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Ratsinformationssystem
Entscheidung - DS 16-21/0290
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenkalkulation Oberflächenentwässerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidung
- Federführend:
- FB 11 - Fachdienst Finanzservice
- Bearbeiter:
- Schwips, Sybille
- Aktenzeichen:
- 11.01/Sr/We
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Verwaltung
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Vorberatung
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01.12.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Buchholz i.d.N.
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Entscheidung
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08.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:
1.Das Ergebnis der Ertragsrechnung des Jahres 2015 für die Einrichtung Oberflächenentwässerung wird mit einem Gebührenüberschuss in Höhe von 59.660,69 € festgestellt (Anlage 1). Der Betrag wird dem Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt.
2.Das Ergebnis der Ertragsrechnung des Jahres 2016 für die Einrichtung Oberflächenentwässerung wird mit einem Gebührenüberschuss in Höhe von 20.541,37 € festgestellt (Anlage 1). Der Betrag wird dem Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt.
3.Das Ergebnis der Investitionsrechnung des Jahres 2015 für die Einrichtung Oberflächenentwässerung wird mit einem Kapitalüberschuss in Höhe von 59.021,36 € festgestellt (Anlage 2). Der Betrag wird zur Reduzierung der Darlehensverbindlichkeit gegenüber dem Haushalt verwandt.
4.Das Ergebnis der Investitionsrechnung des Jahres 2016 für die Einrichtung Oberflächenentwässerung wird mit einem Kapitalüberschuss in Höhe von 383.467,90 € festgestellt (Anlage 2). Der Betrag wird zur Reduzierung der Darlehensverbindlichkeit gegenüber dem Haushalt verwandt.
5.Die bisher vom Rat beschlossenen Eckpunkte für die Kalkulation der Gebühren gelten unverändert.
6.Der Gebührensatz für die Oberflächenentwässerung beträgt ab dem 01.01.2017 weiterhin 6,50 Euro pro vollendete 10 m² überbaute und befestigte Fläche. Grundlage hierfür ist die anliegende Gebührenkalkulation (Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung
Begründung:
Mit dem Ratsbeschluss vom 24.11.2015 zur DS 11-16/0271.003 wurden die Jahresergebnisse bis einschließlich 2014 festgestellt. Anliegend gebe ich Ihnen nunmehr die Feststellung des Rechnungsergebnisses 2015 und 2016, sowie die Neukalkulation für 2017 bekannt.
Die Ertragsrechnungen 2015 und 2016 für den laufenden Betrieb endet mit einem summierten Überschuss von 80.202,06 €. Dieser Betrag kann der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt werden.
Für eine Gebührenanpassung besteht daher zurzeit kein Bedarf.
Die Investitionsrechnung für 2015 und 2016 schließt mit einem summierten Überschuss von 442.489,26 € ab. Der Betrag wird zur Reduzierung der Verbindlichkeiten beim Haushalt verwendet. Der Darlehensbestand beim Haushalt reduziert sich durch diesen Überschuss damit im Jahr 2016 auf 1,05 Mio. €. Dieser Betrag wird in der Ertragsrechnung von der Einrichtung gegenüber dem allgemeinen Haushalt verzinst.
Für die Jahre 2015 und 2016 waren jeweils Abschreibungen in Höhe von 1,30 Mio.€ zu buchen, die zu 32 % über echte Zahlungen der Gebührenschuldner vereinnahmt wurden. Die restlichen 68 % sind über (fiktive) Zahlungen der Stadt für die Straßenentwässerung und das öffentliche Interesse abgedeckt. Zur Sicherstellung der Werthaltigkeit der Einrichtung Oberflächenentwässerung ist ein jährliches Investitionsvolumen in dieser Höhe erforderlich. Für die Jahre 2017 bis 2021 sind jährliche Investitionen von 0,7 – 1,6 Mio. € im Haushaltsentwurf 2018 geplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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367,3 kB
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Facebook
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