Begründung:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz hatte am 26.04.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Suerhop Mitte“ gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf der Basis des Bebauungsplanvorentwurfs beauftragt (DS 11-16/0046). Die Anhörung der Ortsräte Trelde und Sprötze gemäß § 94 (2) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKommVG) hatte bereits am 2.02.2012 bzw. am 6.02.2012 stattgefunden (DS 11-16/0046.001 und 002).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB ist in der Zeit vom 11.06. bis zum 10.07.2012 durchgeführt worden. Am 11.06.2012 fand zusätzlich eine öffentliche Auftaktveranstaltung im Rathaus statt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB wurde ebenfalls im Juni/Juli 2012 durchgeführt.
Während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind insgesamt 23 Äußerungen und Hinweise von Behörden und eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Weitere Anregungen kamen von der von Suerhoper Bürgern gegründeten „Arbeitsgemeinschaft Straßenbau in Suerhop“. Das am 16.04.2012 eingegangene Schreiben des Arbeitskreises war bereits im Rahmen der Sitzung am 18.04.2012 an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung, Mobilität und Bauen als Tischvorlage verteilt worden.
Aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren haben sich zwei Änderungen in der Planzeichnung ergeben:
· Südlich des Seppenser Weges wird auf dem bewaldeten privaten Flurstück 16/2 eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Buskehre“ festgesetzt. Mit dieser Festsetzung soll die planungsrechtliche Vorraussetzung zum Bau einer Wendeanlage für Schulbusse geschaffen werden, die die dort gelegene Haltestelle „Suerhoper Koppelweg“ bedienen. Mit dieser Festsetzung wird den entsprechenden Anregungen des HVV und der Arbeitsgemeinschaft Straßenbau in Suerhop gefolgt.
· Zur Ergänzung des bestehenden Wegenetzes wird auf dem privaten Flurstück 13/3 ein weiterer Fuß- und Radweg festgesetzt. Dieser Weg soll das Wohngebiet Suerhop mit dem angrenzenden Waldgebiet und dort vorhandenen Wanderweg verbinden. In Verbindung mit dem vorhandenen Wanderweg entsteht außerdem eine direkte Wegeverbindung in Richtung Drosselweg sowie zum Bahnhaltepunkt „Suerhop“ bzw. zur Stadtbushaltestelle am Reiherstieg. Auch mit dieser Festsetzung wurde einer Anregung Arbeitsgemeinschaft Straßenbau in Suerhop gefolgt. Weitergehende Anregungen, wonach auch die vorhandenen Waldwege zwischen Drosselweg und Ahornweg sowie zwischen „An der alten Pumpe“ und „Am Moor“ in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen und als Fuß- und Radwege festgesetzt werden sollten, wurde nicht gefolgt, da diese Wege nach dem Waldrecht ohnehin öffentlich nutzbar sind.
Darüber hinaus gab es eine Reihe weiterer Hinweise, die lediglich zu redaktionellen Ergänzungen im Bebauungsplan bzw. im Begründungstext geführt haben oder die im Rahmen der Straßenausbauplanung zu berücksichtigen sind.
Der Bebauungsplanentwurf ist insofern nun soweit abgestimmt, dass - nach einem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsausschusses – die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB („Öffentliche Auslegung“) durchgeführt werden kann. Parallel soll die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB wird es zusätzlich wieder die Möglichkeit einer Online-Beteiligung unter www.buchholz.de geben.
Hinweise:
Die Vorsitzenden der im Rat der Stadt Buchholz i.d.N. vertretenen Fraktionen und die Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung, Mobilität und Bauen sowie die Ortsbürgermeister von Sprötze und Trelde erhalten den Bebauungsplanvorentwurf im Maßstab 1:1000 in Farbe mit separater Post.
Bei Bedarf erhalten Sie im Fachbereich 4 – Stadtentwicklung (Herr Hellert, Durchwahl: 214-425, E-Mail: volker.hellert@buchholz.de) weitere Exemplare.
Zusätzlich kann der Bebauungsplan auch im Internet im Ratsinformationssystem Allris heruntergeladen werden. Der Bebauungsplan steht als Online-Anlage zu dieser Drucksache zum Download als PDF bereit.
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