Stadt Buchholz in der Nordheide

?

Seiten-Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 11-16/0141.005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der VA der Stadt Buchholz i.d.N. beschließt:

 

a)              Für den Bereich des nachstehend beschriebenen Plangebiets ist ein Bebauungsplan gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Schaftrift/Schule".

 

              Das Plangebiet liegt im Nordosten der Stadt Buchholz i.d.N. östlich der Gemeindestraße „Buenser Weg“ und nördlich der Gemeindestraße „Schaftrift“. Es ist ca. 0,8 ha groß und umfasst Teilflächen der Flurstücke 93/6 und 102/6 (Buenser Weg) der Flur 9 in der Gemarkung Buchholz i.d.N.

 

              Die genaue Lage ist aus der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen, die Bestandteil des Beschlusses ist (siehe Anlage 1).

 

              Mithilfe des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die bauliche Erweiterung der Integrierten Gesamtschule (IGS) am Schulzentrum geschaffen werden. Der Landkreis Harburg als Schulträger möchte durch den Bebauungsplan zugleich eine Nachnutzung der geplanten Gebäude planungsrechtlich absichern lassen, für den Fall, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt für eine schulische Nutzung nicht mehr benötigt werden.

 

b)              Dem Bebauungsplanentwurf "Schaftrift/Schule" mit Begründung und Umweltbericht (siehe Anlage 2) in der Fassung vom 19.09.2012 wird zugestimmt.

 

c)              Der Bebauungsplanentwurf "Schaftrift/Schule" mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.09.2012 ist gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Reduzieren

Stellungnahme der Verwaltung

Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz hat am 26.04.2012 den Grundsatzbeschluss für den Bebauungsplan „Schaftrift/Schule“ gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf der Basis des Bebauungsplanvorentwurfs beauftragt (DS 11-16/0141).

 

Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB wurde vom 19.06. bis 20.07.2012 sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vom 15.06. bis 16.07.2012 durchgeführt.

 

Während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind insgesamt neun Äußerungen und Hinweise von Behörden eingegangen. Diese wurden in die Planung eingearbeitet bzw. an die zuständigen Fachstellen weitergeleitet.

 

Bereits zu einem sehr frühen Stadium der Planung hat sich eine Interessensgemeinschaft (IG) Schaftrift gebildet. Diese hat zunächst in einem Schreiben an die Verwaltung vom 2. Mai 2012 Anregungen, Kritikpunkte und Fragen zusammengetragen.

 

Daraufhin hat ein Treffen mit drei Vertretern der IG Schaftrift und Vertretern der Verwaltung am 25. Juni 2012 stattgefunden. Bei diesem Treffen hat die IG Schaftrift eine Liste mit insgesamt 308 Unterschriften gesammelt und der Verwaltung übergeben. Die Anregungen der IG Schaftrift sind Bestandteil der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Am 18. September 2012 sind die IG Schaftrift, die Fraktionen und die Verwaltung zu einem weiteren Termin zusammengekommen, um sich über die Kritikpunkte der IG Schaftrift auszutauschen.

 

Die Kritik der IG Schaftrift fokussiert sich hierbei vor allem auf folgende Punkte:

 

1. Maß der Bebauung/Städtebau: Der geplante Geschosswohnungsbau (2 Vollgeschosse) passt nicht ihn die angrenzende Umgebung, hier herrscht eingeschossige Bebauung vor (Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser)

 

2. Verkehr: Die jetzt schon kritische Verkehrssituation ist nicht ausreichend berücksichtigt.

 

3. Entwässerung: Die Regen- und Abwassersituation nach Starkregen im Gebiet Schaftrift/Marienstraße

 

Zum Thema „Maß der baulichen Nutzung“ hat die Bestandsaufnahme ergeben, dass eine zweigeschossige Bauweise und eine GRZ von 0,4 auch im umliegenden Gebiet vorzufinden ist und damit nicht als gebietsuntypisch einzuschätzen ist. Die Festsetzungen zum Maß der Bebauung als grundsätzliche städtebauliche Zielsetzung blieb daher seit den frühzeitigen Beteiligungsverfahren unverändert.

 

Zum Thema Verkehr wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass die verkehrliche Situation auch unter Einbeziehung der zusätzlichen Fahrten keine wesentliche Veränderung der Verkehrsabläufe im Planungsraum ergibt und als zufriedenstellend einzustufen ist. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche, die insbesondere in der morgendlichen Hauptverkehrszeit aufeinandertreffen, erfordern von allen Verkehrsteilnehmern eine gegenseitige Rücksichtnahme und die Akzeptanz gewisser Einschränkungen. Um die Situation zu verbessern, wurden einige Maßnahmenvorschläge unterbreitet, die es nun zu prüfen und dann ggf. abzuarbeiten gilt (zu den einzelnen Inhalten siehe Begründung/Anlage 2 sowie Verkehrsgutachten/Online-Anlage 2).

 

Auch die Entwässerungssituation für das Bebauungsplangebiet wurde untersucht. Eine Sammlung und Ableitung des Oberflächen- und Niederschlagwassers für das Plangebiet kann sichergestellt werden. Für die Versickerung des gesamten anfallenden Niederschlagswassers von den Dach-, Verkehrs- und Grünflächen des Baugebietes ist eine Anlage vorgeschlagen (zu den einzelnen Inhalten siehe Begründung/Anlage 2 sowie Entwässerungskonzept/Online-Anlage 3).

 

Der Bebauungsplanentwurf ist insofern nun soweit abgestimmt, dass die Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB nach dem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsausschusses durchgeführt werden kann. Die Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB soll parallel durchgeführt werden.

 

Im Rahmen der Öffentlichen Auslegung wird es zusätzlich die Möglichkeit einer Online-Beteiligung unter www.buchholz.de geben.

 

Hinweise:

 

Die Vorsitzenden der im Rat der Stadt Buchholz i.d.N. vertretenen Fraktionen und die Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung, Mobilität und Bauen erhalten den Bebauungsplanvorentwurf im Maßstab 1:1000 in Farbe mit separater Post.

 

Bei Bedarf erhalten Sie im Fachbereich 4 – Stadtentwicklung (Frau Hiller, Durchwahl: 214-524, E-Mail: jutta.hiller@buchholz.de) weitere Exemplare.

 

Zusätzlich kann der Bebauungsplan sowie die Verkehrsuntersuchung, das Entwässerungskonzept und das Schallgutachten auch im Internet im Ratsinformationssystem Allris heruntergeladen werden. Der Bebauungsplan sowie die Gutachten stehen als Online-Anlagen zu dieser Drucksache zum Download als PDF bereit.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Stadt entstehen keine Kosten. Alle Kosten, die durch die Planung entstehen, werden von dem Vorhabenträger (Landkreis Harburg) getragen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...
 

Wählen Sie Ihre Icons/Themen

Schließen
Sie können bis zu drei Anwendungen auswählen.
Weitere Anwendungen werden nicht angezeigt.
Familienbüro
Dienstleistungen
Personen
Formularübersicht
Amtliche Bekanntmachungen
Terminanfrage
Jugendzentrum
Stadtplan
Ausschreibungen
Auswahl speichern