Stadt Buchholz in der Nordheide

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Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Information - DS 16-21/0030.001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der nachfolgende Antrag wurde bereits als Entscheidungsdrucksache mit der DS 16-21/0030 umgedruckt und wird hier nur zur besseren Lesbarkeit wiedergegeben.

 

Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Buchholz i.d.N.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

 

 

  • Die Verwaltung bereitet zur Erleichterung und Verbesserung des Parkens in Buchholz die Einführung des Handy-Parkens vor.

 

  • Dazu werden Kontakte mit vergleichbaren Städten aufgenommen, um die verschiedenen Systeme zu vergleichen und zu bewerten.

 

  • Ergebnis-Analysen für die erforderlichen investiven und operativen Maßnahmen werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme:

 

Handyparksysteme bieten die Möglichkeit mittels Mobiltelefon die Parkgebühr bargeldlos zu entrichten, ohne dass hierzu ein Parkautomat aufgesucht oder das passende „Kleingeld“ mit sich geführt werden muss. Im Jahr 2009 wurde das Thema Handyparken bereits in den Gremien behandelt (vgl. DS 06-11/275.001 vom 03.11.2008 und DS 06-11/275.002 vom 25.08.2009). Die Einführung wurde zu diesem Zeitpunkt nicht beschlossen, wohl aber die weitere Marktbeobachtung seitens der Verwaltung.

 

Die im Landkreis Harburg gelegenen Gemeinden und Städte wie Neu Wulmstorf, Buxtehude, Winsen und Rosengarten nutzen kein Handyparksystem. Auf Basis aktueller Angebotsdaten verschiedener Systemanbieter und Erfahrungsberichten der mit Buchholz i.d.N. vergleichbarer Kommunen wie Emden und Amberg, kommt die Verwaltung zu nachfolgender Stellungnahme:

 

Derzeit gibt es auf dem Markt zwei führende Systeme des Handyparkens:

1.smartparking (EasyPark GmbH)

2.TraviPay Park (sunhill technologies GmbH)

Daneben sind noch mehrere kleinere Einzelbetreiber auf dem Markt vertreten. Bei den marktführenden Systemen handelt es sich um zwei, in der Anwendung für den Kunden, in der Vertragsgestaltung und der Abrechnung zwischen Anbieter und Stadt/Kommune, verschiedene Systeme.

 

 

1.smartparking (EasyPark GmbH)

Dieses System wird u.a. von der Hansestadt Hamburg verwendet.

2.TraviPay Park (sunhill technologies GmbH)

Dieses System wird u.a. von der Stadt Amberg (ca. 40.000 Einwohner) und der Stadt Emden (ca. 51.500 Einwohner)               eingesetzt.

 

a.

Verfahren

 

Bei diesem System bieten mehrere Handyparkanbieter dem Kunden ihre Dienstleistungen auf einer Plattform im Internet an. Der Verkehrsteilnehmer hat dadurch die individuelle Möglichkeit sich unkompliziert zu informieren und einen Anbieter seiner Wahl zu favorisieren. Die Verkehrsteilnehmer können sowohl zwischen anmeldefreien und anmeldepflichtigen Services wählen. Auch beim Bezahlvorgang wird zwischen App, SMS, In-Car, Anruf, PayPal und Mobilfunkrechnung ausgewählt. Sollte sich der Verkehrsteilnehmer für eine anmeldepflichtige Variante entscheiden, erhält er eine Vignette, die er sichtbar in seinem Fahrzeug auslegt.

Der Parkvorgang wird mit der Smartphone-App, per SMS oder per Anruf gestartet und kann bei Bedarf verlängert werden. Ebenso wird der Parkvorgang wieder beendet.

Die exakt für diese Parkzeit zu entrichtende Parkgebühr zahlt der Verkehrsteilnehmer über seine Mobilfunkrechnung. Je nach Anbieter fallen unterschiedlich hohe Servicegebühren für den Verkehrsteilnehmer an. Die Mindestgebühr der jeweiligen Anbieter liegt derzeit bei 0,49 je Parkvorgang.

Bei der Hansestadt Hamburg werden derzeit ca. 4,5 % der Parkgebühren durch smartparking vereinnahmt.

 

Bei diesem Verfahren steht es dem Verkehrsteilnehmer frei, sich zu registrieren. Ohne Registrierung entstehen jedoch höhere Servicegebühren. Die Nutzung dieses Systems ist per SMS oder per App möglich. 10 Minuten vor Ablauf der Parkzeit wird der Verkehrsteilnehmer erinnert, sodass er, wenn gewünscht, die Parkzeit verlängern kann. Dieses System ist jedoch ausschließlich für Kunden der großen Mobilfunkanbieter Telekom, vodafone, eplus, O2 und mobilcom debitel verfügbar. Der jeweilige Mobilfunkanbieter leitet die Parkgebühr nach Einzug über die Mobilfunkrechnung an den Betreiber des Systems (Travi Park weiter), der diese wiederum an die Stadt Buchholz i.d.N. leitet. Neben der Parkgebühr zahlt der Verkehrsteilnehmer eine Servicegebühr an den Betreiber in Höhe von 0,18 €. Die Stadt zahlt zudem je nach Laufzeit des Vertrages ebenfalls eine Gebühr an den Betreiber.

Dieses System läuft nach Mitteilung der Städte Amberg und Emden nahezu störungsfrei. Das System wird vom Verkehrsteilnehmer gut angenommen. Der Anteil der mittels Handyparken vereinnahmten Parkgebühren schwankt je nach Gemeinde zwischen 10 und 25 %.

 

b.

Überwachung

 

Der Außendienstmitarbeiter prüft, ob ein gültiges Papierticket ausgelegt wurde. Ist dies nicht der Fall, startet er wie üblich den Verwarnvorgang. Nach Erfassung des Kennzeichens überprüft das Programm automatisch, ob es sich hierbei um einen Handyparker handelt. Sollte dies der Fall sein, öffnet sich ein Informationsfenster auf dem Erfassungsgerät mit dem Kennzeichen, der Ablaufzeit und dem Parkgebiet. Dadurch entsteht bei der individuellen Überprüfung des KFZ ein zeitlicher Mehraufwand pro Fahrzeug. Im Konfliktfall kann der Verkehrsteilnehmer die Entrichtung der Parkgebühr mit seiner detaillierten Auflistung aller Vorgänge und Kosten in der App, online im Kundenkonto, im Mailpostfach oder durch die Bestätigungs-SMS nachweisen.

 

Der Außendienstmitarbeiter prüft, ob ein gültiges Papierticket ausgelegt wurde. Ist dies nicht der Fall, startet er wie üblich den Verwarnvorgang. Nach Erfassung des Kennzeichens überprüft das Programm automatisch, ob es sich hierbei um einen Handyparker handelt. Sollte dies der Fall sein, öffnet sich ein Informationsfenster auf dem Erfassungsgerät mit dem Kennzeichen, der Ablaufzeit und dem Parkgebiet. Dadurch entsteht bei der individuellen Überprüfung des KFZ ein zeitlicher Mehraufwand pro Fahrzeug. Im Konfliktfall kann der Verkehrsteilnehmer die Zahlung der Parkgebühr mittels der Bestätigungs-SMS bzw. in seiner App nachweisen.

 

c.

Vorteile dieses Systems für den Verkehrsteilnehmer

 

Der Verkehrsteilnehmer spart den Gang zum Parkscheinautomaten und benötigt nicht das passende Kleingeld für den Parkscheinautomaten. Zudem muss er bei Parkbeginn nicht mehr das Parkende festlegen, da die Parkzeit verlängert werden kann. Außerdem zahlt er seine Parkgebühr minutengenau. Der Verkehrsteilnehmer kann seinen Handyparkanbieter frei wählen. Die Datensicherheit ist vom Betreiber der Plattform zugesichert. Das System funktioniert mit allen in Deutschland aktiven Mobilfunkanbietern.

 

Der Verkehrsteilnehmer spart sich den Gang zum Parkscheinautomaten und benötigt nicht das passende Kleingeld für den Parkscheinautomaten. Er erhält vor Ablauf der Parkzeit eine Erinnerung, sodass die Parkzeit verlängert werden kann. Eine Registrierung ist freiwillig, das System kann genauso auch ohne Registrierung genutzt werden, allerdings sind die Gebühren an den Betreiber sodann höher. Die Datensicherheit ist laut dem Betreiber gegeben.

d.

Nachteile dieses Systems für den Verkehrsteilnehmer

 

Der Verkehrsteilnehmer muss sich auf der „Plattform“ registrieren und je nach Wahl des Anbieters anmelden. Der Verkehrsteilnehmer zahlt je Parkvorgang eine Servicegebühr an den Anbieter. Derzeit beläuft sich die Servicegebühr auf mindestens 0,49  je Parkvorgang. Daneben fallen möglicherweise Mobilfunkanbieterkosten für SMS und Anrufe an. Damit erhöht sich die Gebühr für den gesamten Parkvorgang für den Verkehrsteilnehmer.

 

Der Verkehrsteilnehmer hat die fixen Parkgebühren je Parkzeit gem. Parkgebührenordnung zu zahlen. Dazu kommt eine Servicegebühr von mindestens 0,18  je Parkvorgang. Zudem fallen möglicherweise Mobilfunkanbieterkosten für SMS und/oder Anrufe an. Damit erhöht sich die Gebühr für den gesamten Parkvorgang für den Verkehrsteilnehmer.

Dieses System ist nur für Kunden der großen Mobilfunkanbieter Telekom, vodafone, eplus, O2 und mobilcom debitel nutzbar.

 

e.

Vorteile für die Stadt Buchholz i.d.N.

 

Das System ist für die Stadt Buchholz i.d.N. kostenfrei und kann innerhalb weniger Wochen implementiert werden. (Die Kosten liegen je Parkvorgang als Servicegebühr beim Verkehrsteilnehmer).

 

Das System bindet hinsichtlich der Abrechnung der Parkgebühren weniger Personalkapazitäten gegenüber dem System zu 1.

Abrechnung erfolgt nur mit dem Betreiber.

f.

Nachteile dieses Systems für die Stadt Buchholz i.d.N.

 

Alle vor Ort angetroffenen Fahrzeuge ohne ausgelegten Parkschein müssen hinsichtlich der Teilnahme zum Handyparken von dem Außendienstmitarbeiter überprüft werden. Die Kontrolle des einzelnen Fahrzeuges dauert somit länger. Folglich werden insgesamt weniger Verwarnungen ausgestellt, mithin weniger Verwarngeldeinnahmen generiert. Es entsteht ein hoher personeller Zeitaufwand zur Abrechnung der vereinnahmten Parkgebühren mit den einzelnen Anbietern der Plattform.

 

Alle vor Ort angetroffenen Fahrzeuge ohne ausgelegten Parkschein müssen hinsichtlich der Nutzung des Handyparkens von dem Außendienstmitarbeiter überprüft werden. Die einzelne Kontrolle der Fahrzeuge dauert somit insgesamt länger, sodass insgesamt weniger Fahrzeuge überprüft werden. Folglich werden auch weniger Verwarnungen ausgestellt, mithin weniger Verwarngeldeinnahmen generiert.

Zudem zahlt die Stadt Gebühren an den Betreiber.

 

g.

Kosten für die Stadt Buchholz i.d.N.

 

Werbung/Flyer/Aufkleber/Öffentlichkeitsarbeit ca. 2.000,00 €

zzgl. ges. MwSt.

 

r die Stadt Buchholz i.d.N. entstehen bei der Nutzung dieses Systems folgende Kosten:

Einmalige Einrichtungsgebühr:

bei 24 Monaten Laufzeit3.500,00 €

bei 25-35 Monaten Laufzeit2.625,00 €

bei 36-47 Monaten Laufzeit1.750,00 €

ab 48 Monaten Laufzeit0,00 €

Monatliche Servicepauschale120,00 €

Transaktionskosten:

Modell A:Stadt zahlt 10 % der Parkgebühren je Parkvorgang

Modell B:Stadt zahlt keine Transaktionskosten

(Kosten liegen beim Verkehrsteilnehmer, siehe 2 c)

Werbung/Flyer/Öffentlichkeitsarbeit

ca. 2.000,00 €

Jeweils zzgl. ges. MwSt.

 

h.

Umsetzung

 

r die Einrichtung vom Handyparken sind seitens der Verwaltung folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Abschluss von Verträgen mit allen auf der Plattform vertretenden Anbietern
  • Abschluss eines Vertrages mit dem Betreiber
  • Abstimmung der Kurzwahlnummer
  • Beschaffung und Anbringung von einheitlichen Aufklebern
  • ggfs. Festlegung von Parkzonen
  • Schulung der Außendienst- und Innendienstmitarbeiter
  • Änderung der Parkgebührenordnung (wg. minutengenauer Abrechnung)
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

r die Einrichtung vom Handyparken sind seitens der Verwaltung folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Abschluss von Verträgen mit allen vertretenen Mobilfunkanbietern
  • Abschluss eines Vertrages mit dem Betreiber
  • Abstimmung der Kurzwahlnummer
  • Beschaffung und Anbringung von einheitlichen Aufklebern
  • ggfs. Festlegung von Parkzonen
  • Schulung der Außendienst- und Innendienstmitarbeiter
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

 

 

Fazit:

Das Bezahlen der Parkgebühr mittels Mobiltelefon ist eine Alternative zum Bezahlen am Parkscheinautomaten.

Dem Komfortgewinn durch das sogenannte „Handyparken“ stehen  je nach System  deutliche Nebenkosten gegenüber, weshalb der vermeintliche Vorteil einer minutengenauen Abrechnung kritisch zu beurteilen ist. Kritisch zu beurteilen ist des Weiteren die gegenüber dem herkömmlichen Parkschein deutlich zeitintensivere Überwachung des „Handyparkens“, was insgesamt zu Einnahmeeinbußen führen dürfte.

Die geringe Nutzerquote in Hamburg wie es mit der Stadt Buchholz und vergleichbaren Städten zeigt, dass dieses Bezahlsystem die Verkehrsteilnehmer nicht zu überzeugen vermag.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag nicht zuzustimmen.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Modell 1:

Mindereinnahmen im Budget 122344-363101 Verwarngeldeinnahmen (ca. 10 %) 12.000,00 

Werbung/Flyer/Öffentlichkeitsarbeit:ca. 2.500,00 €

 

Modell 2:

Mindereinnahmen im Budget 122344-363101 Verwarngeldeinnahmen (ca. 10 %) 12.000,00 

Einrichtungskosten siehe Ziffer 2 f:ca. 2.000,00 €

Werbung/Flyer/Öffentlichkeitsarbeit:ca. 2.500,00 €

 

Bei positiver Beschlussfassung für ein bestimmtes System, würden die Haushaltsmittel HH 2018 eingestellt werden.

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