Stadt Buchholz in der Nordheide

?

Seiten-Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Anfrage - DS 11-16/0329

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Stellungnahme der Verwaltung

Vorbemerkungen:

 

Die Verkehrsbehörden ordnen Verkehrszeichen grundsätzlich nach Anhörung der Polizeiinspektion Harburg und des Straßenbaulastträgers u.a. zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen an.

 

Die DB Netz AG hat als Eisenbahnaufsichtsbehörde aufgrund einer durchgeführten Verkehrsschau für Bahnübergänge mit Schreiben vom 31.07.2012 die Verwaltung aufgefordert, festgestellte Sicherheitsmängel zu beheben.

 

Nach den bahnrechtlichen Sicherheitsvorschriften dürfen sich linksseitig hinter Bahnübergängen in einem Abstand von 25 m keine Einmündungen befinden, damit wartepflichtige Linksabbieger keinesfalls auf den Bahngleisen verweilen.

 

Von rechts kommende Einmündungen vor Bahnübergängen müssen so angelegt sein, dass die Sichtbeziehung auf die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Signalgeber in einem Abstand von mindestens 5 m gegeben ist.

 

Hinter dem Bahnübergang Drosselweg Richtung Suerhop befindet sich die Einmündung An der Soltauer Bahn in einem Abstand von weniger als 25 m, so dass links in die Straße An der Soltauer Bahn abbiegende Fahrzeuge u.U. auf den Gleisen warten müssten, wenn sie entgegenkommenden Fahrzeugen Vorrang gewähren.

 

Die Sichtbeziehung von Fahrzeugen aus der Straße An der Soltauer Bahn zu dem vorhandenen Signalgeber weist hier keine, wie vorgeschriebene 5 m auf. Fahrzeugführer können u.U. das Signal daher nicht einsehen.

 

Das Anbringen eines zusätzlichen Signalgebers in entsprechender Entfernung ist nicht möglich, da dieses nach Rücksprache mit der DB Netz AG eines neuen Planfeststellungsbeschlusses für den Bahnübergang bedarf.

 

Zur Abwendung der zuvor genannten Gefahrenlagen hat die Verkehrsbehörde nach Erörterung mit der Polizeiinspektion Harburg, der DB Netz AG und des Straßenbaulastträgers das Abbiegen links in die Straße An der Soltauer Bahn als auch das Abbiegen rechts aus der Straße An der Soltauer Bahn untersagt.

 

Die Ausfahrt aus der Einmündung Weg in den Suerhop ist weiterhin zulässig, da die Sichtbeziehung zum vorhandenen Signalgeber in ausreichender Entfernung vorhanden ist. Der Bahnübergang Lohbergenstraße wurde zudem nur für den Fahrzeugverkehr geschlossen, um das regelmäßige tägliche vorgeschriebene „Pfeifen“ der Bahn bei Annährung an diesen Bahnübergang aufheben zu können.

 

Derzeit prüft die DB Netz AG in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, die vorhandene Einmündung An der Soltauer Bahn um 25 m vor den Bahnübergang zu verlegen. Ziel ist es, die Verlegung der Einmündung zeitnah vorzunehmen.

 

Sobald die Einmündung entsprechend vorverlegt ist, werden die derzeitigen Beschilderungen des Abbiegeverbotes wieder aufgehoben.

 

Bezüglich einer Beschilderung in Osterode, die in der Presse als positives Beispiel beschrieben wird, zeigt bereits das dem Presseartikel beigefügte Foto (siehe Anlage 2) deutlich, dass hier den bahnrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen wurde. Auf gegenüber der Einmündung liegender Fahrbahnseite befindet sich ein Lichtsignalgeber, der zweifelsohne den gesetzlichen Mindestabstand der Sichtbeziehung ausfahrender Kraftfahrzeuge von 5 m einhält. Die Situation in Osterode ist daher nicht mit der in Suerhop vergleichbar.

 

1.              Sind Ihnen die Verkehrsbeschilderungen an der Bahnkreuzung Ahornweg und Drosselweg bekannt, wonach ein Abbiegen nach rechts zur Bahnquerung jetzt nicht mehr erlaubt ist?

 

              Antwort:

              Ja, siehe Vorbemerkungen.

 

2.              Welche Erklärungen gibt es dafür, wenn noch vor Wochen die Bahnquerung Lohbergenstraße für alle Fahrzeuge sehr aufwendig und dauerhaft voll gesperrt wurde und die Anlieger des Weges „An der Soltauer Bahn“ als neue Überquerung die Bahnquerung Drosselweg an der Suerhoper Haltestelle nach Buchholz  nehmen sollen, was jetzt aber verboten ist?

 

              Antwort:

              Die Sperrung des Bahnüberganges erfolgte durch eine Umlaufsperre. Ob diese Sperrung als sehr aufwendig bezeichnet werden kann, sei dahingestellt. Zum Zeitpunkt der Sperrung war die Gefahrenlage des Bahnüberganges Drosselweg weder der DB Netz AG noch der Verwaltung bekannt.

 

3.              Welche Erklärung gibt es dafür, dass erst vor kurzem Pendlereinrichtungen für Fahrradfahrer und Fahrzeuge am Suerhoper Bahnhof geschaffen wurden, die jetzt aber nicht mehr die Bahnquerung nutzen dürfen, wenn sie von dort direkt wieder nach Buchholz zurück wollen? Sollen sie jetzt erst Richtung Sprötze fahren und dann auf der Strecke wenden oder sollen sie erst ganz nach Sprötze fahren, um dann von dort nach Buchholz zu kommen?

 

              Antwort:

              Die Gefahrenlage war zu diesem Zeitpunkt weder dem Straßenbaulastträger noch der Verwaltung bekannt.

 

4.              Weshalb darf man an der Suerhoper Haltestellenkreuzung aber entgegen Punkten 2. und 3. die Bahn queren, wenn man vom „Weg in den Suerhop“ kommt, also von dort links in den Drosselweg nach Buchholz einbiegt?

 

              Antwort:

              Die Mindestsichtbeziehung von 5 m zum vorhandenen Signalgeber von der Einmündung Weg in den Suerhop ist gegeben, so dass das Abbiegen zulässig ist.

 

5.              Ist schließlich die für Bürger an diesem Bahnübergang völlig unverständliche Beschilderung mit T30 Aufhebung und 20 m danach wieder T30 Beschränkung eine für Sie nachvollziehbare und für den Fahrzeugnutzer logische und die Verkehrssicherheit fördernde Beschilderung?

 

              Antwort:

              Die Beschilderung Tempo 30 Ende und Neubeginn Tempo 30 ist erforderlich, da hier auch der Beginn und das Ende der Ortschaft festgelegt ist. Die hier angeordnete Ortstafel regelt die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h. Tempo-30-Zonen werden nach den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nicht durch Ortstafeln aufgehoben, so dass hier ohne Beschilderung ein Widerspruch hinsichtlich der zulässigen Geschwindigkeiten bestehen würde.

 

6.              Wäre es nicht aus nach Ihrer Auffassung sinnvoll, Beschilderungen generell kritischer und häufiger in Frage zu stellen und unter Einbeziehung auch externer Bürger zu überprüfen?

 

              Antwort:

              Beschilderungen werden grundsätzlich seitens der Verwaltung sehr kritisch gesehen. Sie werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach Stellungnahmen der Polizei und Straßenbaulastträger angeordnet. Weitergehende Beteiligungen sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Jeder Bürger hat natürlich die Gelegenheit, sich zu Beschilderungen zu äußern und/oder auch Anregungen zu geben.

 

7.              Welche Schritte leiten Sie konkret zur Korrektur der oben genannten Verkehrsführung ein und welche Maßnahmen unternehmen Sie, um der Gefahr einer Überschilderungsflut in Buchholz zu begegnen und um nicht noch in den Ruf von „Schilda“ zu kommen.

 

              Antwort:

              Siehe Vorbemerkungen. Die Einmündung soll vorverlegt werden.

              Grundsätzlich werden nur die Beschilderungen angeordnet, die zwingend erforderlich sind, um Gefahren im Straßenverkehr zu vermeiden. Der Verkehrsbehörde ist sehr daran gelegen, überflüssige Beschilderung aus dem Verkehrsraum zu entfernen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...
 

Wählen Sie Ihre Icons/Themen

Schließen
Sie können bis zu drei Anwendungen auswählen.
Weitere Anwendungen werden nicht angezeigt.
Familienbüro
Dienstleistungen
Personen
Formularübersicht
Amtliche Bekanntmachungen
Terminanfrage
Jugendzentrum
Stadtplan
Ausschreibungen
Auswahl speichern