Begründung/Stellungnahme:
Alle drei städtischen Friedhöfe liegen in in Ortschaften des Stadtgebietes und
erfüllen neben der ordnungsrechtlichen Funktion damit auch Bezugspunkte für die
jeweilige Ortschaft. Deshalb ist die Intention des Antrages der beiden
Ortsbürgermeister/ innen Schuur und Gebhardt auch durchaus nachvollziehbar.
Trotzdem sollte m. E. angestrebt werden, allen Einwohnern - und den Einwohnern
der vertraglich verbundenen Nachbargemeinden (Kakenstorf) den Zugang zu allen
kommunalen Friedhöfen zu gleichen Bedingungen zu ermöglichen. Aus diesem Grunde
wurden bereits die Gebühren im Rahmen einer Gesamtkalkulation für alle
Friedhöfe gleich ermittelt und jetzt die Regelung ein einer Friedhofssatzung
für das Stadtgebiet einheitlich festgelegt. Eine Regelung, wie von den beiden
Bürgermeister/innen gewünscht, würde in jedem Fall die Ortschaft Holm-Seppensen
benachteiligen und Abweichungen von der Regel zu einer mehr oder weniger
politischen Entscheidung machen. Dies halte ich in Anbetracht der zeitlichen
Abläufe einer Bestattung und der
besonderen Situation der Hinterbliebenen für nicht sachgerecht.
Die Stadtverwaltung sieht es als selbstverständlich an
und wird auch daraufhinwirken, dass in erster Linie Verstorbene der Ortschaft
Sprötze auf dem Friedhof Sprötze, Verstorbene aus der Ortschaft Trelde und der
Gemeinde Kakenstorf auf dem Friedhof Trelde sowie Verstorbene der übrigen
Ortschaften und der Stadt Buchholz auf dem Friedhof Seppensen beizusetzen sind.
Darüber hinaus sollte es aber auch möglich sein, dass "alle
Buchholzer" gleichberechtigt und auf dem Friedhof ihrer Wahl beigesetzt
werden könnten, wenn es ausdrücklich gewünscht wird oder sonstige
Bestattungsvoraussetzungen fehlen.
Bei einem Vergleich der Friedhöfe untereinander fehlen
z.B. auf dem Friedhof Trelde bisher folgende Bestattungsformen (die in der
DS-Nr. 0811/96-2001 vom 26.06.2000 als standardmäßige Ausstattung für die
kommunalen Buchholzer Friedhöfe definiert worden sind):
* Urnenreihengrabstätten
(§ 15 der neuen Friedhofssatzung),
* Urnenwahlgrabstätten
(§ 16),
* anonyme
Erdgrabstätten (§17),
* anonyme
Urnengrabstätten (§ 18),
* Reihengrabstätten
in Rasenlage (§19),
* Urnenreihengrabstätten
in Rasenlage (§ 20),
* Urnenwahlgrabstätten
in Rasenlage (§ 21).
Eine kurzfristige Realisierung einer alternativen
Begräbnisfläche (wie in Sprötze) wäre auch für den Friedhof Trelde
wünschenswert.
Die rückwirkende Betrachtung der bisherigen Abweichungen
von der Regel zeigen, dass bisher fast ausschließlich fehlende
Bestattungsformen in Trelde zu einer Bestattung in Sprötze führten. Der
überwiegende Teil hiervon wiederum waren anonyme Bestattungen. Hieran dürfte m.
E. auch niemand Anstoß nehmen, da außer den Angehörigen und den Mitarbeitern
der Stadtverwaltung niemand nachvollziehen kann, woher der Verstobene stammte.
Zu 2.)
Die in der Sitzung der FIBO- Ausschusses gemachten
Änderungsvorschläge sind in die beigefügte Neufassung der Friedhofssatzung
eingearbeitet worden und durch Fettschrift oder Streichung auffällig sichtbar
gemacht worden.
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