Stadt Buchholz in der Nordheide

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Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 16-21/0011.001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Trelde ge beschließen:

 

Der anliegende Ausgabenplan wird als Grundlage für den Teilhaushalt der Ortschaft Trelde für das Haushaltsjahr 2017 verabschiedet.

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Stellungnahme der Verwaltung

Begründung:

 

Die Stadt Buchholz i.d.N. hat gem. § 112 Absatz 1 NKomVG[1]r jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung sowie den dazugehörigen Haushaltsplan (Haushalt) zu erlassen. Der Haushalt bildet die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kommune. Zu den Hauptaufgaben des Haushalts gehört es, sowohl die stetige Aufgabenerfüllung als auch die dauerhafte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommune zu gewährleisten.

 

Nach § 93 Absatz 2 Satz 1 NKomVG hat der Ortsrat einen Anspruch auf die Haushaltsmittel, die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich sind. Diese Mittel werden innerhalb des städtischen Haushalts über einen eigenen Teilhaushalt (Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt) für die jeweilige Ortschaft zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Berechnung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel findet sich in Anlage 1. Hinsichtlich der Verwendung der Haushaltsmittel hat die Verwaltung den Entwurf eines Ausgabenplans erstellt, der vom Ortsrat zu beraten ist (siehe Anlage 2). Ebenfalls beigefügt sind die im Ausgabenplan bereits berücksichtigten Zuschussanträge (Anlage 3) sowie der noch nicht berücksichtigte Zuschussantrag (Anlage 4)

 

Weitere Informationen sind dem Entwurf des Haushalts 2017 (DS 16-21/0011) sowie den Ergänzungsdrucksachen im Ratsinformationssystem unter www.buchholz.de zu entnehmen. Informationen über die Ortswehr Trelde sind im Haushalt auf Seite 205 sowie in der 13. Ergänzung der o.g. Drucksache nachzulesen.


[1] Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlagen

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Anlagen

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