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Ratsinformationssystem
Information - DS 11-16/0675
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereidigung von Herrn Jan-Hendrik Röhse durch die stv. Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- FB 10 - FD Interner Service, Ratsarbeit u. Wahlen
- Bearbeiter:
- Schwips, Sybille
- Aktenzeichen:
- 10.08/Die/sp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
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Entscheidung
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|
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25.11.2014
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Stellungnahme der Verwaltung
Der Bürgermeister ist nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der auf die Begründung seines Beamtenverhältnisses folgenden Sitzung der Vertretung zu vereidigen (§ 81 Absatz 1 NKomVG). Dies ist dann die Sitzung am 25.11.2014.
Die Vereidigung von Herrn Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse, der das Amt des Bürgermeisters am 1.11.2014 übernommen hat, nimmt die stv. Bürgermeisterin vor (§ 81 Absatz 1 Satz 2 NKomVG).
Sie verliest die Eidesformel und weist auf den Inhalt und die Bedeutung des Diensteides hin. Daraufhin leistet der Bürgermeister unter Erheben der Hand und Nachsprechen der Eidesformel den Diensteid (§§ 38 Beamtenstatusgesetz und 47 Niedersächsisches Beamtengesetz).
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
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