Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 16-21/0087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat Steinbeck stellt fest:

 

 

Gem. § 52 (2) NKomVG wird festgestellt, dass die Ortsratsmitgliedschaft von Frau Iris Wottrich durch ihre Verzichtserklärung vom 17.01.2017 gem. § 52 (1) Nr. 1 NKomVG beendet ist.

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Stellungnahme der Verwaltung

Begründung:

 

Das über den Wahlvorschlag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN für den Ortsrat Steinbeck gewählte Ortsratsmitglied (Listenwahl), Frau Iris Wottrich, hat mit beigefügtem Schreiben vom 17.1.2017 ihr Ortsratsmandat niedergelegt.

 

Der frei werdende Sitz im Ortsrat Steinbeck geht gem. § 44 Abs. 1 NKWG in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG unter Zugrundelegung der vom Wahlausschuss getroffenen Feststellungen auf den nächsten Bewerber/die nächste Bewerberin (Listenwahl) über.

 

Damit geht der frei werdende Sitz im Ortsrat Steinbeck über an

 

Herrn Martin Schuster

Rehkamp 29 A

21244 Buchholz i.d.N.

 

Das erforderliche Verfahren für den Sitzübergang ist eingeleitet, Herr Schuster ist angeschrieben worden. Herr Schuster hat bereits signalisiert, dass er das Mandat annehmen wird.

 

Gem. § 52 (1) Satz 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Rat für Ratsfrauen und -herren bei Verzicht, der dem Bürgermeister schriftlich zu erklären ist und nicht widerrufen werden kann. Gleiches gilt für die Mandate in den Ortsräten.

 

Der Sitzverlust tritt jedoch nicht schon mit dem Eingang der Verzichtserklärung beim Bürgermeister ein, sondern erst in dem Augenblick, in dem der Rat  in diesem Fall der Ortsrat Steinbeck  den Feststellungsbeschluss gemäß § 52 (2) NKomVG gefasst hat, vor dem dem betroffenen Ortsratsmitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist (Kommentar Thiele Nr. 1 § 52 NKomVG).

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

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Anlagen

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