entscheidung zur Realisierung der Buchholz-Galerie wird – wie bekannt – der Straßenzug Peets Hoff teilweise zur Fußgängerzone umgestaltet. Ein Großteil der Parkplätze entfällt dort. Stattdessen werden im Zuge der Buchholz-Galerie ca. 260 Stellplätze auf zwei Parkdecks entstehen. Diese neuen Planungsansätze sind nun bereits Bestandteil des vorliegenden Konzeptes einer dynamischen Parkraumwegweisung.

 

Das Konzept empfiehlt die dynamische Wegweisung zu 5 Parkbereichen in der Innenstadt. Die Auswahl dieser Parkplätze erfolgte vor dem Hintergrund, bereits sehr stark nachgefragte Parkplätze nicht zusätzlich in die dynamische Wegweisung aufzunehmen. Hierzu gehören insbesondere die Parkplätze im Straßenzug Caspers Hoff, die heute die höchste Auslastung im Stadtgebiet aufweisen. 

 

Da die Mehrzahl der Gäste aus Norden in die Stadt gelangt, erhielt der Parkplatz Rathaus in der laufenden Nummerierung die Nr. P1. Weitere Ziele sind im Uhrzeigersinn die Parkhäuser Buchholz-Galerie (P2), Kabenhof (P3) und City Center (P4). Der Parkplatz Schützenplatz (P5) wurde in die Wegweisung aufgenommen, da dieser gebührenfrei ist, etwas außerhalb der Innenstadt liegt und im Rahmen von Innenstadtveranstaltungen als Ausweichparkplatz angeboten wird.

 

Mit den Betreibern der genannten Parkhäuser wurde bereits gesprochen und dort grundsätzliches Interesse bekundet, wenngleich die Verhandlung konkreter Durchführungsdetails erst nach politischer Zustimmung zur dynamischen Parkraumwegweisung erfolgen kann. 

 

Wie bereits weiter oben angedeutet, wird mit der Fußwegweisung in der Innenstadt, der dynamischen Parkraumwegweisung und der Gesamtwegweisung im Stadtgebiet ein aus drei Teilen bestehendes, aufeinander abgestimmtes Wegweisungskonzept vorgelegt.

 

Die Fußwegweisung steht hierbei kurz vor der Umsetzung.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

zu a)              „Wegweisende Beschilderung Kfz-Verkehr“

              Die Kosten werden ermittelt und rechtzeitig vor Umsetzung des Konzeptes bekannt gegeben.

 

zu b)              „Teildynamische Parkraumwegweisung“

              Die finanziellen Auswirkungen sind der Anlage 8 des beigefügten Konzeptes zu entnehmen.

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Anlagen

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