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Ratsinformationssystem
Entscheidung - DS 16-21/0087
Grunddaten
- Betreff:
-
Niederlegung eines Ortsratsmandateshier: Frau Iris Wottrich - Sitzübergang
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidung
- Federführend:
- FB 10 - FD Interner Service, Ratsarbeit u. Wahlen
- Bearbeiter:
- Nerlich, Cornelia
- Aktenzeichen:
- 10.08/Die/cn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
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Vorberatung
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Geplant
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OR Steinbeck
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Entscheidung
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15.02.2017
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Stellungnahme der Verwaltung
Begründung:
Das über den Wahlvorschlag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN für den Ortsrat Steinbeck gewählte Ortsratsmitglied (Listenwahl), Frau Iris Wottrich, hat mit beigefügtem Schreiben vom 17.1.2017 ihr Ortsratsmandat niedergelegt.
Der frei werdende Sitz im Ortsrat Steinbeck geht gem. § 44 Abs. 1 NKWG in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG unter Zugrundelegung der vom Wahlausschuss getroffenen Feststellungen auf den nächsten Bewerber/die nächste Bewerberin (Listenwahl) über.
Damit geht der frei werdende Sitz im Ortsrat Steinbeck über an
Herrn Martin Schuster
Rehkamp 29 A
21244 Buchholz i.d.N.
Das erforderliche Verfahren für den Sitzübergang ist eingeleitet, Herr Schuster ist angeschrieben worden. Herr Schuster hat bereits signalisiert, dass er das Mandat annehmen wird.
Gem. § 52 (1) Satz 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Rat für Ratsfrauen und -herren bei Verzicht, der dem Bürgermeister schriftlich zu erklären ist und nicht widerrufen werden kann. Gleiches gilt für die Mandate in den Ortsräten.
Der Sitzverlust tritt jedoch nicht schon mit dem Eingang der Verzichtserklärung beim Bürgermeister ein, sondern erst in dem Augenblick, in dem der Rat – in diesem Fall der Ortsrat Steinbeck – den Feststellungsbeschluss gemäß § 52 (2) NKomVG gefasst hat, vor dem dem betroffenen Ortsratsmitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist (Kommentar Thiele Nr. 1 § 52 NKomVG).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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235,6 kB
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Facebook
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