Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Vorlage

Information - DS 11-16/0232.001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der nachfolgende Antrag wurde bereits als Entscheidungsdrucksache mit der DS 11-16/0232 umgedruckt und wird hier nur zum besseren Verständnis wiedergegeben.

Interfraktioneller Antrag des Ortsrates Dibbersen vom 28.07.2012

Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. beschließt:

·         Im Haushalt 2013 werden Planungsmittel für die ersten konkreten Planungen zum Rückbau der B75 alt, Priorität 1  lt. Dorferneuerungsprogramm eingestellt.

·         In der mittelfristigen Finanzplanung sind entsprechende Haushaltsmittel für ab­schließende Planung und unmittelbar folgenden Rückbau B 75 alt einzustellen, zeitlich abgestimmt auf die Fertigstellung  B 75 neu.

·         Im Zuge der Planungen wird die städtische Fläche „ Am Schützenplatz“ an der B 75 alt möglichst groß um Straßenland ergänzt, um in zentraler Lage eine Grundstücks­bevorratung als Gemeinbedarfsfläche für dörfliche Entwicklungen zu gewinnen. Die Erschließung der anliegenden Grundstücke ist zu berücksichtigen.

·         Für die nördlich angrenzende Fläche (z.Zt. Parkett- und Laminathaus) ist ebenfalls optional eine Vergrößerung um Straßenland zu berücksichtigen, um Flächentausch­optionen als Ergänzung zu der unter Pkt. 3 beschrieben Fläche zu ermöglichen.

 

Stellungnahme:

Im Dorferneuerungsplan für die Ortschaft Dibbersen haben der Rückbau und die dorfgerechte Gestaltung der Harburger Straße die höchste Priorität.
Die Ortsumfahrung (B 75 neu) ist im Bau, die Verkehrsfreigabe ist für 2015 geplant.
Die derzeitige Förderperiode des Dorferneuerungsprogrammes Niedersachsen endet für Dibbersen ebenfalls im Jahr 2015. Um rechtzeitig die Grundlagen für die Formulierung eines Förderantrages sowie eines Antrages zur Verlängerung der Förderperiode erarbeiten zu können, ist es erforderlich, im Jahr 2013 mit den ersten Planungsschritten zu beginnen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu folgen. Im Haushalt 2013 sind entsprechend unter dem Produktkonto 551439.782119 bereits 25.000 € eingeworben.

 

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Stellungnahme der Verwaltung

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgaben in Höhe von 25.000 € für die ersten Planungsphasen im Haushaltsjahr 2013.

 

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