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Ratsinformationssystem
Entscheidung - DS 16-21/0200
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidung
- Federführend:
- FB 11 - Fachdienst Finanzservice
- Bearbeiter:
- Schwips, Sybille
- Aktenzeichen:
- 11.1/Sch/sp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
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Vorberatung
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08.12.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Verwaltung
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Vorberatung
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28.09.2017
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Erledigt
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OR Trelde
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Vorberatung
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Erledigt
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OR Dibbersen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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23.10.2017
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Erledigt
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OR Sprötze
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Vorberatung
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Erledigt
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OR Steinbeck
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Vorberatung
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Erledigt
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OR Holm-Seppensen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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08.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Kultur
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Vorberatung
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13.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Ordnung und Feuerschutz
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Vorberatung
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15.11.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Verwaltung
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Vorberatung
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01.12.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:
1.Die anliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Jahr 2018 wird beschlossen.
2.Das anliegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2018 bis 2021 wird beschlossen.
3.Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2021 wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung
Begründung:
Gemäß § 112 Abs. 1 NKomVG haben die Kommunen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan (Haushalt) zu erlassen. Der Haushalt bildet die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kommune. Zu den Hauptaufgaben des Haushaltes gehört es, sowohl die stetige Aufgabenerfüllung als auch die dauerhafte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommune zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, soll der Haushalt stets ausgeglichen sein, das heißt, der Gesamtbetrag der Erträge soll mindestens dem Gesamtbetrag der Aufwendungen entsprechen. Darüber hinaus sind die Liquidität der Kommune, die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen sowie auch die Tilgung der bestehenden Kredite sicherzustellen. Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2018 erfüllt diese Voraussetzungen und ist somit ausgeglichen.
Der Haushaltsausgleich ist allerdings nur mit großen Mühen zu erreichen gewesen. Dabei spielten die guten konjunkturellen Rahmenbedingungen mit hohen Steuereinnahmen und die angekündigte Kreisumlagensenkung eine wesentliche Rolle. Sollte es zu einem Einbruch der Steuereinnahmen kommen, wäre der Ausgleich in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung gefährdet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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Facebook
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