Stadt Buchholz in der Nordheide

?

Seiten-Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Information - DS 11-16/0796.001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der nachfolgende Antrag wurde bereits als Entscheidungs-DS mit der DS 11-16/0796 umgedruckt und wird hier nur zur besseren Lesbarkeit wiedergegeben.

Der für die Gemeinschaftsunterkünfte zuständige Landkreis Harburg hat inzwischen seine Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird deshalb hier nachgereicht.

 

Antrag der CDU-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1alle vorhandenen und zukünftigen Buchholzer Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge mit einem Internetanschluss auszustatten. Hierbei sind je nach Verfügbarkeit die Dienste der Buchholz Digital in Anspruch zu nehmen.

 

2.in allen vorhandenen und zukünftigen Buchholzer Gemeinschaftsunterkünfte in Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter kostenfreies WLAN zur Verfügung zu stellen.

Hierbei ist die Nutzung offener und kostenfreier Gemeinschaftsnetze wie Freifunk kommerziellen Anbietern vorzuziehe. Ehrenamtlichen/Freiwilligen ist die Gelegenheit zu geben, sich an diesem Projekt zu beteiligen.

 

Soweit die Aufgaben in die Zuständigkeit des Landkreises fallen, sind entsprechende Genehmigungen für die Durchführung des Projektes einzuholen und soweit möglich zumindest eine anteilige Kostenübernahme durch den Landkreis anzustreben.

Reduzieren

Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme:

 

Der für die vorhandenen oder geplanten Gemeinschaftsunterkünfte zuständige Landkreis Harburg hat mit Schreiben vom 11.06.2015 wie nachstehend Stellung genommen:

 

Basis für die Unterbringung von Flüchtlingen ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Auch die Ausstattung orientiert sich an den Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Angebot eines kostenfreien Internetzugangs bzw. WLAN-Anschlusses gehört nicht zum Leistungsumfang nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Auf dieser Basis sollte ein kostenfreier Internetzugang nicht zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass Leistungsempfänger nach dem SGB II bzw. SGB XII entsprechende Kosten aus dem zur Verfügung stehenden Regelsatz zu begleichen haben. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden inzwischen angeglichen. An dieser Stelle halte ich eine „Besserstellung“ der Flüchtlinge und Asylbewerber nicht für angebracht.

 

Wenn seitens der Stadt Buchholz i.d.N. Überlegungen anstehen, diese Anschlüsse über finanzielle Mittel durch die Stadt Buchholz i.d.N. zur Verfügung zu stellen, ist zu berücksichtigen, dass wir hierdurch unterschiedliche Standards innerhalb des Landkreises schaffen. Dieses sollte nach unserer Auffassung möglichst vermieden werden.

 

Die Stadtverwaltung tritt der o.g. Auffassung des Landkreises Harburg bei.

Der Antrag der CDU- Fraktion vom 11.05.2015 sollte nicht aufgegriffen werden.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nicht bekannt.

Loading...
 

Wählen Sie Ihre Icons/Themen

Schließen
Sie können bis zu drei Anwendungen auswählen.
Weitere Anwendungen werden nicht angezeigt.
Familienbüro
Dienstleistungen
Personen
Formularübersicht
Amtliche Bekanntmachungen
Terminanfrage
Jugendzentrum
Stadtplan
Ausschreibungen
Auswahl speichern