Stadt Buchholz in der Nordheide

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ALLRIS - Vorlage

Entscheidung - DS 16-21/0397

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Antrag der SPD-Fraktion:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Buchholz i.d.N. möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung am Kreisverkehrsknoten in Sprötze, Sprötzer Bahnhofstraße, B3 und Kakenstorfer Straße wie bei innerörtlichen Kreisverkehrsknoten üblich die Vorfahrt dem Radweg um den Kreisverkehrsknoten zu gewähren, möglich ist.

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Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt nach positivem Beschluss des Prüfauftrages.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Noch nicht bekannt.

 

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Anlagen

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