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Entscheidung - DS 16-21/0096
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturcenthier: Antrag der Fraktion Buchholzer Liste vom 20.01.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidung
- Federführend:
- FB 11 Wirtschaft und Finanzen
- Bearbeiter:
- Schwips, Sybille
- Aktenzeichen:
- 11/Sr/sp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Transparenz
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24.02.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Verwaltung
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Vorberatung
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24.02.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Antrag der Buchholzer Liste:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:
Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, eine Abgabe pro Übernachtung von Buchholzer Übernachtungsbetrieben zu erheben. Die Pauschale soll nach der Höhe der Übernachtungspreise gestaffelt sein: € 0,50 je Übernachtungsgast bei einem Nettoentgelt von bis zu € 50, € 1,00 je Übernachtungsgast bei einem Nettoentgelt von bis zu € 100, € 2,00 je Übernachtungsgast bei einem Nettoentgelt höher als € 100,00. Es soll auch geprüft werden, ob die so erwirtschaftete Summe ausschließlich zur Finanzierung von kulturellen und sozialen Projekten genutzt werden kann, wie es mit dieser Kulturförderabgabe beabsichtigt ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag der Buchholzer Liste vom 20.01.2017 zur Einführung eines „Kulturcent“ wird zur Kenntnis gegeben. Eine Kultur- und Tourismusabgabe wird bereits in einigen Städten erhoben. Im Hinblick auf eine mögliche Einführung sollten der Erhebungsaufwand und die Erträge in einem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zueinander stehen. Ferner sollte die Wirkung auf die Gäste mit berücksichtigt werden. Aus den Erfahrungen mit der Zweitwohnungssteuer wird seitens der Verwaltung das zusätzliche Einnahmepotenzial (Nettoeinnahmen) einer solchen Abgabe als sehr gering eingeschätzt. Die im Antrag angeführten Übernachtungen sind zunächst schon einmal um die beruflich bedingten Aufenthalte zu bereinigen und der Erhebungs- und Überwachungsaufwand sollte nicht unterschätzt werden. Daher sollte vor der Einführung dieser neuen Abgabe, wie auch im Antrag vorgeschlagen, eine sorgfältige Prüfung vorgenommen werden, die mit einigem Zeit- und Personalaufwand verbunden sein dürfte.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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382,6 kB
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Facebook
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